DEN-Energieberatung

Energieberatung für Gewerbe und Industrie

Betriebliche Energieeffizienz ist ein wichtiger Hebel der Energiewende

Vielfältige Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Energieprozesse im industriellen und gewerblichen Rahmen sind meistens komplex und damit schwer zu erfassen und zu überwachen. Die Energieflüsse sind hoch und kostenintensiv. Daher empfehlen wir den Rat von Expert/innen einzuholen, um nicht unnötig Energie zu verbrauchen.

Durch das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ werden seit 01.01.2021 staatliche Fördermöglichkeiten für die Energieberatung für Kommunen, gewerbliche Unternehmen, Freiberufler/innen und gemeinnützige Organisationen definiert. Aber Achtung: die Förderung einer Maßnahme ist nur möglich, wenn sie von einem Beratenden erfolgt, der in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen ist.

Mitglieder des Deutschen Energieberater-Netzwerks e.V. mit dem Schwerpunkt Gewerbeberatung sowie Nichtwohngebäude entwickeln Energiekonzepte für Gewerbe- und Produktionsanlagen und unterstützen dabei, energetische Prozesse zu optimieren und helfen Ihnen die passenden Möglichkeiten in der staatlichen Förderung zu finden.

Eine Komplettübersicht zur Förderung für Unternehmen finden Sie bei energiewechsel.de.

Zuschuss zur Energieberatung

So unterschiedlich die Beratungsempfänger im Gewerbe- und Nichtwohngebäudebereich sind, so variieren die Möglichkeiten in der Optimierung der Energieabläufe und der optimalen Beratungsstrategie.

Anlauf einer Energieberatung für Nichtwohngebäude

Zu Beginn analysiert ein Energieberater die Schwachstellen im Unternehmen. Auf Basis der vorhandenen (Verbrauchs-)Daten und einer umfangreichen Datenaufnahme bei einer Vor-Ort-Besichtigung wird mindestens ein vorab abgestimmtes, umsetzungsfähiges Konzept ausgearbeitet. Darüber hinaus werden weitere Hinweise auf mögliche Einsparpotenziale gegeben. Dokumentiert werden die Ausgangssituation des Unternehmens zum Energiebedarf und -verbrauch und die bestehenden energetischen Mängel. Der Bericht enthält auch erste Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Bildung von unternehmensspezifischen Energiekennzahlen. Zur Konzepterstellung gehören neben der technischen Dokumentation auch die wirtschaftliche Bewertung der Energieeinsparmaßnahmen, konkrete Handlungsempfehlungen und Hinweis auf Fördermöglichkeiten.

→ Infoflyer Beantragung Energieberatung, BMWE

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beinhaltet 3 geförderte Beratungsmöglichkeiten im Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“.

Energieaudit-Pflicht oder nicht?

Energieaudits helfen Betriebsinhaber/innen den betriebsinternen Energieverbrauch zu ermitteln, zu senken und Einsparpotenziale zu erkennen. Seit 2015 sind für größere Unternehmen (sog. Nicht-KMU) laut Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) alle vier Jahre zur Durchführung eines Audits verpflichtet unabhängig von der jeweiligen Branche oder dem Tätigkeitsbereich Unternehmen.  Die Unternehmen, die schon ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach der Verordnung (EG) 1221/2009 eingeführt haben, sind von dieser Pflicht befreit.

Ob Pflicht oder nicht: für jedes Unternehmen ist es lohnenswert seine Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien (elektrische Motoren, Pumpen, Druckluftanlagen, etc.) und Transportbedingungen zu analysieren und Einsparungen vorzunehmen. Die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 ist verpflichtend, wenn Ihr Unternehmen nicht zu den kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört. Laut EU-Definition sind KMU Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter/innen beschäftigen und zudem die Summe der Jahresumsätze höchstens 50 Mio. Euro oder die addierten Bilanzsummen höchstens 43 Mio. Euro betragen.

