DEN - Deutsches Energieberater-Netzwerk e.V.

Leistungen in der Energieberatung

Eine Energieberatung ist so individuell aufgebaut, wie die Vielfalt der Gebäude, die beraten werden sollen. Je nach Gebäudetyp- und Alter (und mehreren) Faktoren empfehlen sich z.B. Zusatzleistungen zur Erfassung des Ist-Zustandes oder sind nicht unbedingt notwendig. Eine Übersicht der Leistungen, die eine Beratung enthalten kann haben wir hier aufgestellt. Sprechen Sie Ihre:n Energieberater:in auf die (Zusatz-) Leistungen und deren Notwendigkeit gerne an.

Energieberatung

Unter dem Begriff Energieberatung kann man vielerlei Energieberatungsdienstleistungen verstehen. Meistens ist hiermit jedoch die Vor-Ort-Beratung für Privatkunden gemeint. Bei dieser Energieberatung wird ihr Haus genau unter die Lupe genommen und ein Plan für dessen energetische Sanierung aufgestellt. Ein Bericht rundet die Beratung ab. Staatliche Zuschüsse wie beispielsweise vom BAFA sind möglich.

Vor-Ort Energieberatung / Energieberatung für Wohngebäude

Bei einer Energieberatung vor Ort kommt ein Energieberater zu Ihnen ins Haus. Sie erhalten dabei eine gezielte Beratung, die konkret auf die Schwachstellen, Probleme und Sanierungsmöglichkeiten Ihres Gebäudes eingeht.
Die Vor-Ort Beratung besteht aus 3 Leistungen:

1. Die Zustandsanalyse
2. Der Beratungsbericht mit Modernisierungsempfehlungen
3. Das persönliche Beratungsgespräch

Eine so genannte Zustandsanalyse durch den Fachmann in einem Vor-Ort Termin ist vor jeder energetischen Sanierungsmaßnahme unerlässlich. Ein unabhängiger Energieberater prüft das Gebäude, deckt beispielsweise Wärmelecks und Bauschäden auf. Für den Beratungsbericht wertet der Energieberater alle vorliegen Daten zum Gebäude und der Heizungstechnik aus und berechnet den derzeitigen Wärmebedarf. Der Berater kann so das Haus wärmetechnisch einstufen und weiß genau, wie viel Wärme über die nicht gedämmte Gebäudehülle, die veraltete Heizung oder durch unkontrollierte Fensterlüftung verloren gehen.
Mit der nötigen Erfahrung und Sachkenntnis erstellt er unter Berücksichtigung derzeitiger Vorschriften und Anforderungen ein Sanierungs- und Energiekonzept. So werden erforderliche Maßnahmen sinnvoll definiert und mögliche Energiesparpotentiale aufgezeigt:

  • Vorschläge zu Energiesparmaßnahmen mit Angabe der Kosten, möglichen Einsatz erneuerbarer Energien
  • Vergleich des Energiebedarfs jetzt mit dem nach Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen
  • Vergleich der CO2-Emission jetzt mit dem nach Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Der Beratungsbericht wird Ihnen ausgehändigt und gemeinsam in einem persönlichen Termin detailliert erläutert und offene Fragen beantwortet. Der Energieberater gibt Tipps zu Ausführung, Finanzierung und Fördermöglichkeiten.

Werden Voraussetzungen erfüllt, kann man sich die Kosten einer Vor-Ort-Energieberatung vom BAFA fördern lassen.

Schulungsbroschüre
Lüftung

KfW-Sachverständiger und Fördermittelberatung

Wir beraten Sie nicht nur zu den baulichen Maßnahmen am Gebäude und der Heiztechnik, selbstverständlich informieren wir Sie auch zur Umsetzung mit Hilfe von Fördergeldern. Stadt, Land, Gemeinde, Energieversorger und Bund stellen Fördergelder. Aus über 6.000 Förderquellen suchen wir Ihnen die für Sie optimale Förderung heraus.

