Häufige Fragen zu folgenden Themen:
Energieberatung
Wunderbar- mit einer neuen Heizungsanlage sichern Sie sich bestenfalls klimaneutrale Wärme, wenn Sie auf regenerative Energie umsatteln und damit mehr Unabhängigkeit von steigenden Gaspreisen.
Übereilen Sie Ihre Entscheidung nicht und ziehen Sie Expert-/innen zu rate, die Ihnen Vorschläge für einen neuen Wärmeerzeuger machen und dabei Ihre persönlichen Umstände und den Zustand Ihres Gebäudes berücksichtigen. Ebenso erhalten Sie je nach gewähltem Wärmeerzeuger staatliche Förderung, Ihr Heizungsfachmann/frau oder Energieberater/in formieren Sie dazu ausführlich.
Welcher Heizungstyp wird gefördert?
Zu den geförderten Maßnahmen gehören der Kauf und die Installation von:
- solarthermischen Anlagen („Solarthermie“)
- Biomasseheizungen (z.B. Pelletheizung)
- elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähigen Heizungen
- innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
Soll es eine Wärmepumpe sein? Der Anschaffungsprozess einer Wärmepumpe gestaltet sich etwas zeit- und kostenaufwendiger. Schrecken Sie davor aber nicht zurück. Suchen Sie sich ein kompetentes Fachunternehmen, das bereits routiniert ist im Einbau mit Wärmepumpen, vergleichen Sie Angebotspreise und beziehen Sie eine/n Energieberater/in für weiterführende Betrachtungen (Gebäudehülle, ergänzende Energieerzeuger z.B. Photovoltaik & mehr) mit ein, damit ist Ihr Vorhaben gut geplant und zukunftsorientiert.
Der Bundesverband Wärmepumpe bietet ein umfassende Informationsangebot für Endkund-/innen.
Bei der KfW wird die Heizungsförderung beantragt. Hier finden Sie alles wichtigen Informationen zum Heizungstausch.
In Deutschland gibt es keine eigenständige „Kammer“ speziell für Energieberater, wie es z. B. für Architekten oder Ingenieure der Fall ist. Dennoch gibt es klare Regelungen und überwachende Institutionen, die für die Qualifikation und Tätigkeit von Energieberatern maßgeblich sind:
Zuständige Institutionen und Regelungen:
- Deutsche Energie-Agentur (dena):
Führt die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes- nur gelistete Energieberater/innen dürfen z. B. bei der BAFA-Förderung oder der KfW-Förderung beraten. Damit legt die dena Standards und Qualifikationsanforderungen fest.
- BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:
Genehmigt Fördermittel für Energieberatungen und kontrolliert stichprobenartig die Qualität der Beratungen.
Wenn Sie staatliche Förderprogramme nutzen möchten, ja.
Für Sanierungen an Ihrem Gebäude ist es erforderlich diese von einem/r Energieberater-/in in Qualität und Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen bestätigen zu lassen. Energieberater/innen wissen, welche Anforderungen Sie zu erfüllen haben, wenn Sie beispielsweise eine Dachsanierung vornehmen müssen. Vor allem empfiehlt es sich eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie sich unsicher sind, welche Maßnahmen Sinn zu bestimmten Zeitpunkten machen. Stimmen Sie diese aufeinander ab, so lassen sich die Gesamtkosten optimieren. Eine Energieberatung hilft Ihnen also auch vorausschauend zu planen.
Wenn Sie nur Ihre Heizung erneuern möchten benötigen Sie nach aktuellem Stand (Juni 2025) keine Bestätigung eines Energieberatenden. Die Bestätigung zur Durchführung für die Förderstelle (KfW) kann das ausführende Heizungsfachunternehmen für Sie ausstellen. Wir möchten natürlich darauf hinweisen, dass ein/e Energieberater-/in ganzheitlicherer Betrachtungen des Gebäudes anstellen und raten Ihnen bei Unsicherheiten einen Energieberater hinzuzuziehen. Die Kosten für die Energieberatung sind zum Teil auch förderbar! Mehr Infos beim BAFA.
Die Listung des Energieberatenden bei der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes ist Voraussetzung, wenn Sie eine Förderung für die Energieberatung oder Sanierungsmaßnahmen beantragen möchten. Die Energieeffizienz-Expert/innen haben nachgewiesen eine fundierte Ausbildung und besitzen Fachkompetenz im Bereich des energetischen Bauens und Sanierens und sind in der offiziellen „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ eingetragen. Nur gelistete Expert/innen dürfen die erforderlichen Nachweise für Förderanträge ausstellen (z. B. Sanierungsfahrplan, Bestätigungen für KfW oder BAFA).