→ mehr Infos 

Mithilfe einer Energieberatung nach DIN V 18599 werden Ihre betriebsinternen Prozesse aufgenommen, um als Grundlage für die Sanierung Ihrer Betriebsgebäude und einer bezuschussten Energieberatung zu dienen. Auch eine Energieberatung für ein Neubauprojeket ist förderfähig.

Informationen zu aktuellen Förderkonditionen für diese Energieberatung erhalten Sie beim Bundesamt für Ausfuhr- und Wirtschaftskontrolle (BAFA).

→ mehr Infos 

Eine weitere Fördermöglichkeit bietet die Contracting-Orientierungsberatung. Unter dem Namen „Contracting“ versteht man eine alternative Energiebewirtschaftung seiner Energieprozesse durch einen betriebsfremden Dienstleister (Contractor) mit vertraglicher Garantie. Dieser übernimmt Aufgaben wie beispielsweise die Erschließung von vorhandenen Einsparpotenzialen (vorrangig in der Gebäudetechnik) aber auch weiterer Effizienzmaßnahmen des Gebäudebetriebs, der Gebäudehülle und / oder von Produktionsprozessen. Daher gibt es verschiedenen Arten von Contracting-Modellen.

→ mehr Infos 

Vielfältige Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Energieprozesse im industriellen und gewerblichen Rahmen sind meistens komplex und damit schwer zu erfassen und zu überwachen. Die Energieflüsse sind hoch und kostenintensiv. Daher empfehlen wir den Rat von Expert/innen einzuholen, um nicht unnötig Energie zu verbrauchen.

Durch das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ werden seit 01.01.2021 staatliche Fördermöglichkeiten für die Energieberatung für Kommunen, gewerbliche Unternehmen, Freiberufler/innen und gemeinnützige Organisationen definiert. Aber Achtung: die Förderung einer Maßnahme ist nur möglich, wenn sie von einem Beratenden erfolgt, der in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen ist.

Mitglieder des Deutschen Energieberater-Netzwerks e.V. mit dem Schwerpunkt Gewerbeberatung sowie Nichtwohngebäude entwickeln Energiekonzepte für Gewerbe- und Produktionsanlagen und unterstützen dabei, energetische Prozesse zu optimieren und helfen Ihnen die passenden Möglichkeiten in der staatlichen Förderung zu finden.

Eine Komplettübersicht zur Förderung für Unternehmen finden Sie bei energiewechsel.de.

Zuschuss zur Energieberatung

So unterschiedlich die Beratungsempfänger im Gewerbe- und Nichtwohngebäudebereich sind, so variieren die Möglichkeiten in der Optimierung der Energieabläufe und der optimalen Beratungsstrategie.

Anlauf einer Energieberatung für Nichtwohngebäude

Zu Beginn analysiert ein Energieberater die Schwachstellen im Unternehmen. Auf Basis der vorhandenen (Verbrauchs-)Daten und einer umfangreichen Datenaufnahme bei einer Vor-Ort-Besichtigung wird mindestens ein vorab abgestimmtes, umsetzungsfähiges Konzept ausgearbeitet. Darüber hinaus werden weitere Hinweise auf mögliche Einsparpotenziale gegeben. Dokumentiert werden die Ausgangssituation des Unternehmens zum Energiebedarf und -verbrauch und die bestehenden energetischen Mängel. Der Bericht enthält auch erste Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Bildung von unternehmensspezifischen Energiekennzahlen. Zur Konzepterstellung gehören neben der technischen Dokumentation auch die wirtschaftliche Bewertung der Energieeinsparmaßnahmen, konkrete Handlungsempfehlungen und Hinweis auf Fördermöglichkeiten.

→ Infoflyer Beantragung Energieberatung, BMWE

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beinhaltet 3 geförderte Beratungsmöglichkeiten im Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“.

Energieaudit-Pflicht oder nicht?

