DEN-Energieberatung

Energieberatung für den Privathaushalt

Beratung für Ihre energetische Sanierung, Heizungstausch, Immobilienkauf und mehr

Dämmung, Heizung, Fenstertausch –
Energieberatung macht Sinn

Ohne eine qualifizierte fachliche Begleitung kann bei der Durchführung und Planung von energetischen Sanierungsmaßnahmen so manches schief gehen. Oft werden die Fehler erst Jahre später erkennbar. Nicht fachgerecht ausgeführte Dämmarbeiten z.B. können Bauschäden oder Schimmelpilzbelastung von Wohnräumen zur Folge haben, deren Beseitigung oft zu immensen Kosten führt. Auch bei der Entscheidung zu neuer Heiztechnik wird besser ein/e Energieberater/in hinzugezogen, da die Wahl eines geeigneten Systems von vielen weiteren Faktoren abhängig ist.

Unsere Energieberater/innen bieten Ihnen qualitativ hochwertige Beratungs- und Planungsleistungen rund um die Sanierung oder den Kauf einer Bestandsimmobilie oder den Neubau Ihres Wohnhauses. Überlassen Sie Entscheidungen nicht dem Zufall und suchen Sie einen Energieberater/eine Energieberaterin in Ihrer Nähe. → DEN-Flyer Energieberatung

Beratungskosten sind förderfähig

Viele Beratungskund/innen schrecken vor den Kosten einer Energieberatung zurück. Die gute Nachricht: ein großer Teil der Kosten einer Energieberatung werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bezuschusst (es gelten Höchstsätze für das Beratungshonorar, Stand: Oktober 2024). Die Beantragung des Zuschusses stellt der Kunde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). → Mehr Infos zu Bafa

Dämmung, Heizung, Fenstertausch –
Energieberatung macht Sinn

Ohne eine qualifizierte fachliche Begleitung kann bei der Durchführung und Planung von energetischen Sanierungsmaßnahmen so manches schief gehen. Oft werden die Fehler erst Jahre später erkennbar. Nicht fachgerecht ausgeführte Dämmarbeiten z.B. können Bauschäden oder Schimmelpilzbelastung von Wohnräumen zur Folge haben, deren Beseitigung oft zu immensen Kosten führt. Auch bei der Entscheidung zu neuer Heiztechnik wird besser ein:e Energieberater:in hinzugezogen, da die Wahl eines geeigneten Systems von vielen weiteren Faktoren abhängig ist.

Unsere Energieberater:innen bieten Ihnen qualitativ hochwertige Beratungs- und Planungsleistungen rund um die Sanierung oder den Kauf einer Bestandsimmobilie oder den Neubau Ihres Wohnhauses. Überlassen Sie Entscheidungen nicht dem Zufall und suchen Sie einen Energieberater/eine Energieberaterin in Ihrer Nähe. → DEN-Flyer Energieberatung

Beratungskosten sind förderfähig

Viele Beratungskund/innen schrecken vor den Kosten einer Energieberatung zurück. Die gute Nachricht: ein Großteil der Kosten einer Energieberatung werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bezuschusst (es gelten Höchstsätze für das Beratungshonorar, Stand: Oktober 2024). Die Beantragung des Zuschusses stellt der Kunde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). → Mehr Infos zu Bafa

Dämmung, Heizung, Fenstertausch –
Energieberatung macht Sinn

Ohne eine qualifizierte fachliche Begleitung kann bei der Durchführung und Planung von energetischen Sanierungsmaßnahmen so manches schief gehen. Oft werden die Fehler erst Jahre später erkennbar. Nicht fachgerecht ausgeführte Dämmarbeiten z.B. können Bauschäden oder Schimmelpilzbelastung von Wohnräumen zur Folge haben, deren Beseitigung oft zu immensen Kosten führt. Auch bei der Entscheidung zu neuer Heiztechnik wird besser ein:e Energieberater:in hinzugezogen, da die Wahl eines geeigneten Systems von vielen weiteren Faktoren abhängig ist.

