Gebäudetyp E: einfach anders? – Neuregelungen und Folgen für die Vertragspraxis
Am 06.11.2024 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus“ beschlossen. Die Neuregelungen sollen ggf. bereits ab Frühjahr 2025 in Kraft treten. Die zahlreichen Stellungnahmen betroffener Fachkreise zeigen jedoch schon jetzt, dass noch viele Fragen offen sind.
Erklärter Zweck der anvisierten Neuregelung ist es, kostengünstiges und „innovatives“ Bauen zu befördern. Hierzu wird ein neuer „Gebäudebauvertrag für fachkundige Unternehmen“ sowie vor allem eine Regelung vorgeschlagen, die Baubeteiligten eine rechtssichere Abweichung von den „anerkannten Regeln der Technik“ erleichtern soll.
Das Seminar stellt „alte“ sowie „neue“ Rechtslage vergleichend dar, um auf dieser Grundlage nachvollziehbar zu machen, was sich wirklich ändern könnte, wo alles beim Alten bleiben muss und vor allem, welche Handlungsoptionen und Folgen sich so oder so für eine rechtssichere Vertragspraxis ergeben.
- Ausgangspunkt: aRdT und „sicherheitstechnische“ Standards im Bauordnungsrecht
- Bedeutung, Funktion und Begriffsverständnis von aRdT im Bauvertragsrecht – aus historischer und systemischer Sicht
- Faktische und rechtliche Bedeutung von technischen Normen im öffentlichen und privaten Baurecht
- Neuregelung: aRdT und „Vermutungswirkung“: „sicherheitstechnische“ Standards – „Ausstattungs-/Komfortmerkmale“ – „sonstige Standards“ – was ist gemeint? Abgrenzungskriterien?
- Gebäudebauvertrag: wer ist „fachkundig“?
- Kritikpunkte der Fachkreise – oder: wo liegt der eigentliche „Hase im Pfeffer“?
- Fazit: was soll sich ändern – wo muss alles beim Alten bleiben? – vergleichende Betrachtung von aktueller Rechtslage und Neuregelungen
- Folgen für die Vertragspraxis
Im Teilnehmerbereich können Sie sich die Seminarunterlagen ohne Anmeldung im PDF-Format herunterladen. Änderungen sind vorbehalten und die Weitergabe der Unterlagen ist nicht gestattet.
zum Teilnehmerbereich
Die Unterlagen werden über einen Link zur Strato High-Drive des DEN e.V. zur Verfügung gestellt, eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig. Sie können die Unterlagen nach Eingabe des Passworts direkt über „Herunterladen“ auf dem Computer speichern oder öffnen. Der Link zu den Unterlagen ist für 90 Tage gültig.
Zielgruppe:
Energieberater/innen, die die Vertragsverhandlungen und Verträge als Instrument der Risikosteuerung und Haftungskontrolle zugunsten aller Beteiligten begreifen und nutzen möchten.
Methodik:
Grundlagenseminar, keine sonstigen Voraussetzungen erforderlich
Die Teilnehmenden haben stets die Möglichkeit ihre Fachfragen an die Referentin zu stellen.
Abschluss:
Teilnahmezertifikat
Teilnehmerzahl:
max. 20
Termine:
11.04.2025 – online – 3309
Hier finden Sie eine Übersicht der geplanten Live-Online-Seminare!
Dauer:
1 Tag, 4 UE
Jeweils 09:15-12:45 Uhr
Ausbildungsort:
online
Weitere Veranstaltungsdaten und -orte als Inhouse-Schulung auf Anfrage.
Kosten:
165,00 Euro zzgl. MwSt. (Bruttopreis 196,35 Euro)
5 % Frühbucherrabatt* bei Buchung bis drei Monate vor Seminarbeginn
15 % Rabatt für DEN-Mitglieder* nur 140,25€
10 % Kunden der GeWeB*
10 % Gentner-Verlag-Premium-Abo*
20 % Rabatt für Studenten*
75 % Rabatt für studentische DEN-Mitglieder*
(Studentenstatus ist mit Anmeldung nachzuweisen)
Die Kursgebühr ist vor Kursbeginn mit Erhalt der Rechnung zu zahlen.
*Die Rabatte sind nicht untereinander oder mit weiteren Gutscheinen kombinierbar, ausgenommen 5% Frühbucher + 15% Mitgliederrabatt.
Organisatorisches + Arbeitsmittel:
Sie erhalten die Seminarunterlagen vor der Veranstaltung als PDF-Dokument.
Für Präsenzveranstaltungen: Falls Sie ein vegetarisches Gericht zum Mittagessen wünschen oder Allergien/Unverträglichkeiten haben, geben Sie dies bitte in Ihrer Anmeldung an. Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten werden mit der Seminarzusage versendet. Die Übernachtungskosten sind nicht im Seminarpreis inkludiert.
Anmeldung: bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn
RAin Elke Schmitz
Rechtsanwältin Elke Schmitz, Kanzlei Schmitz, Bremen – ist als selbständige Rechtsanwältin in der baubegleitenden Rechtsberatung und als juristische Fachreferentin für Baubeteiligte tätig. Tätigkeitsschwerpunkte: privates Baurecht, Architekten-/Ingenieurecht und Sachverständigenrecht.