Einen Energieausweis müssen Sie als Gebäudeeigentümer vorlegen, wenn ein Haus oder der Teil eines Gebäudes verkauft, neu vermietet bzw. verpachtet wird. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um ein Wohn- oder ein Nichtwohngebäude handelt. (Nur bei denkmalgeschützten Gebäuden ist kein Energieausweis erforderlich.) Das Dokument ist 10 Jahre gültig. Das Herzstück des Ausweises ist der „energetische Bandtacho“ zur Einordnung und zum Vergleich des Gebäudes mit verschiedenen Gebäudestandards. Ebenfalls wichtiger Bestandteil des Ausweises sind die Modernisierungsempfehlungen.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis wird auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt. Somit enthält er objektiv verbrauchsunabhängige Angaben zum Energiebedarf von Gebäuden. Er ist für alle Neubauten Pflicht sowie für Wohnhäuser mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet und nicht nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden. Auch für bestimmte staatliche Fördermittel zur Sanierung wird ein Bedarfsausweis benötigt.
Der Verbrauchsausweis hingegen gibt den theoretischen Energieverbrauch auf Basis des Verbrauchs und der Abrechnung der vergangenen drei Jahre für Heizung und Warmwasserbereitung an, ohne auf das Gebäude an sich einzugehen.