DEN-Akademie

Zulassung & Förderung

Besonders in der Energieberaterbranche ist die Frage nach den Zulassungen und Anerkennungen wichtig. Wir prüfen unsere Kurse nach den Möglichkeiten auf Anerkennung, wie beispielsweise für die Expertenliste oder den Architekten- und Ingenieurkammern.

Förderungen der Länder

In einzelnen Bundesländern bestehen Programme zur Förderung beruflicher Weiterbildung, die sich je nach Bundesland erheblich unterscheiden können. Maßgeblich sind stets die aktuellen Bedingungen der jeweiligen Förderstelle.

In Baden-Württemberg kommen insbesondere ESF-Plus-geförderte Fachkursprogramme sowie projektbezogene Förderungen in Betracht. Die landes- oder EU-geförderte Fachkursprogramme können abhängig von Programm und Voraussetzungen bestehen.
Informationen finden Sie beispielsweise über eine Bankenförderung der → L-Bank.

In Bayern bestehen einzelne Programme zur beruflichen Qualifizierung sowie Förderungen nach erfolgreichem Abschluss bestimmter Qualifikationen. Programme zur beruflichen Qualifizierung für Erwerbstätige können teilweise bestehen, wie z. B. → Meisterbonus nach erfolgreichem Abschluss. Einige Weiterbildungslehrgänge werden auch durch den ESF gefördert, was zu einer Reduzierung der Teilnahmegebühren führt.

In Berlin gibt es keine einheitliche landesweite Standardförderung für Weiterbildungen. Förderungen erfolgen über verschiedene Programme und werden individuell geprüft. Gefördert werden können berufliche Weiterbildungen, Qualifizierungen sowie projektbezogene Maßnahmen zur Fachkräftesicherung: → Weiterbildung in Berlin.

Förderung über die Investitionsbank Brandenburg (ILB) mit projektbezogenen Zuschüssen möglich, aber abhängig von Programm und Voraussetzungen → Zur Investitionsbank Brandenburg.

In Bremen gibt es keine einheitliche Weiterbildungsförderung. Förderungen erfolgen über unterschiedliche Programme zur Qualifizierung und Beschäftigungsentwicklung. Möglich sind je nach Programm Weiterbildungen, Coaching und Qualifizierungsmaßnahmen. Förderungen sind programmabhängig und werden im Einzelfall geprüft: → Weiterbildung in Bremen.

In Hessen bestehen keine einheitlichen flächendeckenden Zuschussprogramme für alle Zielgruppen. Die Förderung sind überwiegend projektbezogen und teilweise aus ESF- oder Landesprogramme. Weitere Informationen finden Sie bei der → WIBank.

→ Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern

Gefördert werden vor allem Qualifizierungen zur Fachkräftesicherung und berufliche Anpassungsmaßnahmen. Die Förderung ist an Programme und Voraussetzungen gebunden, siehe auch → Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

Ab dem 1. Februar 2026 steht die neue Förderung, finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds, zur Verfügung. Mit dieser Förderung unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der → Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden.

Eine kostenlose Beratung ist verpflichtend. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500 Euro pro Bildungsscheck. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds.

Das Niedersächsische MWK stellt im Rahmen des ESF+ 2021–2027 insgesamt 7 Mio. Euro für innovative Grundbildungsprojekte für Erwachsene bereit, deren Anträge bis zum 30. April 2025 eingereicht werden können und die zwischen September und Dezember 2025 starten müssen. Hier erfahren Sie mehr zu den Förderprogrammen über die → NBank

Es besteht ein kostenfreies Beratungsangebot hinsichtlich Weiterbildungs- und Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen in Hamburg. Gefördert werden zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der Weiterbildungskosten für berufliche Weiterbildung und Qualifizierung, allerdings bis maximal 750,00 Euro. Die Schulungskosten müssen mindestens 250,00 Euro betragen. Weitere Informationen → Weiterbildungsbonus PLUS Hamburg

In Rheinland-Pfalz kann berufliche Weiterbildung über den QualiScheck gefördert werden. Es ist ein Zuschuss von in der Regel bis zu 50 % der Kurskosten möglich, dies gilt für Beschäftigte und teilweise Selbstständige. Eine Antragsstellung ist vor Beginn erforderlich → Förderprogramm QualiScheck.

