19 – Europäische Gebäuderichtlinie – welche Änderungen erwarten uns durch die EPBD?
Ziel der Europäischen Union ist es, bis 2050 klimaneutral zu sein. Um einen emissionsfreien Gebäudebestand aufzubauen sind EU-weite Regelwerke notwendig. Die Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) ist eine EU-Richtlinie, die erstmals im Jahr 2002 erlassen wurde und regelmäßig -letztmalig 2024- angepasst wird, um sich ändernden Herausforderungen anzupassen. Zentrale Regelungen der Richtlinie müssen sukzessiv in nationales Recht überführt werden. Der Zeitraum für die Umsetzung beträgt generell 24 Monate nach Inkrafttreten. In Deutschland werden die Anforderungen über Anpassungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert, das bedeutet zum 29.05.2026 sind diese in einer GEG-Novelle niedergeschrieben.
Was möchte die EU-Richtlinie und was wird sich für uns in Deutschland ändern? Im Regelwerk gibt es formulierte Anforderungen über z.B. Sanierungspflichten von Gebäuden, Anforderungen an Nullemissionsgebäude, Solarpflichten, Gebäudeautomatisierung für Nichtwohngebäude und Digitalisierung, Gebäudedatenbanken und Monitoring. Dr. Sibyl Steuwer arbeitet beim BPIE (Buildings Performance Institute Europe), einem Institut, welches die Umsetzung der Gebäuderichtlinie auf europäischer Ebene begleitet und hat dadurch einen reichhaltigen Einblick in die Vorgehensweisen und Studienlagen zu den Themen der Gebäuderichtlinie der verschiedensten europäischen Länder. Eine einleuchtende Vorschau in die Zukunft (der Gebäude) mit spannenden sowie hilfreichen Insights aus Europa bietet diese Folge.