Im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) wird eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude, durchgeführt von anerkannten Energieberaterinnen und -beratern gefördert. Die Beratung unterstützt Eigentümer und weitere Berechtigte dabei, sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ihres Gebäudes zu erkennen und umzusetzen.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Wohngebäuden, Mieter und Pächter, Nießbrauchsberechtigte und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Die Förderung deckt einen Großteil des förderfähigen Beratungshonorars – mit folgenden Höchstbeträgen:
Stand: Juni 2025
Die aktuellen Förderkonditionen erfahren Sie beim Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA).
Eine qualifizierte Energieberatung ist wirtschaftlich unabhängig, d.h. es werden keine z.B. herstellerbezogenen Lösungen vorgeschlagen und Ihr Gebäude wird rundum bewertet. Soll die Energieberatung staatlich gefördert werden, so ist diese in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) auszustellen. Eine geförderte Energieberatung besteht somit mindestens aus: der Datenaufnahme vor Ort, der Erstellung eines iSFP, der anschließenden Aushändigung und Erläuterung des iSFP. Unsere Energieberatersuche hilft Ihnen weiter.
Unser Verein hat eine Clearingstelle ins Leben gerufen, bei der sich auch Nicht-Mitglieder oder Endkund/innen informieren können, um Probleme mit Energieberatenden zu besprechen und Rat oder Hilfe einzuholen. Schreiben Sie an unsere ehrenamtliche Clearingstelle clearingstelle@den-ev.de gerne mit Angabe ihrer Telefonnummer.
Beim BAFA gibt es die Möglichkeit über das sogenannte Kontaktformular Beschwerde über die Leistung eines Energieberatenden einzureichen.
Akademie Aus- und Weiterbildung
Dann schreiben Sie an: info@den-akademie.de oder besuchen Sie unsere Kontaktseite.
Unsere Empfehlung ist erst das Basismodul abzuschließen. Falls Sie noch im laufenden Lehrgang sind und ein Vertiefungsmodul schon startet, können Sie auf eigenen Wunsch schon teilnehmen, auch wenn sich die Lehrgänge überschneiden.
Die Expertenliste fordert eine Schulung mit einer Berechnung und Abschlussprüfung:
- Klimafreundlicher Neubau für Wohngebäude
- Klimafreundlicher Neubau für Nichtwohngebäude
Für die Listung im Bereich Energieberatung Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 und der BEG-Nichtwohngebäude gelten die gleichen Anforderungen. Neben dem Nachweis Ihrer Ausbildung in diesem Bereich nach §88 GEG müssen Sie eine Fortbildung nachweisen:
- Lehrgang für Energieberatung Wohn- und Nichtwohngebäude – Basismodul 80 UE
- Lehrgang für Energieberatung Nichtwohngebäude – Vertiefungsmodul 80 UE
Für die Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen für NWG müssten ebenfalls das Basismodul und das Vertiefungsmodul NWG absolviert werden.
Es gibt laut dem Regelheft der Expertenliste hier leider keinerlei Anrechnungsmöglichkeiten aus Schulungen zum Energieeinsparcontracting oder Energieaudits nach 16247.
Die Registrierung als Energieauditor nach EDL-G erfolgt noch immer beim BAFA. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Voraussetzung hierfür laut Merkblatt des BAFA sind Nachweise ihrer Fachkunde, die sich aus Ausbildung, praktischer Erfahrung und Fortbildung zusammenfügt. Die Ausbildung in einer einschlägigen Fachrichtung bildet den Grundbaustein. Darauf aufbauend und demgemäß zeitlich nachfolgend ist die praktische Erfahrung erforderlich. Die so aufgebaute Qualifizierung ist durch fortlaufende Fortbildungsseminare auf dem aktuellen Wissensstand zu halten.
Ausbildung:
- Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums in einer einschlägigen Fachrichtung der Ingenieur- oder Naturwissenschaften oder
- Staatlich geprüfte*r Techniker*in in einer einschlägigen Fachrichtung oder
- Einen Meisterabschluss in einer einschlägigen Fachrichtung.
Berufserfahrung:
Eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung, bei der praxisbezogene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erworben wurden.
Hier gelangen Sie direkt zum Merkblatt.