Unsere Energieberater:innen bieten Ihnen qualitativ hochwertige Beratungs- und Planungsleistungen rund um die Sanierung oder den Kauf einer Bestandsimmobilie oder den Neubau Ihres Wohnhauses. Überlassen Sie Entscheidungen nicht dem Zufall und suchen Sie einen Energieberater/eine Energieberaterin in Ihrer Nähe. → DEN-Flyer Energieberatung

Beratungskosten sind förderfähig

Viele Beratungskund/innen schrecken vor den Kosten einer Energieberatung zurück. Die gute Nachricht: ein Großteil der Kosten einer Energieberatung werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bezuschusst (es gelten Höchstsätze für das Beratungshonorar, Stand: Oktober 2024). Die Beantragung des Zuschusses stellt der Kunde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). → Mehr Infos zu Bafa

Erste Orientierung für Ihre Vorhaben

Prüfen Sie alle Fördermöglichkeiten für Ihr Bauvorhaben – je nach Wohnort winken zusätzlich zu den bundesweiten auch regionale Fördermöglichkeiten! Wer fördert zum Beispiel thermische Solaranalagen? Hätten Sie geahnt, dass:

  • es rund 480 verschiedene Förderungen für thermische Solaranlagen gibt? Davon nur rund 100 von Bund und Ländern ausgegeben werden, der Rest durch Gemeinden, Kreise und Energieversorger?
  • über 400 und damit fast 90 % der Solarförderungen Zuschüsse sind, die nicht zurückgezahlt werden müssen!
  • fast 280 Förderungen direkt oder indirekt für eine neue Dacheindeckung nutzbar sind?

Für eine erste Orientierung in der Energieberatung, stellen wir Ihnen unseren Sanierungsrechner zur Erstorientierung kostenlos zur Verfügung. Hier können Sie sich einen ersten Überblick über geplante Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Heizungstausch und Einsatz erneuerbarer Energien, sowie deren Kosten und Einsparpotentiale machen. Am Ende bekommen Sie einen Ergebnisbericht  und passende Förderprogramme ermittelt. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass eine Erstorientierung im Internet keinesfalls eine Fachberatung durch eine qualifizierte Energieberatung ersetzt. → zum Sanierungsrechner

Geringinvestive Maßnahmen:Energie sparen ohne hohen Investitionen

Wenn eine Energieberatung (noch) keinen Sinn für Sie macht, dann haben Eigentümer:innen die Möglichkeit mit kostengünstigen bis kostenlosen Maßnahmen an ihrer Gebäudeeffizienz zu drehen.

Viele Bauherren nutzen die Chance und wollen bei Modernisierungsarbeiten auch Energiespareffekte erzielen. Wer energieeffiziente Maßnahmen ergreift, muss oft zuerst Geld in die Hand nehmen, dafür spart man zukünftig Tag für Tag Energie und schont die Haushaltskasse und die Umwelt. Wer direkt und ohne großen Investitionssummen einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten möchte hat die Möglichkeit sogenannte geringinvestive Maßnahmen zu ergreifen. Geringinvestitv heißt: die Maßnahmen sind verbunden mit geringen bis gar keinen Investitionen.
→ DEN-Checkliste geringinvestive Maßnahmen

Neubau, Sanierung, Kauf –
was haben Sie vor?

Ihre Förderungsmöglichkeiten und die Leistungen einer Energieberatung variieren ganz entscheidend mit Ihrer persönlichen Immobiliensituation. Bei einer energetischen Sanierung sind die Fragestellungen und begleitenden Themen andere, als bei einem Neubau oder einem Hauskauf. Im folgenden geben wir Ihnen erste Impulse und Orientierungsmöglichkeiten für die verschiedenen Ausgangssituationen.

Wer neu baut, kann nicht nur einen Wohnraum zum Wohlfühlen schaffen- mit der richtigen Planung kann man künftige Energiekosten von Beginn an auf einem Minimum halten. Auch bei der Wahl der seit 2024 geforderten 65% erneuerbaren Energien bei Ihrer Heiztechnik sollten Sie sich ganzheitlich beraten lassen, denn mit einem neuen gebautem Gebäude hat man viele Möglichkeiten. Darüber hinaus führt eine gesteigerte Energieeffizienz zu deutlich höherem Wohnkomfort und sichert langfristig den Wert Ihrer Immobilie.