Energieaudits helfen Betriebsinhaber/innen den betriebsinternen Energieverbrauch zu ermitteln, zu senken und Einsparpotenziale zu erkennen. Seit 2015 sind für größere Unternehmen (sog. Nicht-KMU) laut Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) alle vier Jahre zur Durchführung eines Audits verpflichtet unabhängig von der jeweiligen Branche oder dem Tätigkeitsbereich Unternehmen.  Die Unternehmen, die schon ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach der Verordnung (EG) 1221/2009 eingeführt haben, sind von dieser Pflicht befreit.

Ob Pflicht oder nicht: für jedes Unternehmen ist es lohnenswert seine Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien (elektrische Motoren, Pumpen, Druckluftanlagen, etc.) und Transportbedingungen zu analysieren und Einsparungen vorzunehmen. Die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 ist verpflichtend, wenn Ihr Unternehmen nicht zu den kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört. Laut EU-Definition sind KMU Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter/innen beschäftigen und zudem die Summe der Jahresumsätze höchstens 50 Mio. Euro oder die addierten Bilanzsummen höchstens 43 Mio. Euro betragen.

→ mehr Infos 

Mithilfe einer Energieberatung nach DIN V 18599 werden Ihre betriebsinternen Prozesse aufgenommen, um als Grundlage für die Sanierung Ihrer Betriebsgebäude und einer bezuschussten Energieberatung zu dienen. Auch eine Energieberatung für ein Neubauprojeket ist förderfähig.

Informationen zu aktuellen Förderkonditionen für diese Energieberatung erhalten Sie beim Bundesamt für Ausfuhr- und Wirtschaftskontrolle (BAFA).

→ mehr Infos 

Eine weitere Fördermöglichkeit bietet die Contracting-Orientierungsberatung. Unter dem Namen „Contracting“ versteht man eine alternative Energiebewirtschaftung seiner Energieprozesse durch einen betriebsfremden Dienstleister (Contractor) mit vertraglicher Garantie. Dieser übernimmt Aufgaben wie beispielsweise die Erschließung von vorhandenen Einsparpotenzialen (vorrangig in der Gebäudetechnik) aber auch weiterer Effizienzmaßnahmen des Gebäudebetriebs, der Gebäudehülle und / oder von Produktionsprozessen. Daher gibt es verschiedenen Arten von Contracting-Modellen.

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Vielfältige Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Energieprozesse im industriellen und gewerblichen Rahmen sind meistens komplex und damit schwer zu erfassen und zu überwachen. Die Energieflüsse sind hoch und kostenintensiv. Daher empfehlen wir den Rat von Expert/innen einzuholen, um nicht unnötig Energie zu verbrauchen.

Durch das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ werden seit 01.01.2021 staatliche Fördermöglichkeiten für die Energieberatung für Kommunen, gewerbliche Unternehmen, Freiberufler/innen und gemeinnützige Organisationen definiert. Aber Achtung: die Förderung einer Maßnahme ist nur möglich, wenn sie von einem Beratenden erfolgt, der in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen ist.

Mitglieder des Deutschen Energieberater-Netzwerks e.V. mit dem Schwerpunkt Gewerbeberatung sowie Nichtwohngebäude entwickeln Energiekonzepte für Gewerbe- und Produktionsanlagen und unterstützen dabei, energetische Prozesse zu optimieren und helfen Ihnen die passenden Möglichkeiten in der staatlichen Förderung zu finden.

Eine Komplettübersicht zur Förderung für Unternehmen finden Sie bei energiewechsel.de.

Zuschuss zur Energieberatung

So unterschiedlich die Beratungsempfänger im Gewerbe- und Nichtwohngebäudebereich sind, so variieren die Möglichkeiten in der Optimierung der Energieabläufe und der optimalen Beratungsstrategie.

