Vielfältige Fördermöglichkeiten für Unternehmen
Energieprozesse im industriellen und gewerblichen Rahmen sind meistens komplex und damit schwer zu erfassen und zu überwachen. Die Energieflüsse sind hoch und kostenintensiv. Daher empfehlen wir den Rat von Expert/innen einzuholen, um nicht unnötig Energie zu verbrauchen.
Durch das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ werden seit 01.01.2021 staatliche Fördermöglichkeiten für die Energieberatung für Kommunen, gewerbliche Unternehmen, Freiberufler/innen und gemeinnützige Organisationen definiert. Aber Achtung: die Förderung einer Maßnahme ist nur möglich, wenn sie von einem Beratenden erfolgt, der in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen ist.
Mitglieder des Deutschen Energieberater-Netzwerks e.V. mit dem Schwerpunkt Gewerbeberatung sowie Nichtwohngebäude entwickeln Energiekonzepte für Gewerbe- und Produktionsanlagen und unterstützen dabei, energetische Prozesse zu optimieren und helfen Ihnen die passenden Möglichkeiten in der staatlichen Förderung zu finden.
Eine Komplettübersicht zur Förderung für Unternehmen finden Sie bei energiewechsel.de.
Zuschuss zur Energieberatung
So unterschiedlich die Beratungsempfänger im Gewerbe- und Nichtwohngebäudebereich sind, so variieren die Möglichkeiten in der Optimierung der Energieabläufe und der optimalen Beratungsstrategie.
Anlauf einer Energieberatung für Nichtwohngebäude
Zu Beginn analysiert ein Energieberater die Schwachstellen im Unternehmen. Auf Basis der vorhandenen (Verbrauchs-)Daten und einer umfangreichen Datenaufnahme bei einer Vor-Ort-Besichtigung wird mindestens ein vorab abgestimmtes, umsetzungsfähiges Konzept ausgearbeitet. Darüber hinaus werden weitere Hinweise auf mögliche Einsparpotenziale gegeben. Dokumentiert werden die Ausgangssituation des Unternehmens zum Energiebedarf und -verbrauch und die bestehenden energetischen Mängel. Der Bericht enthält auch erste Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Bildung von unternehmensspezifischen Energiekennzahlen. Zur Konzepterstellung gehören neben der technischen Dokumentation auch die wirtschaftliche Bewertung der Energieeinsparmaßnahmen, konkrete Handlungsempfehlungen und Hinweis auf Fördermöglichkeiten.
→ Infoflyer Beantragung Energieberatung, BMWE
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beinhaltet 3 geförderte Beratungsmöglichkeiten im Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“.
Vielfältige Fördermöglichkeiten für Unternehmen
Energieprozesse im industriellen und gewerblichen Rahmen sind meistens komplex und damit schwer zu erfassen und zu überwachen. Die Energieflüsse sind hoch und kostenintensiv. Daher empfehlen wir den Rat von Expert/innen einzuholen, um nicht unnötig Energie zu verbrauchen.
Durch das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ werden seit 01.01.2021 staatliche Fördermöglichkeiten für die Energieberatung für Kommunen, gewerbliche Unternehmen, Freiberufler/innen und gemeinnützige Organisationen definiert. Aber Achtung: die Förderung einer Maßnahme ist nur möglich, wenn sie von einem Beratenden erfolgt, der in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen ist.
Mitglieder des Deutschen Energieberater-Netzwerks e.V. mit dem Schwerpunkt Gewerbeberatung sowie Nichtwohngebäude entwickeln Energiekonzepte für Gewerbe- und Produktionsanlagen und unterstützen dabei, energetische Prozesse zu optimieren und helfen Ihnen die passenden Möglichkeiten in der staatlichen Förderung zu finden.
Eine Komplettübersicht zur Förderung für Unternehmen finden Sie bei energiewechsel.de.
Zuschuss zur Energieberatung
So unterschiedlich die Beratungsempfänger im Gewerbe- und Nichtwohngebäudebereich sind, so variieren die Möglichkeiten in der Optimierung der Energieabläufe und der optimalen Beratungsstrategie.