Klimafreundlicher Neubau für Privateigentümer*innen

Möchten Sie ein nachhaltiges und energieeffizientes Wohnhaus bauen oder erwerben, können Sie von staatlichen Förderkrediten profitieren. Voraussetzung ist das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG).

Unsere Leistung
Wir planen Ihr Haus von Anfang an auf Ihr Förderziel abgestimmt, inklusive einer optimierten Kombination von Gebäude und Heiztechnik. Zudem erstellen wir die erforderlichen Nachweise nach der Energieeinsparverordnung. Bestehende Planungen prüfen wir auf Verbesserungsmöglichkeiten, um Heizkosten zu minimieren und maximalen Wohnkomfort zu gewährleisten.

Weiterführende Links

→ „Klimafreundlicher Neubau“ (www.kfw.de)

→ Leistungen in der Energieberatung

Nachrüstpflichten nach GEG bei Erwerb

Auf Erwerbende eines bestehenden Wohnhauses kommen ggf. Pflichten zur Sanierung zu. Das neue GEG 2024 (Gebäudeenergiegesetz) ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten und regelt u.a. Nachrüstpflichten (§47 GEG) z.B. Dämmung der obersten Geschossdecke (bei unzureichender Qualität) oder den Verbot von Öl- und Gas Heizkesseln (§72 GEG), die vor 01.01.1991 eingebaut wurden oder solchen, die (nach 01.01.1991 eingebaut wurden) älter als 30 Jahre alt sind. (Diese Regelungen betreffen Käufer, nicht aber Eigentümer*innen, die seit dem Stichtag 01.02.2002 selbst eine Wohneinheit in dem Gebäude bewohnen.) Gerade deshalb macht es Sinn einen Experten hinzuzuziehen, der Ihnen Hilfestellung bei Sanierungsentscheidungen gibt.

Welche Sanierung ist wirklich notwendig?

Wenn Sie vor der Entscheidung stehen Sanierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden durchzuführen, sollten Sie sich und müssen sogar, wenn es um die Beantragung von Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) einer Maßnahme zur Sanierung der Gebäudehülle geht von einem:r Energieeffizienzexptert:in beraten lassen.  Energieeffizienz-Experten (EEE) analysieren den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und identifizieren Bereiche, bei denen Energie verloren geht, wie etwa bei der Außenwand, den Fenstern oder der Heizanlage. Dabei beurteilt der Experte auch in welcher Reihenfolge Sanierungsmaßnahmen Sinn machen, berät zu flankierenden Maßnahmen und unterstützt bei wirtschaftlichen Entscheidungen.

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

Wenn Sie Ihre Immobilie  direkt in ein energiesparendes Effizienzhaus verwandeln möchten gibt auch hier staatliche Förderung in Form eines Zuschusses und in Verbindung mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit. Die Höhe der Förderung hängt von der Effizienzhausstufe ab, die Ihr Haus nach der Sanierung erreichen soll. Auch hierbei ist die energetische Beratung essentiell.

Einbindung eines Energieeffizienz-Experte (EEE) ist Pflicht

Um staatliche Zuschüsse für Ihre Sanierungsmaßnahmen (Gebäudehülle oder Anlagetechnik (z.B. einer Lüftungsanlage)) zu nutzen ist die Einbindung eines Energieberatenden Pflicht- ohne gibt’s keine Förderung. Die Beratung ermöglicht es Hausbesitzer*innen, Investitionen gezielt zu planen, unnötige Ausgaben zu vermeiden und Maßnahmen zu priorisieren, die sich wirtschaftlich und ökologisch lohnen. Auch begleitet Sie der Experte im Rahmen der geförderten Baubegleitung und prüft auf der Baustelle, ob die geforderten Qualitäten auch eingehalten werden.

Weiterführende Links

→  Übersicht aller Förderprogramme in der BEG (energiewechsel.de)

→  Förderprogramm BEG Einzelmaßnahmen  (BAFA)

→ Förderprogramm Effizienzhaus (KfW)

→  „Noch sparsamer als mein Schatz? Unser Haus!“ Wohngebäude energetisch sanieren (KEA)

Die meisten Häuser sind schon gebaut. Wegen ihrer Lage, ihres Charmes und steigender Neubaukosten  werden bestehende Immobilien immer beliebter. Kaufen Sie aber nicht die Katz‘ im Sack!