Anlauf einer Energieberatung für Nichtwohngebäude

Zu Beginn analysiert ein Energieberater die Schwachstellen im Unternehmen. Auf Basis der vorhandenen (Verbrauchs-)Daten und einer umfangreichen Datenaufnahme bei einer Vor-Ort-Besichtigung wird mindestens ein vorab abgestimmtes, umsetzungsfähiges Konzept ausgearbeitet. Darüber hinaus werden weitere Hinweise auf mögliche Einsparpotenziale gegeben. Dokumentiert werden die Ausgangssituation des Unternehmens zum Energiebedarf und -verbrauch und die bestehenden energetischen Mängel. Der Bericht enthält auch erste Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Bildung von unternehmensspezifischen Energiekennzahlen. Zur Konzepterstellung gehören neben der technischen Dokumentation auch die wirtschaftliche Bewertung der Energieeinsparmaßnahmen, konkrete Handlungsempfehlungen und Hinweis auf Fördermöglichkeiten.

→ Infoflyer Beantragung Energieberatung, BMWE

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beinhaltet 3 geförderte Beratungsmöglichkeiten im Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“.

Energieaudit-Pflicht oder nicht?

Energieaudits helfen Betriebsinhaber/innen den betriebsinternen Energieverbrauch zu ermitteln, zu senken und Einsparpotenziale zu erkennen. Seit 2015 sind für größere Unternehmen (sog. Nicht-KMU) laut Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) alle vier Jahre zur Durchführung eines Audits verpflichtet unabhängig von der jeweiligen Branche oder dem Tätigkeitsbereich Unternehmen.  Die Unternehmen, die schon ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach der Verordnung (EG) 1221/2009 eingeführt haben, sind von dieser Pflicht befreit.

Ob Pflicht oder nicht: für jedes Unternehmen ist es lohnenswert seine Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien (elektrische Motoren, Pumpen, Druckluftanlagen, etc.) und Transportbedingungen zu analysieren und Einsparungen vorzunehmen. Die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 ist verpflichtend, wenn Ihr Unternehmen nicht zu den kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört. Laut EU-Definition sind KMU Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter/innen beschäftigen und zudem die Summe der Jahresumsätze höchstens 50 Mio. Euro oder die addierten Bilanzsummen höchstens 43 Mio. Euro betragen.

→ mehr Infos 

Mithilfe einer Energieberatung nach DIN V 18599 werden Ihre betriebsinternen Prozesse aufgenommen, um als Grundlage für die Sanierung Ihrer Betriebsgebäude und einer bezuschussten Energieberatung zu dienen. Auch eine Energieberatung für ein Neubauprojeket ist förderfähig.

Informationen zu aktuellen Förderkonditionen für diese Energieberatung erhalten Sie beim Bundesamt für Ausfuhr- und Wirtschaftskontrolle (BAFA).

→ mehr Infos 

Eine weitere Fördermöglichkeit bietet die Contracting-Orientierungsberatung. Unter dem Namen „Contracting“ versteht man eine alternative Energiebewirtschaftung seiner Energieprozesse durch einen betriebsfremden Dienstleister (Contractor) mit vertraglicher Garantie. Dieser übernimmt Aufgaben wie beispielsweise die Erschließung von vorhandenen Einsparpotenzialen (vorrangig in der Gebäudetechnik) aber auch weiterer Effizienzmaßnahmen des Gebäudebetriebs, der Gebäudehülle und / oder von Produktionsprozessen. Daher gibt es verschiedenen Arten von Contracting-Modellen.

→ mehr Infos 

Gebäude, Anlagentechnik, Heizung

Die Bundesregierung bietet viele verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von Sanierungsvorhaben an Nichtwohngebäuden und den damit verbundenen technischen Anlagen und Prozessen z.B. zur Beheizung, Kühlung, Lüftung oder (smarter) Steuerungstechnik.

Ebenso gibt es Unterstützung bei Sanierungen an der Gebäudehülle, dem Neubau von Gebäuden oder Umstellungen zur Steigerung der Energieeffizienz in den Energieprozessen im Unternehmen.

Diese Fördermöglichkeiten sind geregelt im Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-Einzelmaßnahmen – kurz BEG EM. Je nachdem, was man vor hat, können Förderungen als Zuschuss oder Kredit erfolgen. Die richtigen Anlaufstellen sind entweder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das das Bundesamt für Ausfuhr und Kontrolle (BAFA).

