Die DEN-Akademie bietet die folgenden Grundlagenlehrgänge für die Energieberatung an. Sie finden nähere Informationen zu den Inhalten jeweils auf der Lehrgangsseite.
Lehrgänge
Die DEN-Akademie bietet die folgenden Grundlagenlehrgänge für die Energieberatung an. Sie finden nährere Informationen zu den Inhalten auf der jeweilgen Lehrgangsseite.
Um als Energiebrater/in zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt zu sein, gelten bestimmte gesetzliche Voraussetzungen. Die Grafik zeigt Ihnen, welche Lehrgänge zu Ihrer persönlichen beruflichen Qualifikation passen und Sie zu diesem Ziel führen. Infografik
Termine Lehrgangsstarts
Wann starten die nächsten Lehrgänge?
Hier finden Sie die nächsten geplanten Starttermine der Lehrgänge.
Lehrgangsangebote
Um Energieberater:in zu werden und Förderungen beantragen zu können, bieten wir grundlegende Lehrgänge an. Diese bestehen aus einem Basis- und Vertiefungsmodul. In letzterem können Sie sich spezialisieren auf Wohngebäude oder Nichtwohngebäude. Nach Abschluss der Lehrgänge mit bestandener Prüfung können Sie sich in die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eintragen lassen. Voraussetzungen für die Teilnahme an diesen Lehrgängen finden sie hier:
- Lehrgang für Energieberatung Wohn- und Nichtwohngebäude – Basismodul 80 UE für WG + NWG
- Lehrgang für Energieberatung Wohngebäude – Vertiefungsmodul 40 UE
- Lehrgang für Energieberatung Nichtwohngebäude – Vertiefungsmodul 80 UE
- Neu: Kombinationslehrgang: PHP+WG+NWG
Die Rahmenbedingungen, also Inhalt und Aufbau, der Lehrgänge entsprechen dem Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Das aktuelle Regelheft finden Sie hier (Unter Downloads – Allgemein finden Sie das Regelheft Expertenliste gültig ab 19.04.2024). In Anlage 1 (ab Seite 62) werden die Inhalte der jeweiligen Module aufgelistet.
BAFA-Eintragung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme über drei Module
- Lehrgang für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 (80 UE in Modulen) ++ab 01.01.2021++
- Lehrgang für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 ++ab 01.01.2021++
- Lehrgang für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung (40 UE) ++ab 01.01.2021++
Die BAFA-Förderung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme mit drei Modulen löste ab 01.01.2021 die Energieberatung im Mittelstand ab. Die Lehrgänge entsprechen den Anforderungen an die Qualifikation für Energieberater:innen laut den BAFA-Merkblättern. Die Lehrgangsinhalte sind im jeweiligen Merkblatt definiert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zusatzqualifikationen für Energieberater
Sie sind schon als Energieberater:in tätig und benötigen eine Zusatzqualifikation für einen weiteren Bereich? Vielleicht sind diese Nachschulungen als Kompaktangebot für Sie von Interesse:
Hier gelangen Sie zur Seite des Lehrgangs.
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise
Die Ausstellberechtigung für Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude wird in §88 GEG definiert.
Energieausweise dürfen demnach weiterhin nur von Personen mit fachspezifischer Ausbildung ausgestellt werden. Diese setzt sich zusammen aus einer Grundausbildung (Studium oder Handwerkstitel in einem relevanten Bereich) und einer Weiter- oder Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens.
Die gesetzlichen Anforderungen an die Fortbildung im energiesparenden Bauen orientieren sich dabei auch an der Grundausbildung. Menschen mit einem Hochschulabschluss müssen sich hier anders vertiefen als Handwerksmeister:innen. Die Lehrgänge des DEN richtet sich (derzeit) an Hochschulabsolvent:innen.
Für diese wird als Grundqualifikation ein Studium der der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik anerkannt. Auch naturwissenschaftliche- technische Studiengänge, die einen Schwerpunkt auf die genannten Themen legen, lassen sich hier geltend machen.
Menschen mit einem Studienabschluss in anderen Fachrichtungen müssen eine gesonderte Prüfung schreiben und sich deutlich umfangreicher weiterbilden. Handwerker:innen wenden sich am besten an ihre Handwerkskammer.
Eine erfolgreiche Schulung im Bereich des energiesparenden Bauens, die den wesentlichen Inhalten der Anlage 11 GEG entspricht, kann als Voraussetzung zur Energieausweisausstellung herangezogen werden. Sie erfüllen diese Voraussetzung mit Abschluss des Lehrgangs Energieberatung. Dieser besteht aus einem Basismodul und einem Vertiefungsmoduls entweder im Bereich Wohngebäude oder Nichtwohngebäude.