Bestehende Gebäude unterschiedlichen Alters weisen erhebliche Unterschiede bei den Energiekosten auf. Auch die Effizienz bereits umgesetzter Sanierungsmaßnahmen lässt sich nur selten auf einfache Weise einordnen. Bedarfsorientierte Energieausweise verhelfen dazu, eine bessere und genauere Beurteilung der zukünftig anfallenden Kosten zu erhalten.

Die KfW unterstützt junge Immobilienkaufende mit speziellen Förderprogrammen (z.B. Programm „Wohneigentum für Familien“) – lassen Sie sich daher nicht wertvolle Unterstützung entgehen – wir möchten, dass Sie weder jetzt noch in Zukunft Geld und Energie verschwenden.

Weiterführende Links

→ Thermografie (Flyer)

→ Leistungen in der Energieberatung 

→ KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ (KfW)

Neutral & unabhängig:
die Energieberatenden des DEN e.V.

Die Energieberatenden unseres Netzwerks sind unabhängige Ingenieur/innen, Architekt/innen und Techniker/innen mit professioneller Aus- und Weiterbildung. Wir beziehen keine Provisionen oder sonstige zweckgebundenen Zuwendungen von Herstellern, Handwerkern oder Händlern, wenn wir für Sie tätig werden.

Das Vertrauen von Auftraggebenden  in die Energieberatung muss langfristig gesichert werden.

Aus diesem Grund stellen wir einheitliche Qualitätsstandards auf für die Qualifikation der Energieberatenden unseres Netzwerks auf. Oberstes Ziel ist die Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit. Durch Beratungsleistungen dieser Art möchten wir uns deutlich von anderen auf dem Markt befindlichen Energieberatenden abgrenzen. Alle unserm Verein angehörigen Energieberatenden unterzeichnen deshalb eine Selbstverpflichtung, die alle Qualitätsanforderungen an Person und Arbeit definieren. Darüber hinaus führen wir ein Signet mit einer Qualitätsmarke, das die Qualifikation der Energieberatenden und die Qualität deren Dienstleistungen für Kunden auf einen Blick sichtbar und erkennbar macht. Um das Signet zu erhalten, muss ein von uns entwickeltes Anerkennungsverfahren durchlaufen werden.

Typische Leistungen

Die Mitglieder des DEN bieten eine Vielzahl an Beratungsleistungen an. Je komplexer das Gebäude und die Gebäudenutzung sich darstellen, desto vielfältiger und anspruchsvoller sind die Optionen zur energetischen Sanierung und Optimierung und desto höher muss die Expertise ausfallen.

Hier finden Sie einen knappen Überblick zu den wichtigsten Leistungen für die Energieleistung im privaten Bereich.

Unter dem Begriff Energieberatung kann man einige Energieberatungsdienstleistungen fassen. Meistens ist hiermit aber die Vor-Ort-Beratung für Privatkund/innen oder die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gemeint.

Die Vor-Ort Beratung besteht aus 3 Leistungen:

  • Ist-Analyse Ihres Gebäudes
  • Beratungsbericht mit Modernisierungsempfehlungen
  • Persönliche Beratungsgespräch

Die Ist-Analyse wird durch eine fachkundige Person in einem Vor-Ort Termin durchgeführt und ist vor jeder energetischen Sanierungsmaßnahme unerlässlich. Anbieter/innen, die keine Vor-Ort-Begehung durchführen würden wir nicht empfehlen. Eine unabhängige Energieberaterin prüft das Gebäude und deckt Wärmebrücken, Bauschäden und weitere Energiesünden am Gebäude auf.

Für den Beratungsbericht wertet der Energieberatende alle vorliegenden Daten zum Gebäude und der Heizungstechnik aus und berechnet den derzeitigen Wärmebedarf. Der Beratende kann so das Haus energetisch einstufen und weiß genau, wie viel Wärme über die nicht gedämmte Gebäudehülle, die veraltete Heiztechnik oder durch unkontrollierte Fensterlüftung verloren geht.