Insbesondere die Bundesregierung unterstützt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Baumaßnahmen durch zinsverbilligte Kredite oder Investitionszuschüsse. Besonders gefördert werden energetische Baumaßnahmen. Meist gilt: Je energieeffizienter ein Gebäude nach der Sanierung ist, umso vorteilhafter fallen auch die Förderkonditionen aus.

 

Zu unserem Leistungsangebot gehören ebenfalls alle notwendigen Berechnungen und Nachweise zum Energiebedarf und der CO2-Einsparung. Als anerkannte Energieberater haben wir dazu die besondere Berechtigung durch die KfW.
Welche Förderungen Sie für Ihre Bau- oder Sanierungsmaßnahme erhalten, können Sie für einen ersten Überblick über die Fördermittelauskunft herausfinden:

Luftdichtheitsmessung

Undichte Stellen in der Gebäudehülle führen oft zu Bauschäden, vermindertem Schallschutz und großen Wärmeverlusten. Daher müssen Gebäudeaußenhüllen luftdicht sein. Luftdichtheit verhindert feuchtebedingte Schäden, Zugluft, Fußkälte und hohe Wärmeverluste und verbessert Schallschutz und Raumluftqualität. Risse und poröse Materialien ermöglichen Lufteinströmung und Feuchtigkeitsansammlung und Wärmebrücken an Bauteilen begünstigen Wärmeverluste und Kondenswasserbildung, was Dämmung und Bauteile schädigen kann. Eine luftdichte Schicht schützt also vor Wasserdampf und verhindert Schimmelbildung.

Mittels einer Luftdichtheitsmessung können eventuelle Leckagen der Gebäudehülle und im Besonderen der Luftdichtheitsebene sowie den Bauteilanschlüssen festgestellt werden.

Es gibt verschiedenen Arten von Luftdichtheitsmessungen. In einer Variante wird ein spezielles Prüfgerät,  im Rahmen der Haus- oder Terrassentür eingespannt und erzeugt im Gebäude über einen Ventilator ein Über- bzw. Unterdruck. Es wird dabei die nachströmende bzw. austretende Luft gemessen, die durch undichte Stellen der Gebäudehülle verloren geht oder einströmt. Oft wird zum sichtbaren Auffinden der Leckagen künstlicher Nebel verwendet, der durch den erzeugten Überdruck an den undichten Stellen aus der Gebäudehülle austritt.

Als Grundlage für die Berechnung der Luftdurchlässigkeit benötigt der Fachmann die objektspezifischen Angaben über das beheizte Raumvolumen, die beheizte Grundfläche und die beheizte Hüllfläche des zu untersuchenden Gebäudes. Die Prüfung muss gemäß den Anforderungen der DIN 4108-7, EN 13829 und des Passivhaus-Institut Darmstadt erfolgen. Im Rahmen des Tests werden eine Dokumentation und eine Auswertung der Probenahme und der Messergebnisse zusammen mit einem Dichtheitszertifikat ausgehändigt.

Thermografie

Thermografie-Aufnahmen an Gebäuden werden vor allem zum Nachweis von Dichtungs- und Dämmungsfehlern, Schäden an verdeckt liegenden Leitungen und historischer Bausubstanz herangezogen. Wärmebrücken in Form von auskragenden (herausragende) Balkonplatten, Fensterstürzen, Kellersockeln und Rollladenkästen werden durch die Infrarot-Thermografie sichtbar gemacht. Die Thermografie eignet sich auch für das Aufspüren von Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden, ausgelöst durch schadhafte Wasser- oder Heizungsrohrleitungen.
Qualitätskontrollen durch Thermografie-Aufnahmen mindern während der Bauphase das Risiko späterer Bauschäden oder erhöhter Energieverbrauchskosten. Wärmebrücken oder Luftundichtigkeiten in der Gebäudehülle können noch während der Bauphase erkannt und dadurch meist kostengünstig nachgebessert werden.

 

Thermografische Aufnahmen sind in der Regel auf die Heizperiode beschränkt, da die Temperaturdifferenz zwischen beheiztem Wohnraum und Umgebungstemperatur möglichst groß sein sollte.