Anlauf einer Energieberatung für Nichtwohngebäude
Zu Beginn analysiert ein Energieberater die Schwachstellen im Unternehmen. Auf Basis der vorhandenen (Verbrauchs-)Daten und einer umfangreichen Datenaufnahme bei einer Vor-Ort-Besichtigung wird mindestens ein vorab abgestimmtes, umsetzungsfähiges Konzept ausgearbeitet. Darüber hinaus werden weitere Hinweise auf mögliche Einsparpotenziale gegeben. Dokumentiert werden die Ausgangssituation des Unternehmens zum Energiebedarf und -verbrauch und die bestehenden energetischen Mängel. Der Bericht enthält auch erste Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Bildung von unternehmensspezifischen Energiekennzahlen. Zur Konzepterstellung gehören neben der technischen Dokumentation auch die wirtschaftliche Bewertung der Energieeinsparmaßnahmen, konkrete Handlungsempfehlungen und Hinweis auf Fördermöglichkeiten.
→ Infoflyer Beantragung Energieberatung, BMWE
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beinhaltet 3 geförderte Beratungsmöglichkeiten im Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“.
Vielfältige Fördermöglichkeiten für Unternehmen
Energieprozesse im industriellen und gewerblichen Rahmen sind meistens komplex und damit schwer zu erfassen und zu überwachen. Die Energieflüsse sind hoch und kostenintensiv. Daher empfehlen wir den Rat von Expert/innen einzuholen, um nicht unnötig Energie zu verbrauchen.
Durch das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ werden seit 01.01.2021 staatliche Fördermöglichkeiten für die Energieberatung für Kommunen, gewerbliche Unternehmen, Freiberufler/innen und gemeinnützige Organisationen definiert. Aber Achtung: die Förderung einer Maßnahme ist nur möglich, wenn sie von einem Beratenden erfolgt, der in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen ist.
Mitglieder des Deutschen Energieberater-Netzwerks e.V. mit dem Schwerpunkt Gewerbeberatung sowie Nichtwohngebäude entwickeln Energiekonzepte für Gewerbe- und Produktionsanlagen und unterstützen dabei, energetische Prozesse zu optimieren und helfen Ihnen die passenden Möglichkeiten in der staatlichen Förderung zu finden.
Eine Komplettübersicht zur Förderung für Unternehmen finden Sie bei energiewechsel.de.
Zuschuss zur Energieberatung
So unterschiedlich die Beratungsempfänger im Gewerbe- und Nichtwohngebäudebereich sind, so variieren die Möglichkeiten in der Optimierung der Energieabläufe und der optimalen Beratungsstrategie.
Anlauf einer Energieberatung für Nichtwohngebäude
Zu Beginn analysiert ein Energieberater die Schwachstellen im Unternehmen. Auf Basis der vorhandenen (Verbrauchs-)Daten und einer umfangreichen Datenaufnahme bei einer Vor-Ort-Besichtigung wird mindestens ein vorab abgestimmtes, umsetzungsfähiges Konzept ausgearbeitet. Darüber hinaus werden weitere Hinweise auf mögliche Einsparpotenziale gegeben. Dokumentiert werden die Ausgangssituation des Unternehmens zum Energiebedarf und -verbrauch und die bestehenden energetischen Mängel. Der Bericht enthält auch erste Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Bildung von unternehmensspezifischen Energiekennzahlen. Zur Konzepterstellung gehören neben der technischen Dokumentation auch die wirtschaftliche Bewertung der Energieeinsparmaßnahmen, konkrete Handlungsempfehlungen und Hinweis auf Fördermöglichkeiten.
→ Infoflyer Beantragung Energieberatung, BMWE
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beinhaltet 3 geförderte Beratungsmöglichkeiten im Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“.
Gebäude, Anlagentechnik, Heizung
Die Bundesregierung bietet viele verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von Sanierungsvorhaben an Nichtwohngebäuden und den damit verbundenen technischen Anlagen und Prozessen z.B. zur Beheizung, Kühlung, Lüftung oder (smarter) Steuerungstechnik.
Ebenso gibt es Unterstützung bei Sanierungen an der Gebäudehülle, dem Neubau von Gebäuden oder Umstellungen zur Steigerung der Energieeffizienz in den Energieprozessen im Unternehmen.
Diese Fördermöglichkeiten sind geregelt im Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-Einzelmaßnahmen – kurz BEG EM. Je nachdem, was man vor hat, können Förderungen als Zuschuss oder Kredit erfolgen. Die richtigen Anlaufstellen sind entweder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das das Bundesamt für Ausfuhr und Kontrolle (BAFA).