Die Sanierung kann in einem Zug (Sanierung zum Effizienzhaus) oder Schritt für Schritt geplant und vorgeschlagen werden. Je nachdem, was für Sie in Frage kommt, werden staatliche Zuschüsse selbstverständlich geprüft und vorgeschlagen.

Im Abschlussgespräch erläutert Ihnen der sog. Energieeffizienz-Experte (kurz: EEE) seinen erstellten Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude und händigt Ihnen die Unterlagen hierzu aus. Bei einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gehören zu den Unterlagen der Sanierungsfahrplan an sich und eine Umsetzungshilfe dafür.

→ Informationen zum iSFP (gebaeudeforum.de)

Der Energieausweis gibt einem Käufer oder Mieter die Möglichkeit den energetischen Zustand einer Immobilie besser einzuschätzen. Einen Energieausweis müssen Sie als Gebäudeeigentümer vorlegen, wenn ein Haus oder der Teil eines Gebäudes verkauft, neu vermietet bzw. verpachtet wird. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um ein Wohn- oder ein Nichtwohngebäude handelt. (Nur bei denkmalgeschützten Gebäuden ist kein Energieausweis erforderlich.) Das Dokument ist 10 Jahre gültig. Das Herzstück des Ausweises ist die Bewertungsskala zum Endenergiebedarf, diese dient zur Einordnung und zum Vergleich des Gebäudes mit verschiedenen Gebäudestandards. Ein wichtiger Bestandteil des Ausweises sind die Modernisierungsempfehlungen und die Erfüllungsoptionen zur Erzeugung erneuerbarer Wärme (65%-EE-Regel).

Der Umgang mit historischer Bausubstanz erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise, bei der nicht nur die energetische Verbesserung im Fokus steht, sondern auch die Besonderheiten von eingesetzten Materialien und Bauphysik sowie die Anforderungen an den Denkmalschutz Berücksichtigung finden.
Damit historische Gebäude in ihrer Substanz durch die mit einer energetischen Sanierung einhergehenden, oft erheblichen bauphysikalischen Veränderungen nicht geschädigt werden, müssen z.B. die Wärmebrücken explizit geplant und optimiert sowie der Feuchteschutz durch hygrothermische Simulationsrechnungen sichergestellt werden.

Weiterhin müssen Vorgaben der Denkmalschutzbehörden beachtet werden. Hierzu gehört ein spezielles Verständnis für denkmalpflegerische Grundsätze wie die Erhaltung des Erscheinungsbildes, die Reversibilität von Maßnahmen oder die Materialkontinuität.

Sie sehen, die energetische Sanierung von denkmalgeschützter Substanz macht energetische Sanierungen zu einer besonderen Herausforderung, die eine fachkundige Person (Energieeffizienz-Experte Denkmal) erfordert! Bei uns finden Sie Ihren fachkundigen Spezialisten.

Eine Energieberaterin begleitet auch die Umsetzung Ihres geförderten Bauvorhabens und stellt sicher, dass Ihr Wohngebäude auch das gesetzte Energiesparziel erreicht und bestätigt, dass die baulichen Voraussetzungen für die Förderung eingehalten werden.

Von der Fachplanung  über die Ausschreibung und Angebotsprüfung bis zur Überwachung der fachgerechten Ausführung – eine Baubegleitung zahlt sich aus. Bei Baustellenbegehungen prüft der Energieberatende auch die wärmebrückenminimierte, luftdichte Ausführung von Sanierungen. Ebenfalls ist die Begleitung und Kontrolle der Übergabe der energetischen Haustechnik sowie die Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage Bestandteil der Baubegleitung. Im Bedarfsfall können Zusatzleistungen wie z.B. eine Luftdichtheitsprüfung oder das Erstellen eines Wärmebrückennachweises vereinbart werden. Die Umsetzung Ihres geförderten Vorhabens wird abschließend durch den Energieberater oder einer Energieberaterin bestätigt und ggf. ein Verwendungsnachweis erbracht.