Photovoltaik-Thermografie

Wenn Sie Photovoltaikmodule besitzen und diese nicht die erwartete Leistung aufbringen, macht es Sinn einen Thermografen für die Analyse der Module zu beauftragen. Mit der Wärmekamera lassen sich Defekte in den Zellen aufdecken, die dann gezielt korrigiert werden können.
Über unsere Berater-Suche finden Sie einen Thermografie-Dienstleister in Ihrer Nähe.

Stromsparcheck

Ein Stromsparcheck wird von einem Energieberater in Ihrem Haushalt durchgeführt. Er analysiert Ihren Stromverbrauch und die Nutzung des Stroms im Haus inkl. Analyse der elektrischen Geräte.

Baubegleitende Beratung / Baubegleitung

Unsere Energieberater können die geplante Umsetzung eines geförderten Vorhabens begleiten und sicherstellen, dass Ihr Haus auch das gesetzte Energiesparziel erreicht.

 

Von der Planung über die qualifizierte Ausschreibung und Angebotsprüfung bis zur fachgerechten Ausführung – eine Baubegleitung durch den Fachmann zahlt sich schnell aus. Bei den vereinbarten Baustellenbegehungen prüft er die wärmebrückenminimierte, luftdichte Ausführung. Ebenfalls ist die Begleitung und Kontrolle der Übergabe der energetischen Haustechnik sowie die Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage Bestandteil der Baubegleitung. Weiterhin können Zusatzleistungen wie z.B. die Luftdichtheitsprüfung, das Erstellen eines Wärmebrückennachweises oder die Berechnung des hydraulischen Abgleichs vereinbart werden. Die Umsetzung Ihres geförderten Vorhabens wird abschließend durch den Energieberater bestätigt und ggf. ein Verwendungsnachweis erbracht.

 

Im Falle von KfW-geförderten energetischen Maßnahmen im Programm Energetisches Sanieren von Bestandsgebäuden wird die Baubegleitung mit 50 Prozent (max. 4.000 Euro) von der KfW bezuschusst.

Energieausweis für Wohngebäude

Der Energieausweis gibt einem Käufer oder Mieter die Möglichkeit den energetischen Zustand einer Immobilie besser einzuschätzen. Einen Energieausweis müssen Sie als Gebäudeeigentümer vorlegen, wenn ein Haus oder der Teil eines Gebäudes verkauft, neu vermietet bzw. verpachtet wird. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um ein Wohn- oder ein Nichtwohngebäude handelt. (Nur bei denkmalgeschützten Gebäuden ist kein Energieausweis erforderlich.) Das Dokument ist 10 Jahre gültig. Das Herzstück des Ausweises ist die Bewertungsskala zum Endenergiebedarf, diese dient zur Einordnung und zum Vergleich des Gebäudes mit verschiedenen Gebäudestandards. Ein wichtiger Bestandteil des Ausweises sind die Modernisierungsempfehlungen und die Erfüllungsoptionen zur Erzeugung erneuerbarer Wärme (65%-EE-Regel).

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis wird auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt. Somit enthält er objektiv verbrauchsunabhängige Angaben zum Energiebedarf von Gebäuden. Er ist für alle Neubauten Pflicht sowie für Wohnhäuser mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet und nicht nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden. Auch für bestimmte staatliche Fördermittel zur Sanierung wird ein Bedarfsausweis benötigt.
Der Verbrauchsausweis hingegen gibt den theoretischen Energieverbrauch auf Basis des Verbrauchs und der Abrechnung der vergangenen drei Jahre für Heizung und Warmwasserbereitung an, ohne auf das Gebäude an sich einzugehen. Der Energieausweis nach Bedarf ist die bessere Variante, denn er enthält Vorschläge zur energetischen Sanierung.