Projektbeispiel: Photovoltaikanlage in der Landwirtschaft
Beim Vorhaben „Kritterhof“ wird mit 105 verbauten PV-Modulen (29,9 KWp, 173 m2 Photovoltaik-Fläche) ein Autarkiegrad von 53,2% erreicht.
Gebäude, Anlagentechnik, Heizung
Die Bundesregierung bietet viele verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von Sanierungsvorhaben an Nichtwohngebäuden und den damit verbundenen technischen Anlagen und Prozessen z.B. zur Beheizung, Kühlung, Lüftung oder (smarter) Steuerungstechnik.
Ebenso gibt es Unterstützung bei Sanierungen an der Gebäudehülle, dem Neubau von Gebäuden oder Umstellungen zur Steigerung der Energieeffizienz in den Energieprozessen im Unternehmen.
Diese Fördermöglichkeiten sind geregelt im Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-Einzelmaßnahmen – kurz BEG EM. Je nachdem, was man vor hat, können Förderungen als Zuschuss oder Kredit erfolgen. Die richtigen Anlaufstellen sind entweder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das das Bundesamt für Ausfuhr und Kontrolle (BAFA).
Projektbeispiel: Photovoltaikanlage in der Landwirtschaft
Beim Vorhaben „Kritterhof“ wird mit 105 verbauten PV-Modulen (29,9 KWp, 173 m2 Photovoltaik-Fläche) ein Autarkiegrad von 53,2% erreicht.
Gebäude, Anlagentechnik, Heizung
Die Bundesregierung bietet viele verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von Sanierungsvorhaben an Nichtwohngebäuden und den damit verbundenen technischen Anlagen und Prozessen z.B. zur Beheizung, Kühlung, Lüftung oder (smarter) Steuerungstechnik.
Ebenso gibt es Unterstützung bei Sanierungen an der Gebäudehülle, dem Neubau von Gebäuden oder Umstellungen zur Steigerung der Energieeffizienz in den Energieprozessen im Unternehmen.
Diese Fördermöglichkeiten sind geregelt im Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-Einzelmaßnahmen – kurz BEG EM. Je nachdem, was man vor hat, können Förderungen als Zuschuss oder Kredit erfolgen. Die richtigen Anlaufstellen sind entweder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das das Bundesamt für Ausfuhr und Kontrolle (BAFA).
Projektbeispiel: Photovoltaikanlage in der Landwirtschaft
Beim Vorhaben „Kritterhof“ wird mit 105 verbauten PV-Modulen (29,9 KWp, 173 m2 Photovoltaik-Fläche) ein Autarkiegrad von 53,2% erreicht.
Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Pumpen, Maschinen, Fuhrpark, Heizungen, Kühlung, Steuer- und Regelungstechnik, Abwärmenutzung, Prozessabläufe. Im gewerblichen Bereich gibt es einige größere Energieverursacher, als im privaten Wohnbau. Da jede Branche ihre ganz eigenen Anforderungen hat, gibt es auch diverse Möglichkeiten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.
Das Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) sieht sechs Module vor, in denen Fördergelder für effizienzsteigernde Maßnahmen fließen können. Ob Backbetrieb, IT-Unternehmen oder Landwirt, in jedem Gewerbe schlummern Einsparpotentiale und Möglichkeiten den CO2-Fußabdruck zu minimieren. Die Fördermöglichkeiten sind komplex, wie die Prozesse im Betrieb auch. Ansprechpartner für dieses Förderprogramm ist das Bundesamt für Ausfuhr- und Wirtschaftskontrolle (BAFA).
Energiemanagementsystem nach ISO 50001
Energiemanagement-
system nach ISO 50001
Durch betriebliche Energiemanagementsysteme wie z.B. nach der international gültigen ISO 50001 lässt sich die Energieeffizienz von Unternehmen steigern. Indem Energieeinsparpotenziale erkannt werden, werden die Energiekosten dauerhaft gesenkt und die Wettbewerbsfähigkeit und das Image des Unternehmens deutlich gesteigert.
Wir erarbeiten für Ihren Betrieb zielgenaue Maßnahmen zur wirtschaftlichen Energieoptimierung, sei es durch Änderung der Technik, der betrieblichen Organisation oder Schulung der Mitarbeitenden. Ein kontinuierliches Berichtswesen verschafft Klarheit über die Wirksamkeit der ungesetzten Maßnahmen.
