DEN-Stellungnahme im Rahmen einer Verbändeanhörung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Grundlegende Forderungen des DEN

  1. Wir brauchen wieder eine Kreditförderung für Einzelmaßnahmen, aber auch die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen aus Sanierungsfahrplänen.
  2. Wir wollen eine professionelle Umsetzung der Förderung mit dem Serviceniveau, dass wir bis zur Einführung der BEG bei der KfW hatten.
  3. Wir fordern ab sofort unsere Kosten in der Energie-Effizienz-Expertenliste des Bundes von der Jahresgebühr zu befreien, mindestens aber von der Mehrwertsteuer
  4. Allen Eigentümer: innen, Herstellern und Energieeffizenz-Expert:innen einen kostenfreien und vollständigen Zugang zu allen relevanten Normen (DIN, VDI, WTA, etc.) des GEG zur Verfügung zu stellen und ein Service-Informationstool auch für Endkunden anzubieten. Das gilt insbesondere für die Prüfung der maximalen Einkommensgrenzen und damit die grundsätzliche Förderantragsberechtigung (ähnlich Baukindergeldtool).
  5. Bürokratischen Hürden der Zulassung von Nachwuchsfachkräften sofort abzubauen, damit wir die avisierte verstärkte Förderung von Sanierungsfahrplänen in hoher Qualität umsetzen können.
  6. Verstätigung der Fördersätze der Einzelmaßnahmen
  7. Forderung von Qualitätssicherung bei den Bauprodukten (Gütesicherung) – bei Anlagentechnik haben wir das bereits – bei den Bauprodukten der Dämmung fehlt das nach wie vor.

Spezifische Forderungen des DEN

  1. Grundsätzlich: Die Änderungen und Ergänzungen im Bereich der Förderung beziehen sich nur auf Einzelmaßnahmen und Heizungen.
  2. Es wurde versäumt, einen erhöhten Anreiz zur Effizienzhaussanierung (Vollsanierung) zu geben. Derzeit findet ein Generationswechsel bei den Wohngebäuden statt. Wer ein Bestandsgebäude kauft, saniert in der Regel komplett. Eine „ewige Baustelle“ wegen der EM-Förderung möchte niemand und ist auch nicht zumutbar. Da die Effizienzhausförderung nicht unbedingt lukrativ ist, wird häufig nur die unbedingt notwendige energetische Sanierung durchgeführt. Der Rest sind Verschönerungsarbeiten. Das Ziel der Energiewende wird so nicht erreicht.
  3. Der bürokratische Aufwand darf durch die geplanten Änderungen nicht weiter zunehmen.
  4. Die Heizungsoptimierung sollte wieder vollumfänglich für alle Gebäude gefördert werden und der proaktive Pumpentausch dabei von dem hydraulischen Abgleich entkoppelt werden
  5. Das „Gebäudeenergiegesetz“ wird durch diesen Antrag tatsächlich fast zum „Heizungsgesetz“, weil es den Schwerpunkt leider auf den Austausch von Heizungen legt und die Fördersummen hierfür z.T. deutlich erhöht. Die maximalen Kosten für Maßnahmen an der Gebäudehülle werden dagegen (sofern kein iSFP vorliegt) sogar halbiert (!). Das ist nicht zielführend. Für die Erreichung der Klimaziele muss der Wärmebedarf der Gebäude reduziert werden; dafür brauchen wir aber Wärmedämmung, also Maßnahmen an der Gebäudehülle. Ohne Effizienzmaßnahmen droht auch ein Kollaps der Sozialhaushalte über Transferleistungen für Wohnen und Unterkunft.
  6. Bei den Heizungen sollte darüber nachgedacht werden, ob Hackschnitzel – und Pelletheizungen – insbesondere wegen des Feinstaubs und des langfristigen Ausgleichs beim CO2 – die beste Lösung sind.
  7. Bei den Wärmenetzen sollte nach dem Brennstoff für die Bewertung Erneuerbaren Energien entschieden werden. Ob Fernwärme immer das Beste ist, ist zweifelhaft, wenn es zu Leitungsverlusten bis zu 30 % kommt! Kalte Nahwärme mit Geothermie wäre da der bessere Weg.

Zusammenfassung der wesentlichen Hinweise /Kritik an den angedachten Änderungen aus der Beteiligung der DEN-Mitglieder

  • Einkommensgrenzen für Familien mit Kindern anpassen
  • Klimabonus wird begrüßt und sollte durch Effizienzbonus ergänzt werden. Das gilt insbesondere für Wohnungsbauten die in der Vergangenheit die Gebäudehülle ertüchtigt haben und mit dem Heizungstausch ein EFH 100 erreichen wollten. Das gibt es jetzt nicht mehr und für EFH 85 reicht es oft nicht. Einfache Kenngröße wäre entweder der Heizwärmebedarf/m² oder die Effizienzklasse im Bedarfsenergieausweis.
  • Kreditförderung und Zuschuss sollten inhaltlich /finanziell gleichgestellt werden, Eigentümmer mit gringem Einkommen sollten die im Zuschuss angedachten Boni auch in der Kreditvariante erhalten.
  • Die Höhe von 30.000 € wird z.Z. als nicht ausreichend angesehen. Generell wird die ungleiche Förderung von Effizienzmaßnahmen und Erneuerbaren
    Energien als nicht zielführend zur Erreichung der Klimaziele angesehen. Effizienzmaßnahmen bringen wirkliche Unabhängigkeit, Erneuerbare Energien im Wärmebereich verlagern nur die Abhängigkeiten. Effizienzmaßnahmen sind zunehmend weitgehend mit einer lokalen Wertschöpfung verbunden, während die erneuerbaren Energien in der Anlagentechnik sind z.Z. zu 100% abhängig von Importen und Ressourcen aus teilweise nichtdemokratischen Herstellerländern.