Die Energieberatererklärung – Bonus für individuelle Sanierungsfahrpläne

Sanierungsfahrpläne in investive Förderung einbinden – Bauqualität und Sanierungsrate steigern

Mit der Veröffentlichung der Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird auch die Erstellung von Sanierungsfahrplänen im Rahmen der durch das BMWi geförderten Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Energieberatung) mit einem Bonus von 5% (max. 3000,00 € bei Einzelmaßnahmen/WE) gefördert. Damit soll ein wichtiger Anreiz gesetzt werden um die Sanierungsrate und -Tiefe im Gebäudebestand zur Erreichung der Klimaziele in 2050 zu steigern.

In der aktuellen Fassung der Richtlinie (Bundesanzeiger vom 30.12.2020) und insbesondere der Arbeitspraxis beim BAFA (der Bonus für Effizienzhäuser gilt erst ab dem 01.07.2021) wird dabei nur der mit der Druckapplikation erstellte iSFP anerkannt. Obwohl in der ebenfalls vom BMWi geförderten Energieberatung laut Richtlinie 11/2017 beide Varianten zulässig sind und gleichwertig gefördert werden.
Rückwirkend seit 2017 sind über 70% aller Beratungsberichte nicht mit der Druckapplikation erstellt. Insbesondere Sanierungen in einem Schritt werden nach wie vor mit der klassischen Berichterstellung bearbeitet.

Die Beschränkung auf die mit der Druckapplikation erstellten iSFP beim Antragsverfahren der BAFA im Zuschussbereich, ist ausschließlich der Prüfroutine im BAFA geschuldet. Wir halten dieses Verfahren für bürokratisch und nicht effektiv. Damit werden nur Mitnahmeeffekte gefördert und bereits jetzt werben einige Hersteller damit schnell noch einen iSFP zu erstellen, zumal die Reihenfolge der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht verpflichtend ist.

Praxis: Die Bonusförderung für einen iSFP der nach Vollsanierung eine Wärmepumpe mit entsprechend geringer Heizlast vorsieht, wird auch gewährt, wenn ohne Ertüchtigung der Gebäudehülle als 1. Schritt eine Biomasseheizung (mit entsprechend höherer Heizlast) eingebaut wird. Begründung: Das ist primärenergetisch sogar besser.

Praxisvorschlag des DEN e.V.: Die Energieberatererklärung

Die Energieberater/innen erstellen in einem Formular analog zur Unternehmererklärung, bzw. der Erklärung für Baudenkmale im EFH-Bereich, eine Bestätigung der im Beratungsbericht/Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen.
Dazu könnte das bereits existierende Formular der Unternehmererklärung bei der KfW (weitere Informationen auf der Webseite) kurzfristig entsprechend angepasst und ergänzt werden und als ausfüllbares PDF im Antragsverfahren bzw. als Zusatzdokument verfügbar sein.

  • Reg-Nr. BAFA Energieberatungsbericht
  • Anlagentechnik und ggf. Energieträger
  • Bezeichnung der Einzelmaßnahmen

Damit würde sich auch der Prüfprozess beim BAFA, und zukünftig bei der KfW, deutlich vereinfachen. Kurzfristig können wir als DEN das vorgeschlagene Formular auf unserer Homepage zum Download anbieten (ähnlich dem Formular zum hydraulischen Abgleich vom VdZ). Die Formulare der Unternehmererklärung bei der KfW basieren auf entsprechenden Vorlagen aus unserem Arbeitskreis Baubegleitung.

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