Hochschulabsolventen, die die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 88 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ohne Beschränkung der Nachweisberechtigung bei Wohngebäuden erfüllen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie zum Personenkreis des § 88 GEG gehören, so können Sie die Inhalte von Ihrer Hochschule bestätigen lassen: Bestätigung der Hochschule über den Schwerpunkt Ihres Studiums
Keine Person nach § 88 GEG? – Dann benötigen Sie einen Lehrgang, der auf die Qualifikationsprüfung vorbereitet.
Hier finden Sie die Übersicht der nächsten geplanten Lehrgangstermine.
Ihre Rechnung kommt in der Regel vor dem Seminar, nach Zusage des Kurses. Es kann aber auch passieren, dass die Rechnung erst nach dem Kurs gestellt wird. Sie erhalten diese per E-Mail.
Wir tragen Sie gerne auf die entsprechende Interessentenliste ein, bitte schreiben Sie eine E-Mail mit dem Hinweis um welchen Kurs es sich handelt an pst@den-ev.de.
Sie erhalten eine E-Mail, sobald die Lehrgangstermine und Anmeldedaten feststehen. Dies ist keine Warteliste oder Reservierung – Sie können sich zum genannten Termin unter dem genannten Link anmelden.
Die Ausstellberechtigung für Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude wird in §88 GEG definiert. Energieausweise dürfen demnach weiterhin nur von Personen mit fachspezifischer Ausbildung ausgestellt werden. Diese setzt sich zusammen aus einer Grundausbildung (Studium oder Handwerkstitel in einem relevanten Bereich) und einer Weiter- oder Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens.
Die gesetzlichen Anforderungen an die Fortbildung im energiesparenden Bauen orientieren sich dabei auch an der Grundausbildung. Menschen mit einem Hochschulabschluss müssen sich hier anders vertiefen als Handwerksmeister:innen. Die Lehrgänge des DEN richtet sich (derzeit) an Hochschulabsolvent/innen.
Für diese wird als Grundqualifikation ein Studium der der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik anerkannt. Auch naturwissenschaftliche- technische Studiengänge, die einen Schwerpunkt auf die genannten Themen legen, lassen sich hier geltend machen.
Menschen mit einem Studienabschluss in anderen Fachrichtungen müssen eine gesonderte Prüfung schreiben und sich deutlich umfangreicher weiterbilden. Handwerker/innen wenden sich am besten an ihre Handwerkskammer.
Eine erfolgreiche Schulung im Bereich des energiesparenden Bauens, die den wesentlichen Inhalten der Anlage 11 GEG entspricht, kann als Voraussetzung zur Energieausweisausstellung herangezogen werden. Sie erfüllen diese Voraussetzung mit Abschluss des Lehrgangs Energieberatung. Dieser besteht aus einem Basismodul und einem Vertiefungsmoduls entweder im Bereich Wohngebäude oder Nichtwohngebäude.
Hier finden Sie unser Programm.
Auf der entsprechenden Veranstaltungsseite ist immer auch die Anmeldung verlinkt.
Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V.
In der Regel fehlt ein Nachweis oder die Daten passen nicht zusammen. Bitte prüfen Sie den Datensatz und vervollständigen Sie ihn. Sie sollten eine E-Mail mit dem entsprechenden Grund über die Ablehnung erhalten haben.
Schreiben Sie mit Angabe Ihrer Telefonnummer an unsere Clearingstelle über clearingstelle@den-ev.de. Unsere ehrenamtliche Clearingstelle versucht Ihren Konflikt zu lösen und gibt Tipps.
Für DEN-Mitglieder bieten wir gegen eine Leihgebühr über 68€ / Monat inkl. Versand zzgl. MwSt. den Verleih an, Mail an sb@den-ev.de.
Schreiben Sie uns formlos eine E-Mail oder einen Brief mit Ihrem Wunsch zur Kündigung an info@den-ev.de. Die Kündigungsfrist ist immer der 30.09. zum Ende des Jahres.
Die Vorteile und Konditionen einer Mitgliedschaft finden Sie hier.
Hier geht’s zur Beitragssatzung.
Vollzeitstudenten zahlen 0€, Kleinunternehmer/Existenzgründer 180€, Einzelmitglieder 350€, Bürogemeinschaften/Zusammenschlüsse 390€
Füllen Sie uns gerne die Mitgliederprofilerhebung aus.
Hier finden Sie das Formular.
Fördermitglied für das DEN können Sie werden, wenn Sie ein Unternehmen mit Bezug auf das Thema Energie sind. Das könnte beispielsweise ein Hersteller, eine Bank oder ein großes Ingenieurbüro sein.