Musterenergieausweis nach § 85 Abs.8 GEG 

 

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Ein Energieausweis gibt einem Käufer oder Mieter die Möglichkeit den energetischen Zustand einer Immobilie besser einzuschätzen. Gerade im gewerblichen Bereich können die Stromkosten sehr hoch sein und sollten ein Kriterium bei der Wahl der Immobilie darstellen.

Auch die Sanierung von Nichtwohngebäuden kann helfen enorme Kosten einzusparen. Hierfür gibt es einige Förderprogramm, die es sich lohnt näher anzusehen: Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW 276/277/278), BAFA-Marktanreizprogramm, BAFA-NWG-Kommunen, BAFA-Heizungs-Optimierung).

Kommunale Klimaschutzkonzepte

Die bundesweite Energiewende hat viele Kommunen zum Umdenken bewegt. Die Zukunft der Energieversorgung liegt darin, umweltschonend Energie aus eigenen Quellen zu beziehen. Doch um die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen weiter voranzutreiben bedarf es für die Umsetzung Unterstützung von qualifizierten Berater/innen. Klimaschutzberater/innen unterstützen die antragsberechtigten Kommunen sowohl bei der Antragsstellung als auch bei der Durchführung und Begleitung des Klimaschutzkonzeptes, bei Detailkonzepten für kommunale Liegenschaften oder auch bei der Erstellung eines Modellkonzeptes.

Klimarelevante Bereiche zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen sind z.B.:

  • öffentliche Liegenschaften,
  • Straßenbeleuchtung,
  • private Haushalte,
  • (Gewerbe, Handel und Dienstleistungen),
  • Industrie,
  • Verkehr,
  • Abwasser und
  • Abfall

Ziel kommunaler Klimaschutzkonzepte ist es, Potenziale für Energieeffizienz aufzudecken und somit neue Energieeinsparmöglichkeiten in die Kommunen zu integrieren und den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Dabei sollten die eingesetzten Maßnahmen dem Prinzip der Nachhaltigkeit entsprechen.

Zunächst wird für die Erstellung des Klimaschutzkonzepts der Energiebedarf der jeweiligen Kommune ermittelt um mit Hilfe detaillierter Daten den aktuellen und den potenziellen zukünftigen Bedarf von Energie herauszuarbeiten. Die Erhebung der Daten setzt sich aus dem Wärme- Wasser- und Strombedarfs zusammen, aber auch aus der Erzeugung von Emissionen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen werden lokale Rahmenbedingungen und Einsparziele mit einbezogen. Relevante Akteure aus der Wirtschaft, der Politik, Vereinen und Privatleute haben dabei einen großen Einfluss auf den Prozess.

Kälteanlagen / Klimaanlagen

Die Sanierung von Kälte- und Klimanlagen werden vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert. Im Rahmen einer Beratung und Sanierung werden die Einsparpotentiale im Sinne der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen/Klimaanalgen ermittelt. Ziel ist es, die Effizienz zu fördern, die Kosten für den Betreiber zu senken und letztlich damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. In der Beratung wird zunächst eine Bestandsaufnahme der Kälteanlage oder Klimaanlage durchgeführt, sodass Schwachstellen erkannt und Vorschläge zu Verbesserungs- und Modernisierungsmaßnahmen aufgezeigt werden können.

Fördermöglichkeiten für bestehende Anlagen:

-Teilsanierung

-Vollsanierung

-Neuerrichtung

Hier gehts zu den Detailinformationen der Förderung.

 

Mit Hilfe unserer Energieberater helfen wir Ihnen gerne weiter und beraten Sie rund um die Thematik.

Energieberater Denkmal

Unser kulturelles Erbe kann nur erhalten werden, wenn sorgsam damit umgegangen wird und eine Nutzung zu vertretbaren Kosten möglich ist. Ansonsten droht der Verfall. Erste Sanierungsversuche zu einer Zeit, als das Wissen bzgl. Planung und Umsetzung von energetischen Anforderungen noch in den Kinderschuhen steckte, führten aufgrund eines mangelhaften Verständnisses bauphysikalischer und denkmalpflegerischer Zusammenhänge oft zu erheblichen Schäden – manchmal bis zum Totalverlust.

