DEN - Deutsches Energieberater-Netzwerk e.V.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Einzelmaßnahmen, Wohn- und Nichtwohngebäude

Das DEN bezieht Stellung zu den Förderrichtlinien und Technischen Mindestanforderungen

NEU: FAQ nun verfügbar!

Wir begrüßen die Absicht die Gebäudeförderung zu harmonisieren und stehen dem grundsätzlichen Ziel dabei auch ambitionierte technische Standards zu formulieren  die deutlich über die ordnungsrechtlichen Anforderungen aus dem GEG hinausgehen positiv gegenüber.

Es freut uns auch, dass unsere Hinweise aus der Praxis zur Fördersystematik der Effizienzhäuser, der Qualitätssicherung durch Energieeffizienzexperten und zum Monitoring der Energieverbräuche aufgenommen wurden.

Das DEN e.V. fordert regelmäßig die Förderprogramme durch gezieltes Monitoring und Verbrauchsdatenerfassung auf ihre klimarelevante Wirkung zu untersuchen. Es sollte nicht nur der Einbau von Messtechnik gefordert werden, sondern zusätzlich (ggf. über einen Bonus in der Baubegleitung) mindestens 3 Jahre die entsprechenden Energieverbräuche erfasst und  auf die Planungswerte kontrolliert werden. Oft ist dadurch eine Korrektur und Verbesserung der Anlageneffizienz möglich.

Sämtliche Formulare sollten als Muster barrierefrei (Download) auf den Seiten des Förderinstitutes/-behörde verfügbar sein. Der Verweis auf Unternehmensseiten ist nicht verbindlich.

Zu den einzelnen Positionen der Technischen Mindestanforderungen hat das DEN ausführlich Stellung genommen. Hier finden Sie die fachliche Stellungnahme zu den TMA vom 30.10.2020.

Nach wie vor sind wir nicht überzeugt, dass die Aufteilung von Zuschüssen und Kredit auf zwei verschiedene Förderinstitutionen mit unterschiedlichen Umsetzungsprozessen (Merkblätter und Richtlinie) zielführend ist. Dauerhaft muss es eine Anlaufstelle (One Stop Shop) geben. Insbesondere sind die Kommunikation und Serviceangebote zu vereinheitlichen bei Beibehaltung bzw. Erhöhung der Prozessqualität im Antragsverfahren (auch hinsichtlich der Betrugsprävention) und der Qualitätssicherung in der Umsetzung der Maßnahmen. Darüber hinaus ist dringend ein Monitoring System für die Steuerungswirkung der BEG hinsichtlich der Klimaziele aufzubauen, dass von konkreten, im Antragsprozess erhobenen und dokumentierten, technischen Kennwerten ausgeht.

Wir haben nach wie vor (neben vielen Fragen zur praktischen Umsetzung) vor allem Bedenken mit der Regelung zum Effizienzhaus (EFH) 115 für den Mietwohnungsbau.

Bei der Umsetzung haben wir vor allem die Frage, wie konkret Merkblätter und Auslegungen zwischen BAFA und KfW besprochen werden. Im Programm 295 (Energieeffizienz in der Wirtschaft) haben wir immer wieder die Situation, dass es unterschiedliche Auslegungen gibt und es langwierige Antragsverfahren verursacht. 295 ist aber kein Massenprogramm wie 430 oder das MAP. Wie lange wird das Merkblatt 152 (EM Kredit) gültig sein? Wie wird die Kreditvariante für EM in der Heizungstechnik ab 01.01.2021 umgesetzt? Oder bleibt dafür nach wie vor nur die Lösung 167 in Anspruch zu nehmen und anschließend das Marktanreizprogramm, dann BEG EM?

Werden die bisherige Formulare und Nachweise (Unternehmererklärung für EM an der Gebäudehülle, Arbeitshilfe KfW) beibehalten (DEN e.V. hatte das mehrfach empfohlen)? Diese Erklärungen sind unter Mitarbeit des Arbeitskreises Baubegleitung im DEN entstanden und haben sich in der Praxis bewährt.

 

Wir vermissen in der Richtlinie den Hinweis, dass die erhaltenen Zuschüsse im Mietwohnungsbau auf die zu ermittelnden umlagefähigen Kosten anzurechnen sind. In anderen Programmen des Bundes ist das üblich und es gibt auch Wohnungsbaugenossenschaften, die das freiwillig tun. Insbesondere vor dem Hintergrund des Wegfalls des Effizienzhauses (EFH) 115 ist eine solche verbindliche Regelung dringend geboten.

Mit großer Zustimmung haben wir registriert, dass auch für die Umsetzung beim BAFA eine Verknüpfung mit der Expertenliste erfolgen soll. Als Netzwerkpartner der Expertenliste unterstützen wir diesen Prozess sehr gerne.

Hier finden Sie die fachliche Stellungnahme zu den Förderrichtlinien vom 30.10.2020.

Für fachliche Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, schreiben Sie uns eine E-Mail. Zum Thema Einzelmaßnahmen bitte an bafa@den-ev.de, betrifft es Effizienzhäuser oder Baubegleitung gerne an kfw@den-ev.de.

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