Im Saarland bestehen verschiedene Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung, jedoch keine einheitliche Struktur. Gefördert werden Weiterbildungen, Qualifizierungen und Maßnahmen zur Fachkräfteentwicklung. Förderungen erfolgen im Einzelfall über die zuständigen Stellen: → Weiterbildungsportal Saarland oder → saaris (Struktur- & Förderprogramme).

In Sachsen bestehen Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung mit möglichen Zuschüssen zu Weiterbildungskosten.

→ weiterbildung.sachsen.de
→ Sächsische Aufbaubank (SAB)

Gefördert werden insbesondere Qualifizierungen und Anpassungsweiterbildungen. Die Förderung ist programmabhängig und wird im Einzelfall entschieden.

In Sachsen-Anhalt bestehen verschiedene, programmabhängige Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung. Gefördert werden Qualifizierungen und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung. Die Förderung ist individuell abhängig vom Programm, siehe → Weiterbildungsagentur Sachsen-Anhalt.

Der Weiterbildungsbonus fördert für Arbeitnehmer/innen und Selbstständige die Teilnahme an Seminaren und Lehrgängen in Schleswig-Holstein. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der anfallenden Seminarkosten, max. 1.500,00 Euro der Gesamtmaßnahme. Anträge sind direkt an die → Investitionsbank Schleswig-Holstein zu stellen.

Weiterbildungsinteressierte deren zu versteuerndes Einkommen jährlich zwischen 20.000 und 40.000 Euro liegt, erhalten mit dem → Weiterbildungsbonus Thüringen einen Zuschuss über max. 1.000,00 Euro. Gefördert werden lediglich sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren Unternehmen in Thüringen ansässig sind.

Das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fördert individuelle und passgenaue Weiterbildungen und Qualifizierungen von Solo-Selbstständigen, prüfen Sie ob diese Förderung für Sie die Richtige ist und erhalten Sie hier weitere Informationen.

Diese Übersicht dient ausschließlich der allgemeinen Information und wir geben keine Gewähr für Aktualität oder Vollständigkeit. Maßgeblich sind ausschließlich die Angaben der zuständigen Förderstellen (Stand Mai 2026).

Schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie eine Förderung für Ihr Bundesland in Anspruch nehmen möchten. Wir prüfen dann Ihren Anerkennungswunsch individuell.

Anerkennung bei der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes

Für die Eintragung und Verlängerung des Eintrags der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes können einzelne Seminare und Lehrgänge der DEN-Akademie anerkennungsfähig sein. Diese müssen vorab von der Expertenliste geprüft werden. Bei Anerkennung durch die Expertenliste finden Sie entsprechende Informationen direkt auf der Seite des Seminars unter „Zulassung und Anerkennung“.

Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Energieeffizienz-Expertenliste.

Anerkennung der Architekten- und Ingenieurkammern

Die Anerkennung gemäß Fortbildungsrichtlinien erfolgt individuell je nach Inhalt und Umfang der Kurse. Vor Beginn müssen bei den Kammern die gültigen Bedingungen erfragt werden. Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid, damit wir die notwendigen Lehr- und Terminpläne zusammenstellen können, um die Anerkennung zu beantragen.

Hier finden Sie eine Liste der Architektenkammern sowie eine Liste der Ingenieurkammern mit Kontaktdaten und den derzeitigem Verfahren bzgl. der Fortbildungspunkte.

Für die Ingenieurkammer und Architektenkammer in Hessen gilt: alle Seminare und Lehrgänge der DEN-Akademie sind anerkennungsfähig. Sie können Ihre Teilnahmebescheinigung nach der Veranstaltung bei der Kammer einreichen.

Absetzbarkeit

Nach dem Besuch einer Fort- oder Weiterbildung können Sie die Kosten als Werbungskosten steuerlich absetzen. Hierzu gehören die anfallenden Prüfungsgebühren, Fahrtkosten zu Seminaren, eine Pauschale für den Aufwand von Übernachtung und Verpflegung, sowie Arbeitsmittel in Form von Nachschlagewerken.

Bankenförderung

Weitere Förderungen werden von folgenden Banken zur Verfügung gestellt, beispielsweise von der Investitionsbank Brandenburg, L-Bank Baden-Württemberg, Investitions- und Förderbank Nbank (Niedersachsen) oder Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Nach einer Antragstellung und Genehmigung bei der jeweiligen Bank, können auch Sie eine Weiterbildung, ohne finanzielle Sorgen, in Anspruch nehmen. Der Umfang der Antragsstellung variiert von Bank zu Bank.