 

Denn der Umgang mit historischer Bausubstanz erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise, bei der nicht nur die energetische Verbesserung im Fokus steht, sondern auch die Besonderheiten von eingesetzten Materialien und Bauphysik sowie die Anforderungen der Denkmalpflege Berücksichtigung finden.
Damit historische Gebäude in ihrer Substanz durch die mit einer energetischen Sanierung einhergehenden, oft erheblichen bauphysikalischen Veränderungen nicht geschädigt werden, müssen bspw. die Wärmebrücken explizit geplant und optimiert sowie der Feuchteschutz durch Hygrothermische Simulationsrechnungen sichergestellt werden.

 

Dabei müssen auch häufig Vorgaben der Denkmalschutzbehörden beachtet werden, die sich auf denkmalpflegerische Grundsätze wie die Erhaltung des Erscheinungsbildes, die Reversibilität von Maßnahmen oder die Materialkontinuität beziehen.

 

Die Energieberater für Denkmal im DEN e.V. sind Sachverständige, die auf dem Gebiet der energetischen Sanierung von Baudenkmalen erfahren und speziell ausgebildet sind. Inhaltlich orientieren wir uns an den Fachregeln der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA).

 

Sprechen Sie uns an, wenn Sie mit Problemstellungen bei der Sanierung denkmalgeschützter – oder ganz allgemein: historischer – Gebäude konfrontiert sind, die Sie nicht alleine lösen können. Ob Sie Fragen haben zu bauzeitlichen Materialien oder Konstruktionen haben oder auch zu Schäden, ob Sie Bedarf an 2D/3D-Wärmebrückenberechnungen oder WUFI-Simulationen (1D/2D) haben: Unser Team steht Ihnen mit Rat, Tat und Lösungsvorschlägen zur Seite.

BHKW-Planer/Berater

Was ist ein BHKW?

BLockHeizKrakftWerke sind modular aufgebaute Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme. Häufig werden sie direkt am Ort des Wärmeverbrauchs betrieben.

Was sind die Vorteile des BHKW?

Dadurch, dass die Abwärme der Stromerzeugung direkt am Ort der Entstehung genutzt wird, haben BHKW gegenüber herkömmlichen Kombinationen von lokalen Heizungen und zentralen Kraftwerken einen Vorteil: Sie können abhängig von der Anlagengröße einen Wirkungsgrad der Stromerzeugung von 25-38% (bezogen auf den Heizwert) erreichen. Sollte die Abwärme zudem vollständig und ortsnah genutzt werden, kann sogar ein Wirkungsgrad von bis zu 90% bestehen (bezogen auf den Heizwert und abhängig von der Anlagengröße).

Welche Arten von BHKW‘s gibt es?

-Mikro-KWK (Mikro-Kraft-Wärme-Kopplung): unter 10 Kilowatt

– Mini-KWK: unter 50 Kilowatt

-Nano-BHKW: unter 2,5 Kilowatt

Mikro- und Mini-BHKW werden in Wohn- und Geschäftsquartieren, Krankenhäusern, Schwimmbädern, Mehrfamilienhäusern und im Siedlungsbau verwendet, während Nano-BHKW häufig in Einfamilienhäusern eingesetzt werden. Mit Hilfe des Prinzips der Kraft-Wärme-Kopplung kann auch Nutzwärme in ein Nahwärmenetz eingespeist werden.

Welche Betriebsarten gibt es?

Wärmegeführt: die Leistungsabgabe des BHKW richtet sich nach dem lokalen Wärmebedarf

Stromgeführt: die Leistungsabgabe des BHKW richtet sich nach dem Strombedarf oder der Fähigkeit des Aggregats (max. Stromerzeugung nach EEG)

Stromorientiert: die erste Steuerungsgröße des BHKW ist der Wärmebedarf. Das BHKW arbeitet bei Strombedarf, wobei die Wärme direkt genutzt oder in einem Wärmespeicher vorübergehend übertragen wird.

