DEN - Deutsches Energieberater-Netzwerk e.V.

Pressemitteilung 20/2020

Offenbach, 30.10.2020

GEG – ein Gesetzeswerk mit Licht und Schatten
Stellungnahme des DEN zum bevorstehenden Gebäudeenergiegesetz

 

Am 1. November 2020 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) werden durch dieses Gesetz ersetzt.

Dazu nimmt der Vorstand des Deutschen Energieberater-Netzwerks DEN e.V. aus Sicht der Energieberatung Stellung. Das GEG ist ein Lehrbeispiel dafür, dass Politik sich schwertut, konsistente Entscheidungen zu treffen. Die Koalition hat sich, ganz demokratisch, an ihre Koalitionsvereinbarung gehalten und umgesetzt, was vereinbart wurde: keine Verschärfungen im Gebäudebestand, keine wesentlichen Herausforderungen im Neubau. Trotz des im Grunde sehr soliden Vorgehens hat die Politik es jedoch verpasst, die Dynamik der Klimabewegung aufzunehmen und mutige Entscheidungen zu treffen für einen zukunftsfähigen Gebäudebestand.

Gebäude verursachen nicht nur 30% der klimarelevanten Treibhausgasemissionen, sondern auch einen erheblichen Teil der privaten (und über die kommunalen Haushalte durch Transferleistungen zu kompensierenden) Lebenshaltungskosten. Zusätzlich ist Bauen und Sanieren ein erheblicher Wirtschaftsfaktor, mit einer starken lokalen Wertschöpfung, aber auch einer mit erheblichem Ressourcenverbrauch. Doch während beim Auto Fahrverbote möglich sind, etwa wegen Herstellerbetrugs, wird beim Gebäudebestand wesentlich stärker auf Eigeninitiative gesetzt. Trotz der Differenzen zwischen Klimaschutzanforderungen und Eigentümerinteressen ist es den zuständigen Resorts (vor allem im BMWi und BMI) gelungen, dieses Gesetz auf den Weg und durch den Bundestag zu bringen – nicht zuletzt, indem sie vor 12 Monaten einen unabgestimmten Ressortentwurf in die Verbändeanhörung gegeben haben. Das war harte Arbeit für alle Beteiligten.

 

Fazit aus Sicht des DEN:

  1. Gut, dass endlich seit 5 Jahren überholte Normen nicht mehr Bilanzierungsgrundlage im Ordnungsrecht sind.
  2. Bei der Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen in NWG wurde endlich unsere langjährige Forderung umgesetzt, auch Menschen ohne akademische Grundausbildung, aber mit Praxiserfahrung und gleichwertiger Qualifikation zuzulassen.
  3. Sanierungsfahrpläne werden einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten müssen. Die Umsetzung durch kostenfreie (eigentlich aber honorarpflichtige Beratungsleistungen) ist jedoch nicht optimal. Hier wird es entscheidend auf die Ausgestaltung der Umsetzung und es Vollzuges ankommen.

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk hat bereits vor einem Jahr einen Fünf-Punkte-Plan für ein GEG vorgeschlagen. Die Anforderungen der bisherigen EnEV und des bisherigen EEWärmeG sollten in folgenden Anforderungen zusammengefasst werden:

  1. Begrenzung des mittleren U-Wertes als Anforderungswert an die Gebäudehülle und Begrenzung des Fensterflächenanteils (keine Glashäuser, die ohne passiven Sonnenschutz mittels Simulation schön gerechnet werden), um in klimatischer Hinsicht zukunftsfähige Gebäude zu bauen und dem sommerlichen Wärmeschutz gerecht zu werden.
  2. Anforderungswert für den maximalen Primärenergiebedarf unter Berücksichtigung des nichterneuerbaren und erneuerbaren Anteils als Maßstab für den Ressourceneinsatz (perspektivisch sind ggf. neue Kennwerte erforderlich, deren Entwicklung durch Forschungsprojekte untersucht werden muss).
  3. Mindestwert für die Deckung des Primärenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien (ggf. Vorgaben für die Effizienz der Anlagentechnik).
  4. Einführung eines Maximalwertes für den CO2-Ausstoß als Maßstab für die Klimaverträglichkeit perspektivisch ergänzt (ähnlich dem Schweizer Modell, z.B. durch Mobilitätsfaktoren u.a.)
  5. Monitoring der Verbrauchsdaten zur Erfolgs-und Qualitätssicherung

(siehe hierzu: https://deutsches-energieberaternetzwerk.de/wp-content/uploads/2019/07/DEN_GEGStellungnahme_-2019_Teil1.pdf)

 

An diesem Plan hat sich nichts geändert. Insbesondere die Aspekte der Wohnhygiene (sommerlicher Wärmeschutz, Raumluftqualität) haben sogar durch die Corona-Krise sogar noch an Bedeutung gewonnen.

Im Grunde setzt der Bund mit dem GEG die bisherige Strategie fort: kein Zwang, stattdessen intensive Förderung von ambitionierten Standards. Hier vertrauen wir als DEN darauf, dass die Umsetzung der Förderstrategie für Gebäude (die ja auf das GEG Bezug nimmt) auch wirklich Impulse setzt und zu einer Steigerung von Sanierungszahlen und von Qualität beiträgt und nicht nur zusätzliche Mitnahmeeffekte generiert.

Ganz praktisch hoffen wir vor allem darauf:

  • dass es eine Möglichkeit gibt, die über 10.000 Normenseiten, die im GEG als Grundlage in Bezug genommen sind, barrierefrei – also kostenfrei – zugänglich zu machen,
  • dass die Softwarehersteller zeitnah alle Änderungen einpflegen können und die Kosten unserer Softwarelizenzen dafür nicht überproportional steigen,
  • dass der Bund die Bedeutung der Qualifizierung erkennt und alle Planer, Bauherren und vor allem die Bauaufsichten mit zielgruppenadäquaten Weiterbildungshilfen unterstützt und
  • dass kostenlose Energieberatung staatlich finanzierter Institutionen nicht zu einer Entwertung der hochqualifizierten Arbeit von Architekten, Ingenieuren und unabhängigen Energieberatern führt.

Im Grunde ist ein so kleinteiliges Gebäudeenergiegesetz entbehrlich. Klimaschutz zielt auf den Erhalt unserer Lebensgrundlage ab, und deren Schutz ist im Grundgesetz verankert. Es verdeutlicht also den Stellenwert des Gebäudebestandes für die Klimaziele, wenn die Politik dafür ein eigenes Gesetz erlässt.

Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung als Druckvorlage (PDF).

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