Energieeffizienz-Expertenliste als Qualitätssicherungsinstrument für Energieeffizienz für Wärme und erneuerbare Energien ausbauen

Offenbach, 08.05.2019

Expertenliste dient Qualitätssicherung bei Umsetzung der Förderprogramme

Die aus dem CO₂‐Gebäudesanierungsprogramm aufgelegten KfW-Förderprogramme sind seit über 10 Jahren ein essentieller Beitrag zur Umsetzung der Klimaziele und ein starkes Konjunkturprogramm. Weltweit hat dieses Programm in seiner Verbindung zwischen Ordnungsrecht und Förderung Signalwirkung und wurde bereits 2009 vom WWF für den dynamischen Förderansatz mit einer Score-Card in Gold ausgezeichnet.
Deutschland droht aktuell seine Klimaziele, auch im Gebäudebereich, krachend zu verfehlen und beschädigt selbst eines seiner besten und international anerkannten Förderprogramme.

Zitat: „Germany’s ‘efficiency in buildings’ programme came first in this ranking. This is an integrated package of building standards, subsidies, loans, grants and retrofit programmes. It reduces emissions substantially in the short and in the long term, creates jobs in the building market and can easily be implemented in most countries. Some elements of this package can be found in many other countries, but these are not as broad and well-integrated as those described in this case“ (aus Scorecards on best an worst policies for a green new deal; WWF and E3G November 2009).

Die Verstetigung und Aufstockung der Fördermittel in diesem Bereich ist seit Jahren Bestandteil der Haushaltsdiskussionen. Die steuerliche Abschreibung (Langzeitprojekt…) soll sich am CO₂-Gebäudesanierungsprogramm ausrichten. Die technischen Standards der KfW-Effizienzhäuser sind inzwischen zu einer eigenen Marke etabliert und beeinflussen erheblich die technische Entwicklung von Bauprodukten und Bauweisen. Trotz extrem schwieriger Rahmenbedingungen in 2018 wurden im Sanierungsbereich (Einzelmaßnahmen und Effizienzhäuser) ca. 10% mehr Maßnahmen umgesetzt. Besonders erwähnt werden muss dabei die Verdoppelung des Anteiles von KfW 55-Häusern in der Sanierung. KfW 55 ist der Zielstandard für den zukünftigen klimaneutralen Gebäudebereich. Vor dem Hintergrund der Diskussionen um das Gebäudeenergiegesetz ist eine solche Steigerung ein enorm wichtiges Argument für ambitionierte Standards. Einen Grund sehen wir vor allem in den verstetigten technischen Förderbedingungen, in der deutlich vereinfachten Antragsstruktur (Onlinetool) und im ausgebauten Expertenservice der Fachhotline.

Seit der verbindlichen Einführung der Expertenliste in 2014 für die KfW-Programme gibt es einen weitgehend stabilen Bestand an zugelassenen Energieberatern und stetig steigende Fördervolumina und CO₂-Einsparungen in diesem Bereich. Das umgesetzte 4-Augen-Prinzip ist, weitestgehend, das einzige funktionierende EnEV-Vollzugssystem für energieeffizientes Bauen und Sanieren. In den Diskussionen zum GEG wurde immer wieder vom Verordnungsgeber darauf hingewiesen, dass Vollzug nicht mit Zwangsmaßnahmen umgesetzt, sondern durch Förderung gestärkt werden soll.
Dass der Anteil der Effizienzhäuser 55 inzwischen fast 50 % des Neubauvolumens im Wohngebäudebereich ausmacht, ist ein weiterer positiver Effekt, sicherlich verstärkt durch die attraktiven Förderbedingungen und die Ausweitung der Baubegleitung auf den Neubau in 2016. Die anderen 50% der Neubauten werden ohne diese ambitionierten Standards (und weitestgehend ohne Vollzugskontrolle der EnEV) gebaut. Wir wissen auch aus der Praxis dass es Planer und Architekten gibt die den Bauherren von einer energieeffizienten Sanierung oder ambitionierten Standards abraten.

Über 2/3 der eingetragenen Experten der EEE-Liste sind Ingenieure und Architekten. Gerade dieser Gruppe drängt sich bei der jetzt geplanten Veränderung der Kostenstruktur der Expertenliste der Vergleich zu den jeweiligen Kammern auf. Im Gegensatz zur dena handelt es sich dabei aber um Anstalten des öffentlichen Rechtes und eine Mitgliedschaft ist zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Berufes. Im Gegensatz zu den Kosten der dena sind die Kammerbeiträge mehrwertsteuerbefreit.  Es steht zu befürchten, dass ein Teil dieser Experten zukünftig auf Listung in der EEE-Liste verzichtet und das direkte Auswirkungen auf die Förderzahlen, sowohl im Neubau, als auch im Sanierungsbereich, haben wird.

Expertenliste ist kein Marketinginstrument für Experten

Vorgänger der Expertenliste waren die BAFA-Liste für Vor-Ort-Energieberater (in den älteren Versionen zum CO₂‐Gebäudesanierungsprogramm wurde deshalb auch immer auf eine Zulassung nach BAFA abgestellt), zusätzlich gab es für den Industriebereich eine Liste von Energieberatern bei der KfW. Ergänzt durch die bei der dena entwickelte Datenbank für Energieausweisaussteller mit dena-Gütesiegel. Diese Listung war fakultativ, an zusätzliche Qualifikationen gebunden und berechtigte (gegen eine Jahresgebühr) zur Nutzung des Gütesiegels dena- Energieausweis (dessen Erstellung mit einer Plausibilitätsprüfung einherging).