Geförderte Maßnahmen an Bestandsgebäuden: Dämmung Wände, Dach, Keller, Austausch von Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz.

→Weitere Infos beim BAFA

Geförderte Maßnahmen:

  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt. Anschluss an ein Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes. → Weitere Infos  (BAFA)
  • Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, innovative Heizanlagen. → Weitere Infos KfW

Geförderte Maßnahmen:  Lüftungsanlagen, Smart Home, Raumkühlung.

→ Weitere Infos (BAFA)

Zum Beispiel hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen (Begrenzung des Antragstellerkreises ab dem 21. September 2022 auf Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten. Bei Gebäuden ab sechs Wohneinheiten entfällt die Förderung aufgrund neuer gesetzlicher Pflichten zur Heizungsoptimierung).

→ Weitere Infos (BAFA)

Bei der investiven Umsetzung der Maßnahmen können Sie die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich mit beantragen. Mit der Fachplanung und Baubegleitung wird sichergestellt, dass die Maßnahmen in der Qualität umgesetzt werden, wie es für eine Förderung notwendig ist.

→ Weitere Infos  (BAFA)

Projektbeispiel: Photovoltaikanlage in der Landwirtschaft
Beim Vorhaben „Kritterhof“ wird mit 105 verbauten PV-Modulen (29,9 KWp, 173 m2 Photovoltaik-Fläche) ein Autarkiegrad von 53,2% erreicht.

Gebäude, Anlagentechnik, Heizung

Die Bundesregierung bietet viele verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von Sanierungsvorhaben an Nichtwohngebäuden und den damit verbundenen technischen Anlagen und Prozessen z.B. zur Beheizung, Kühlung, Lüftung oder (smarter) Steuerungstechnik.

Ebenso gibt es Unterstützung bei Sanierungen an der Gebäudehülle, dem Neubau von Gebäuden oder Umstellungen zur Steigerung der Energieeffizienz in den Energieprozessen im Unternehmen.

Diese Fördermöglichkeiten sind geregelt im Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-Einzelmaßnahmen – kurz BEG EM. Je nachdem, was man vor hat, können Förderungen als Zuschuss oder Kredit erfolgen. Die richtigen Anlaufstellen sind entweder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das das Bundesamt für Ausfuhr und Kontrolle (BAFA).

Geförderte Maßnahmen an Bestandsgebäuden: Dämmung Wände, Dach, Keller, Austausch von Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz.

→Weitere Infos beim BAFA

Geförderte Maßnahmen:

  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt. Anschluss an ein Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes. → Weitere Infos  (BAFA)
  • Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, innovative Heizanlagen. → Weitere Infos KfW

Geförderte Maßnahmen:  Lüftungsanlagen, Smart Home, Raumkühlung.

→ Weitere Infos (BAFA)

Zum Beispiel hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen (Begrenzung des Antragstellerkreises ab dem 21. September 2022 auf Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten. Bei Gebäuden ab sechs Wohneinheiten entfällt die Förderung aufgrund neuer gesetzlicher Pflichten zur Heizungsoptimierung).

→ Weitere Infos (BAFA)

Bei der investiven Umsetzung der Maßnahmen können Sie die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich mit beantragen. Mit der Fachplanung und Baubegleitung wird sichergestellt, dass die Maßnahmen in der Qualität umgesetzt werden, wie es für eine Förderung notwendig ist.

→ Weitere Infos  (BAFA)

Projektbeispiel: Photovoltaikanlage in der Landwirtschaft
Beim Vorhaben „Kritterhof“ wird mit 105 verbauten PV-Modulen (29,9 KWp, 173 m2 Photovoltaik-Fläche) ein Autarkiegrad von 53,2% erreicht.

Gebäude, Anlagentechnik, Heizung

Die Bundesregierung bietet viele verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von Sanierungsvorhaben an Nichtwohngebäuden und den damit verbundenen technischen Anlagen und Prozessen z.B. zur Beheizung, Kühlung, Lüftung oder (smarter) Steuerungstechnik.

