Förderungen der Länder
Schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie eine Förderung für Ihr Bundesland in Anspruch nehmen möchten. Wir prüfen dann Ihren Anerkennungswunsch individuell.

Anerkennung bei der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes
Für die Eintragung und Verlängerung des Eintrags der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes können einzelne Seminare und Lehrgänge der DEN-Akademie anerkennungsfähig sein. Diese müssen vorab von der Expertenliste geprüft werden. Bei Anerkennung durch die Expertenliste finden Sie entsprechende Informationen direkt auf der Seite des Seminars unter „Zulassung und Anerkennung“.
Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Energieeffizienz-Expertenliste.

Anerkennung der Architekten- und Ingenieurkammern
Die Anerkennung gemäß Fortbildungsrichtlinien erfolgt individuell je nach Inhalt und Umfang der Kurse. Vor Beginn müssen bei den Kammern die gültigen Bedingungen erfragt werden. Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, damit wir die notwendigen Lehr- und Terminpläne zusammenstellen können, um die Anerkennung zu beantragen.
Hier finden Sie eine Liste der Architektenkammern sowie eine Liste der Ingenieurkammern mit Kontaktdaten und den derzeitigem Verfahren bzgl. der Fortbildungspunkte.
Für die Ingenieurkammer und Architektenkammer in Hessen gilt: alle Seminare und Lehrgänge der DEN-Akademie sind anerkennungsfähig. Sie können Ihre Teilnahmebescheinigung nach der Veranstaltung bei der Kammer einreichen.

Absetzbarkeit
Nach dem Besuch einer Fort- oder Weiterbildung können Sie die Kosten als Werbungskosten steuerlich absetzen. Hierzu gehören die anfallenden Prüfungsgebühren, Fahrtkosten zu Seminaren, eine Pauschale für den Aufwand von Übernachtung und Verpflegung, sowie Arbeitsmittel in Form von Nachschlagewerken.

Bankenförderung
Weitere Förderungen werden von folgenden Banken zur Verfügung gestellt, beispielsweise von der Investitionsbank Brandenburg, L-Bank Baden-Württemberg, Investitions- und Förderbank Nbank (Niedersachsen) oder Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Nach einer Antragstellung und Genehmigung bei der jeweiligen Bank, können auch Sie eine Weiterbildung, ohne finanzielle Sorgen, in Anspruch nehmen. Der Umfang der Antragsstellung variiert von Bank zu Bank.