In 2017 wurde diese eigenständige Datenbank eingestellt und ging komplett in der jetzigen Expertenliste auf, damit fehlt leider auch ein ganz wichtiges Prüftool für die Qualität der Energieausweise. Wie die Berichte der Länder zu den Energieausweiskontrollen (2018) aufzeigen, lässt das bestehende System der Registriernummernvergabe beim DIBT erhebliche Manipulationen zu, vor allem dadurch begründet, dass keinerlei Überprüfung der Ausstellungsberechtigung der Ausweisersteller erfolgt. Hier ist die Energieeffizienz-Expertenliste das einzige Qualitätssicherungsinstrument, das die Prüfung der Ausstellungsberechtigung mit der Plausibilitätsprüfung in der Förderung verknüpft. Die Verbraucherzentralen, Energieagenturen, Landesförderinstitute etc. z.B. verweisen bei der Empfehlung zu den Energieausweisen auch auf die Expertenliste. Leider ist z.Z. nur für die KfW-Förderung bei Wohngebäuden eine solche Berechtigungsprüfung obligatorisch.

Es ist deshalb dringend erforderlich die verbindliche Registrierung für alle Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren, sowie perspektivisch zur Effizienzsteigerung in anderen Sektoren (Industrie. Landwirtschaft, Verkehr) und für die Erstellung von Energieausweisen umzusetzen und eine entsprechende Prüfung der Ausstellungsberechtigung vorzunehmen. Es macht Sinn, dafür das bereits bestehende System der Expertenliste zu nutzen. Diese wurde ja schon vorausschauend mit dem Titel Expertenliste für Förderprogramme des Bundes versehen.

Da der Bund die vormals beitragsfrei geführten Beraterlisten (BAFA, KfW ) eingestellt hat, die Fördermittelnutzung aber an die Einbindung zugelassener Energieberater geknüpft ist, ist es nur logisch, dass diese Kosten jetzt nicht mehr bei den jeweiligen Programmumsetzern (BAFA, KfW) anfallen, sondern ausgelagert wurden. Teilweise wird dafür ein Baubegleitungszuschuss an den Fördernehmer gezahlt, der aber nur einen Teil der Kosten, die mit den Antragsformalien für die Experten entstehen, deckt, der aber z.B. bei der BAFA (Effizienzbonus für Gebäudehülle im MAP) nicht gewährt wird.
Zum Baubegleitungszuschuss und dessen Differenzierung hatten wir bereits in der AG Förderung am 21.02.2019 vorgetragen und auch unsere Ideen im Zusammenhang mit den Aspekten der Nachhaltigkeit in der Förderung im Schreiben vom 21.01.2019 dargelegt.
Die Entwicklung der Leistungen der Expertenliste (neue Eintragungskategorien) erfolgt immer im Zusammenhang mit den Förderprogrammen, z.B. die verpflichtende Zulassung für die Energieberatung für Kommunen (ersatzweise wird auf die Zulassung als NWG-Experte für die KfW-Programme abgestellt). Inzwischen verweisen auch alle Richtlinien (BAFA) und Merkblätter (KfW) auf die Expertenliste, zuletzt z.B. bei dem als Fördervoraussetzung erforderlichen Einsparkonzept der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (Bundesanzeiger 26.03.2019). Eine aktuelle Liste zugelassener Energieberater findet sich unter www.energie-effizienz-experten.de.
Die Expertenliste wurde also nicht als Marketinginstrument für Energieberater entwickelt, sondern dient zuerst der Umsetzung der Förderprogramme des Bundes.

Wir möchten deshalb dringend empfehlen, die Expertenliste als verbindliches Qualitätssicherungsinstrument weiterzuentwickeln und perspektivisch die Kosten in den jeweiligen Förderprogrammen bzw. bei der Umsetzung des Ordnungsrechtes (Energieausweise) zu berücksichtigen.

Die Effizienzexperten werden auch zukünftig erheblichen Zusatzaufwand tragen müssen, um die Qualifikationsanforderungen für die (Re)Zertifizierung zu erfüllen. Als Deutsches Energieberater-Netzwerk erachten wir gerade diese Qualifikationsanforderungen für unumgänglich um einen nachhaltigen und klimaneutralen Gebäudebestand zu errichten.

Informationsveranstaltungen/Onlineseminare zu Förderprogrammen kostenfrei für gelistete Energieeffizienz-Experten

Kurzfristig regen wir an, als Kompensation der Beitragserhöhung bei der dena, den Experten kostenfreie Zugänge zu den Onlineseminaren (z.B. KfW) und den Programminformationsveranstaltungen (z.B. Expertentag BAFA) zu gewähren, um eine eingangsbeschriebene Negativdiskussion zu vermeiden.
Weiterhin möchten wir die Gelegenheit nutzen unseren Vorschlag zum NAPE aus 2014 zu wiederholen und die onlinebasierte Nutzung der relevanten DIN-Normen für alle in den Förderprogrammen des Bundes zugelassenen Energieberater barrierefrei (Open DATA) zu ermöglichen.

Wir gehen davon aus, dass das am 06. Juni 2019 stattfindende Netzwerktreffen zur Expertenliste einen guten Rahmen für eine konstruktive und zielgerichtete Diskussion für die Weiterentwicklung der Expertenliste als Qualitätsinstrument bietet und freuen uns auf den Austausch dazu.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne auch zu jedem anderen Termin für Gespräche zur Verfügung.