Ebenso gibt es Unterstützung bei Sanierungen an der Gebäudehülle, dem Neubau von Gebäuden oder Umstellungen zur Steigerung der Energieeffizienz in den Energieprozessen im Unternehmen.

Diese Fördermöglichkeiten sind geregelt im Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-Einzelmaßnahmen – kurz BEG EM. Je nachdem, was man vor hat, können Förderungen als Zuschuss oder Kredit erfolgen. Die richtigen Anlaufstellen sind entweder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das das Bundesamt für Ausfuhr und Kontrolle (BAFA).

Geförderte Maßnahmen an Bestandsgebäuden: Dämmung Wände, Dach, Keller, Austausch von Fenster/Türen, sommerlicher Wärmeschutz.

→Weitere Infos beim BAFA

Geförderte Maßnahmen:

  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt. Anschluss an ein Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes. → Weitere Infos  (BAFA)
  • Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, innovative Heizanlagen. → Weitere Infos KfW

Geförderte Maßnahmen:  Lüftungsanlagen, Smart Home, Raumkühlung.

→ Weitere Infos (BAFA)

Zum Beispiel hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen (Begrenzung des Antragstellerkreises ab dem 21. September 2022 auf Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten. Bei Gebäuden ab sechs Wohneinheiten entfällt die Förderung aufgrund neuer gesetzlicher Pflichten zur Heizungsoptimierung).

→ Weitere Infos (BAFA)

Bei der investiven Umsetzung der Maßnahmen können Sie die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung zusätzlich mit beantragen. Mit der Fachplanung und Baubegleitung wird sichergestellt, dass die Maßnahmen in der Qualität umgesetzt werden, wie es für eine Förderung notwendig ist.

→ Weitere Infos  (BAFA)

Projektbeispiel: Photovoltaikanlage in der Landwirtschaft
Beim Vorhaben „Kritterhof“ wird mit 105 verbauten PV-Modulen (29,9 KWp, 173 m2 Photovoltaik-Fläche) ein Autarkiegrad von 53,2% erreicht.

Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Pumpen, Maschinen, Fuhrpark, Heizungen, Kühlung, Steuer- und Regelungstechnik, Abwärmenutzung, Prozessabläufe. Im gewerblichen Bereich gibt es einige größere Energieverursacher, als im privaten Wohnbau. Da jede Branche ihre ganz eigenen Anforderungen hat, gibt es auch diverse Möglichkeiten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.

Das Programm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) sieht sechs Module vor, in denen Fördergelder für effizienzsteigernde Maßnahmen fließen können. Ob Backbetrieb, IT-Unternehmen oder Landwirt, in jedem Gewerbe schlummern Einsparpotentiale und Möglichkeiten den CO2-Fußabdruck zu minimieren. Die Fördermöglichkeiten sind komplex, wie die Prozesse im Betrieb auch. Ansprechpartner für dieses Förderprogramm ist das Bundesamt für Ausfuhr- und Wirtschaftskontrolle (BAFA).

→ Weitere Infos zur BEG EEW 

Energiemanagementsystem nach ISO 50001

Energiemanagement-
system nach ISO 50001

Durch betriebliche Energiemanagementsysteme wie z.B. nach der international gültigen ISO 50001 lässt sich die Energieeffizienz von Unternehmen steigern. Indem Energieeinsparpotenziale erkannt werden, werden die Energiekosten dauerhaft gesenkt und die Wettbewerbsfähigkeit und das Image des Unternehmens deutlich gesteigert.

Wir erarbeiten für Ihren Betrieb zielgenaue Maßnahmen zur wirtschaftlichen Energieoptimierung, sei es durch Änderung der Technik, der betrieblichen Organisation oder Schulung der Mitarbeitenden. Ein kontinuierliches Berichtswesen verschafft Klarheit über die Wirksamkeit der ungesetzten Maßnahmen.