DEN-Akademie

Zulassung & Förderung

Besonders in der Energieberaterbranche ist die Frage nach den Zulassungen und Anerkennungen wichtig. Wir prüfen unsere Kurse nach den Möglichkeiten auf Anerkennung, wie beispielsweise für die Expertenliste oder den Architekten- und Ingenieurkammern.

Förderungen der Länder

Mit dem „Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen“ fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Zielgruppe sind Beschäftigte, die sich bisher wenig oder gar nicht an Weiterbildungen beteiligt haben. Den Bildungsscheck können Unternehmen, mit maximal 250 Beschäftigten, und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende, sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren) zur Verfügung.

Eine kostenlose Beratung ist verpflichtend. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds.
Um vor allem neue Interessenten und Interessentinnen zu erreichen gilt: Wer im vergangenen oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, sowie in dieser Zeit Weiterbildungen mit Hilfe eines Bildungsschecks besucht wurden, erhält leider keinen Bildungsscheck (Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW).

Weiterbildungsbonus „PUNKT“ Hamburg
Punkt Bildungsmanagement ist ein kostenfreies Beratungsangebot hinsichtlich Weiterbildungs- und Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen in Hamburg. Gefördert werden zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der Weiterbildungskosten für berufliche Weiterbildung und Qualifizierung, allerdings bis maximal 750,00 Euro. Die Schulungskosten müssen mindestens 250,00 Euro betragen.
Zuschuss: bis zu 1.125,00 Euro bei Existenzgründern und Existenzgründerinnen mit einer Bewilligung eines Zuschusses der Arbeitsagentur, bei Selbstständigen mit ergänzenden Leistungen zum Lebensunterhalt durch das Jobcenter.

Weiterbildungsinteressierte deren zu versteuerndes Einkommen jährlich zwischen 20.000 und 40.000 Euro liegt, erhalten mit dem Weiterbildungsbonus Thüringen einen Zuschuss über max. 1.000,00 Euro. Gefördert werden lediglich sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren Unternehmen in Thüringen ansässig sind.

Der Weiterbildungsbonus fördert für Arbeitnehmer/innen und Selbstständige die Teilnahme an Seminaren und Lehrgängen in Schleswig-Holstein. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der anfallenden Seminarkosten, max. 1.500,00 Euro der Gesamtmaßnahme. Anträge sind direkt an die Investitionsbank Schleswig-Holstein zu stellen.

Schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie eine Förderung für Ihr Bundesland in Anspruch nehmen möchten. Wir prüfen dann Ihren Anerkennungswunsch individuell.

Anerkennung bei der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes

Für die Eintragung und Verlängerung des Eintrags der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes können einzelne Seminare und Lehrgänge der DEN-Akademie anerkennungsfähig sein. Diese müssen vorab von der Expertenliste geprüft werden. Bei Anerkennung durch die Expertenliste finden Sie entsprechende Informationen direkt auf der Seite des Seminars unter „Zulassung und Anerkennung“.

Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Energieeffizienz-Expertenliste.

Anerkennung der Architekten- und Ingenieurkammern

Die Anerkennung gemäß Fortbildungsrichtlinien erfolgt individuell je nach Inhalt und Umfang der Kurse. Vor Beginn müssen bei den Kammern die gültigen Bedingungen erfragt werden. Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, damit wir die notwendigen Lehr- und Terminpläne zusammenstellen können, um die Anerkennung zu beantragen.

Hier finden Sie eine Liste der Architektenkammern sowie eine Liste der Ingenieurkammern mit Kontaktdaten und den derzeitigem Verfahren bzgl. der Fortbildungspunkte.

Für die Ingenieurkammer und Architektenkammer in Hessen gilt: alle Seminare und Lehrgänge der DEN-Akademie sind anerkennungsfähig. Sie können Ihre Teilnahmebescheinigung nach der Veranstaltung bei der Kammer einreichen.

Absetzbarkeit

Nach dem Besuch einer Fort- oder Weiterbildung können Sie die Kosten als Werbungskosten steuerlich absetzen. Hierzu gehören die anfallenden Prüfungsgebühren, Fahrtkosten zu Seminaren, eine Pauschale für den Aufwand von Übernachtung und Verpflegung, sowie Arbeitsmittel in Form von Nachschlagewerken.

Bankenförderung

Weitere Förderungen werden von folgenden Banken zur Verfügung gestellt, beispielsweise von der Investitionsbank Brandenburg, L-Bank Baden-Württemberg, Investitions- und Förderbank Nbank (Niedersachsen) oder Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Nach einer Antragstellung und Genehmigung bei der jeweiligen Bank, können auch Sie eine Weiterbildung, ohne finanzielle Sorgen, in Anspruch nehmen. Der Umfang der Antragsstellung variiert von Bank zu Bank.