Netzwerkgeführt: das Leistungsniveau wird von einer zentralen Stelle für mehrere Anlagen vorgegeben

Ökologischer Nutzen: Der überschüssige Strom kann gegen Vergütung ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Dadurch muss weniger Strom von fossilen Kondensationskraftwerken erzeugt werden. Dies ermöglichst einen geringeren CO²-Ausstoß schont damit die Umwelt.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Modernisierungen planen oder auf der Suche nach optimal für Sie passenden BHKW sind. Unsere Energieberater helfen Ihnen gerne weiter.

Initial- und Detailberatung im Gewerbe / Energieberatung im Mittelstand

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem prozentualen Zuschuss zu den Beraterkosten. Ihr Gewinn: Sie entdecken ungenutzte Sparpotenziale in Ihrem Unternehmen und profitieren von einer umfassenden und professionellen Beratung.

 

Zu Beginn analysiert ein Energieberater die Schwachstellen in Ihrem Unternehmen. Auf Basis der vorhandenen energetischen Daten und einer Vor-Ort-Besichtigung werden erste Hinweise auf mögliche Einsparpotenziale gegeben. Dokumentiert werden die Ausgangssituation des Unternehmens zum Energiebedarf und -verbrauch und die bestehenden energetischen Mängel. Der Bericht enthält auch erste Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen.

 

In der Detailberatung wird die Energieanalyse vertieft und ein konkreter Maßnahmenplan aufgestellt.

Die Inhalte der Detailberatung sind: Analyse des Energieverbrauchs und Bewertung des Ist-Zustands, Feststellung der Schwachstellen, konkrete Vorschläge zu Energieeinsparpotenzialen und Energieeinsparmaßnahmen und dem Einsatz erneuerbarer Energien, wirtschaftliche Bewertung der Energieeinsparmaßnahmen, konkrete Handlungsempfehlungen und Hinweise auf Fördermöglichkeiten.

Analyse des Energieverbrauchs und Bewertung des Ist-Zustands, Feststellung der Schwachstellen. Konkrete Vorschläge zu Energieeinsparpotenzialen und Energieeinsparmaßnahmen und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Wirtschaftliche Bewertung der Energieeinsparmaßnahmen, konkrete Handlungsempfehlungen und Hinweis auf Fördermöglichkeiten. All dies sind Inhalte der Detailberatung.

 

DEN-Flyer Energieeffizienzberatung für KMU als PDF-Download (444 KB)
Weitere Informationen zum Programm Energieberatung Mittelstand (EBM)

 

Auch das BAFA fördert den Mittelstand:

gefördert wird ab 2 Maßnahmen:
Beleuchtung ab Investitionskosten von mindestens 30.000,- Euro oder mindestens eine zweite Investition von 5.000,00 Euro wie

– Elektrische Motoren und Antriebe
– Pumpen
– Raumlufttechnische Anlagen
– Druckluftsysteme
– Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung
– Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen
– Anschaffung von Messtechnik zur Ermittlung des Energieverbrauchs.
mit einer Einsparung von 25 Prozent je Maßnahme.

Weitere Informationen zu den BAFA-Förderungen hocheffizienter Querschnittstechnologien Einzelmaßnahmen (Merkblatt 311) und Systemische Optimierung (Merkblatt 312)

 

Das BMWi fördert mit der Richtlinie zur Förderung von energieeffizienten und klimaschonenden Produktionsprozessen mit bis zu 20 Prozent Erstattung die Gestaltung von umweltverträglichen Lösungen in Produktionsprozessen.

Weitere Informationen

Energieaudits/Energiemanagement

Durch betriebliche Energiemanagementsysteme nach der neuen international gültigen ISO 50001 lässt sich die Energieeffizienz von Unternehmen steigern. Die Energiekosten werden gesenkt, die Wettbewerbsfähigkeit und das Image des Unternehmens gesteigert. Mit Fachkompetenz erarbeiten wir zielgenaue Maßnahmen zur wirtschaftlichen Energie-Optimierung, sei es durch Änderung der Technik, der betrieblichen Organisation oder Schulung der Mitarbeiter. Ein kontinuierliches Berichtswesen verschafft Klarheit über die Wirksamkeit der ungesetzten Maßnahmen.