Im Falle von geförderten Maßnahmen wird die Baubegleitung bezuschusst. Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen.

→ Weitere Infos beim BAFA

Nutzen Sie erneuerbare Energien zum Heizen, zur Warmwasserbereitung und zum Erzeugen Ihres eigenen Stroms. Das schont nicht nur die Umwelt, auch Ihre zukünftigen Energiekosten. Mehr als bei herkömmlichen Wärmeerzeugern kommt es bei solchen Anlagen auf die richtige Grundvoraussetzungen für eine mögliche Anwendung, die Dimensionierung und den tadellosen Einbau an – auch Sonnenenergie ist kostbar.

Unsere Mitglieder mit Hintergrund aus der TGA-Fachplanung sind ideale Ansprechpartner für die Simulation, Dimensionierung und Fachplanung von regenerativen Heizsystemen. Ob Solarthermie, Wärmepumpe oder BHKW – sprechen Sie uns an!

Auch für eine Photovoltaikanlage, als ökologische Geldanlage auf dem eigenen Dach oder als Bürgeranlage, unsere Berater stehen als Partner für Auslegung, Wirtschaftlichkeitsberechnung und natürlich auch von der Planung bis hin zur Ausschreibung und Bauleitung zur Verfügung.

In vielen Fällen besteht Unsicherheit bei Bauherren, Eigentümern oder Immobilienkäufern. Gerade bei Feuchtigkeit oder Schimmel fürchten viele nicht zu Unrecht auch um Ihre Gesundheit. Häufig kommt es sogar zum Rechtsstreit. Dabei sollte es doch nur um eines gehen: Gemeinsam die Ursache herausfinden und zu beseitigen. Hier helfen technische Untersuchungen in Verbindung mit Sachverstand und der Neutralität des Außenstehenden. Raum- und Bauteiltemperatur sowie Luftfeuchte lassen sich mit Messgeräten über einen längeren Zeitraum aufnehmen und dokumentieren. Die Ergebnisse liefern die notwendigen Rückschlüsse auf die Ursache: Dann können Handlungsempfehlungen gegeben werden, um das Malheur zu beseitigen. Übrigens kann auch die Feuchte in einem Bauteil zerstörungsfrei bestimmt werden.

Sprechen Sie uns an, viele unserer Mitglieder führen bauphysikalische Untersuchungen durch.

Mittels einer Luftdichtheitsmessung können eventuelle Leckagen der Gebäudehülle und im Besonderen der Luftdichtheitsebene sowie den Bauteilanschlüssen festgestellt werden.

Es gibt verschiedenen Arten von Luftdichtheitsmessungen. In einer Variante wird ein spezielles Prüfgerät,  im Rahmen der Haus- oder Terrassentür eingespannt und erzeugt im Gebäude über einen Ventilator ein Über- bzw. Unterdruck. Es wird dabei die nachströmende bzw. austretende Luft gemessen, die durch undichte Stellen der Gebäudehülle verloren geht oder einströmt. Oft wird zum sichtbaren Auffinden der Leckagen künstlicher Nebel verwendet, der durch den erzeugten Überdruck an den undichten Stellen aus der Gebäudehülle austritt.

→ Podcastfolge „How to: Luftdichte Gebäudehülle“

Thermografie-Aufnahmen an Gebäuden werden vor allem zum Nachweis von Dichtungs- und Dämmungsfehlern, Schäden an verdeckt liegenden Leitungen und historischer Bausubstanz herangezogen. Wärmebrücken in Form von auskragenden Balkonplatten, Fensterstürze, Kellersockel und Rollladenkästen werden durch die Infrarot-Thermografie sichtbar und sie eignet sich auch für das Aufspüren von Schimmel und Feuchtigkeit in Form von schadhaften Wasser- oder Heizungsrohrleitungen.

→ DEN-Flyer Thermografie [PDF]

Ein Stromsparcheck wird von einem Energieberater in Ihrem Haushalt durchgeführt. Er analysiert Ihren Stromverbrauch und die Nutzung des Stroms im Haus inkl. Analyse der elektrischen Geräte.

→ zur Broschüre „Strom effizient nutzen“ (LEA Hessen)