Verlässliche Perspektive für energieeffiziente Gebäude schaffen!

Offenbach 08.02.2022

Mit dem unangekündigten Förderstopp der BEG-Förderung geht einher, dass fast die Hälfte unserer Mitglieder gegenüber ihren Kunden ein Glaubwürdigkeitsproblem hat und mehr als 60% erwarten einen konkreten wirtschaftlichen Schaden durch stornierte Planungsaufträge für Ihr Büro. Als Vermittler der dringend erforderlichen CO2-Reduktion im Gebäudesektor fordern wir daher eine verlässliche Perspektive für energieeffiziente Gebäude im Ordnungsrecht und in der Förderung!

Konkret stehen durch den abrupten Stopp geplante Sanierungs- und BEG 40-Neubauprojekte vor großen Problemen für die unverzüglich Lösungen gefunden werden müssen. Wir sind deshalb bereits mit allen zuständigen Ressorts in den Ministerien im vertrauensvollen und konstruktiven Austausch.
Nur den gesetzlichen Standard für neue Gebäude zu erhöhen wird nicht ausreichen, um die Herausforderungen des Klimaschutzes für Gebäude zu erfüllen. Die jahrelangen Versäumnisse des Vollzugs von EnEV/GEG führen nach den Praxiserfahrungen unserer Mitglieder zu einer unzureichenden Kontrolle der tatsächlichen Umsetzung. Der Bund hat jahrelang auf eine quasi Vollzugskontrolle durch die Förderung von Effizienzhäusern im Neubau und der Sanierung gesetzt. Durch den Förderstopp für die Effizienzhäuser 55 entfällt diese Ersatzvollzugskontrolle für mehr als 70 % des Neubauvolumens. Daher ist die Expertise und die Erfahrungen von Energieberatenden wichtiger denn je für den Neubau und die Sanierung energieeffizienter und klimaresilienter Gebäude und die Erreichung der nationalen Klimaziele.

Wir fordern daher SOFORT:

  • Zeitnahe Festlegung des Datums zur Weiterführung der Förderung der Sanierung von Effizienzhäusern/-gebäuden und im Neubau des Standard 40; ggf. getrennte Wiederaufnahme der Förderung
  • Neuregelungen zum Vorhabenbeginn (Baubeginn vor Ort) und Kulanzregelung für bereits geplante Effizienzhäuser/-gebäude in der Sanierung und Effizienzhaus 40 im Neubau vom Förderstopp bis zum Re-Start der Förderung.
  • Sonder-Hotline und Ansprechpartner für Förderstopp und für Härtefälle (im KfW Info-Center) für Bauherren und Energieberatende
  • Kurzfristige Änderung der Anforderungen im GEG für Neubauten auf Effizienzhaus 55 Niveau
  • Wiederaufnahme der Förderfähigkeit von Eigenleistungen in der Gebäudesanierung für selbstnutzende Privateigentümer

Wir fordern außerdem:

  • Einrichtung eines Fachbeirats (unabhängige Expertenanhörung) zur Weiterentwicklung von GEG und Förderung, um praxisgerechte Lösungen für energieeffiziente Gebäude zu finden
  • Neustrukturierung und Vereinfachung des GEG unter Beachtung der Klimaschutzziele
  • Aufbau der Förderung auf der Grundlage neuer gesetzlichen Bedingungen, (Abschaffung bzw. Vereinfachung Boni-Regeln; Ausschluss von
    Mitnahmeeffekten in der Förderung), Berücksichtigung zusätzlicher Kriterien (Ressourcenschutz, Recycling etc.)
  • Bundesweiter einheitlicher Vollzugsrahmen zur Kontrolle der tatsächlichen Umsetzung des GEG
  • Vereinfachung der Antragsplattformen und Prozesse der Förderung
  • Monitoring zur Kontrolle der tatsächlichen Energieeinsparung
  • Transparentes Monitoring der Förderprogramme hinsichtlich Klimaziele
  • Einbau von gebäudenahen Photovoltaik-Anlagen vereinfacht, ausbauorientiert und bedarfsgerecht regeln (z.B. Mieterstrom-Regelungen radikal
    vereinfachen)
  • Energieberatung als Berufsbild etablieren

Gemeinsam werden wir energieeffiziente und nachhaltige Lösungen für die neuen und alten Gebäude der Zukunft finden!

Das Deutsche Energieberaternetzwerk e.V. (DEN) vertritt bundesweit ca. 750 Energieberatungs-Büros. Unsere Mitglieder sind fast ausschließlich in diesem Bereich spezialisiert tätig und fühlen sich Klimaschutzzielen sowie neutraler, wirtschaftlich unabhängiger und qualitativ hochwertiger Beratung verpflichtet.