 

Für Nicht-KMU/größere Unternehmen besteht seit 2015 die Pflicht zur Einführung von Energieaudits. Bis zum 05.12.2015 muss hier gehandelt werden. Hier finden Sie weitere Informationen:

Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)

Querschnittstechnologien

Auch bei der Optimierung der Querschnittstechnologien gibt es vom Staat Zuschüsse. Bezuschusst wird mit 20-30% ab einer Maßnahme je Standort, beginnend ab 2.000 € Investitionskosten bei Einzelmaßnahmen (bis 30.000 € ausgezahltem Zuschuss) und ab 20.000 € für die Optimierung technischer Systeme (bis 100.000 € ausgezahltem Zuschuss).

 

Abwärme

Maßnahmen zur Abwärmevermeidung oder –nutzung werden von der KfW in den Programmen 294 bzw. 494 mit zinsgünstigen Darlehn und/oder einem Zuschuss von 20–50% gefördert: www.kfw.de/294 oder www.kfw.de/494

 

Sachverständige und Gutachter

In vielen Fällen besteht Unsicherheit bei Bauherren, Eigentümern oder Immobilienkäufern. Gerade bei Feuchtigkeit oder Schimmel fürchten viele nicht zu Unrecht auch um Ihre Gesundheit. Häufig kommt es sogar zum Rechtsstreit. Dabei sollte es doch nur um eines gehen: Gemeinsam die Ursache herausfinden und zu beseitigen.

 

Hier helfen technische Untersuchungen in Verbindung mit Sachverstand und der Neutralität des Außenstehenden. Raum- und Bauteiltemperatur sowie Luftfeuchte lassen sich mit Messgeräten über einen längeren Zeitraum aufnehmen und dokumentieren. Die Ergebnisse liefern die notwendigen Rückschlüsse auf die Ursache: Dann können Handlungsempfehlungen gegeben werden, um das Problem zu beseitigen. Übrigens kann auch die Feuchte in einem Bauteil zerstörungsfrei bestimmt werden.

 

Sprechen Sie uns an, viele unserer Mitglieder führen bauphysikalische Untersuchungen durch.

Photovoltaik/Thermische Solaranlage

Nutzen Sie erneuerbare Energien zum Heizen, zur Warmwasserbereitung und vielleicht sogar zum Erzeugen von Strom. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihre zukünftigen Energiekosten. Mehr als bei herkömmlichen Wärmeerzeugern kommt es bei solchen Anlagen auf die richtige Grundvoraussetzungen für eine mögliche Anwendung, die Dimensionierung und den tadellosen Einbau an – auch Sonnenenergie ist kostbar.

 

Unsere Mitglieder mit Hintergrund aus der TGA-Fachplanung sind ideale Ansprechpartner für die Simulation, Dimensionierung und Fachplanung von regenerativen Heizsystemen. Ob Solarthermie, Wärmepumpe, Pelletheizung oder BHKW – sprechen Sie uns an! Auch in Sachen Fördermittel sind unsere Berater immer auf dem neusten Stand.

 

Auch für eine Photovoltaikanlage, als ökologische Geldanlage auf dem eigenen Dach oder als Bürgeranlage, unsere Berater stehen als Partner für Auslegung, Wirtschaftlichkeitsberechnung und natürlich auch von der Planung bis hin zur Ausschreibung und Bauleitung zur Verfügung.

Immobilienkaufberatung

Wegen ihrer Lage – und auch wegen ihres Charmes – werden bestehende Immobilien immer beliebter. Bestehende Gebäude unterschiedlichen Alters weisen allerdings erhebliche Unterschiede bei den Energiekosten auf. Die diesbezüglich im Laufe der Jahre durchgeführten Sanierungsmaßnahmen sind ebenfalls nicht einheitlich zu bewerten. Sich die letzte Gasrechnung zeigen zu lassen, hilft nur bedingt bei der Abschätzung der zukünftig eigenen Kosten, zur Beurteilung hilft nur eine bedarfsorientierte Betrachtung.

 

Auch wenn Sanierungen anstehen, sind wir die richtigen Ansprechpartner. Neben unserer Beratung bieten wir auch technische Dienstleistungen an und helfen Ihnen, die möglichen öffentlichen Fördergelder für den Kauf und die geplanten Modernisierungsmaßnahmen zu erhalten. Wir möchten, dass Sie weder jetzt noch in Zukunft Geld und Energie verschwenden.

Bauherrenberatung

Wer neu baut, muss viele Entscheidungen treffen. Einige davon sind besonders wichtig. Der Energieverbrauch der neuen „Vier Wände“ spielt dabei mittlerweile eine ganz entscheidende Rolle. Energiesparendes Bauen heißt aber nicht zwangsläufig aufwändig oder gar teuer Bauen. Wichtiger ist es zu wissen, worauf es ankommt.

 

Wir beraten Sie ab dem Entwurf über die Baustoffauswahl bis hin zur Haustechnik. Wir erstellen die notwendigen Nachweise, berücksichtigen öffentliche Förderungen und kümmern uns um qualitätssichernde Maßnahmen.

 

Wer „sprichwörtlich“ nur einmal baut, sollte es richtig tun. Sprechen Sie uns an.

Effizienzhausberatung/Fördermittelbeantragung

Sie haben vor ein Wohnhaus zu bauen? Wie wäre es, wenn Ihr Haus zukünftig ordentlich Energie- und Heizkosten spart und Ihnen gleichzeitig eine günstige Finanzierung über Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sichert? Erreicht Ihr neues Haus beim Energiebedarf den Standard eines KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus (die Zahlen beziehen sich auf den Primärenergiebedarf), begünstigt die KfW Ihren Kredit mit niedrigen Zinsen ab derzeit 0,75 Prozent effektiv pro Jahr (Stand 07/2016). Je energieeffizienter gebaut wird, desto weniger zahlen Sie vom Darlehen zurück. Beim KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40Plus gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent bis 15 Prozent der Darlehenssumme.

 

Was wir für Sie tun können: Wir tragen von Anfang an Sorge dafür, dass Ihr neues Haus mit Ihrem gewünschten Förderziel geplant und errichtet wird. Dazu bedarf es natürlich einer umsichtigen und aufeinander abgestimmten Planung von Gebäude und Heiztechnik. Von uns werden ebenfalls die notwendigen Nachweise über den Primärenergiebedarf nach der Energie-Einsparverordnung erstellt. Dabei betrachten wir bestehende Planungen hinsichtlich Optimierungsmöglichkeiten, auch wenn sich dabei herausstellen sollte, dass die optimale Förderung nicht erreicht werden kann: Am Ende können Sie sich sicher sein, dass das neue Haus nicht nur so wenig Heizkosten wie möglich verursacht, sondern zudem höchst komfortabel ist. Denn darum geht es ja.

 

Während der Bauphase achten wir darauf, dass die geplanten Maßnahmen auch fachgerecht umgesetzt werden. Dabei können auch zusätzliche Planungsleistungen (z.B. Heizlastberechnung, Lüftungsauslegung, hydraulischer Abgleich, …) und Leistungen zur Qualitätssicherung erbracht werden (z.B. Luftdichtheitsprüfungen, Feuchtemessungen, …). Anschließend wird das erreichte Qualitätsniveau gegenüber der KfW bestätigt und der Energieausweis erstellt.

 

Diese Leistungen werden durch die KfW im Rahmen des Programms 431 mit 50 Prozent bezuschusst. Der maximale Zuschussbetrag beläuft sich auf 4.000 Euro je Bauvorhaben.

 

Sprechen Sie uns an, viele unserer Mitglieder führen bauphysikalische Untersuchungen durch.

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