In Deutschland gibt es keine eigenständige „Kammer“ speziell für Energieberater, wie es z. B. für Architekten oder Ingenieure der Fall ist. Dennoch gibt es klare Regelungen und überwachende Institutionen, die für die Qualifikation und Tätigkeit von Energieberatern maßgeblich sind:

Zuständige Institutionen und Regelungen:

  • Deutsche Energie-Agentur (dena):

Führt die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes- nur gelistete Energieberater/innen dürfen z. B. bei der BAFA-Förderung oder der KfW-Förderung beraten. Damit legt die dena Standards und Qualifikationsanforderungen fest.

  • BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:

Genehmigt Fördermittel für Energieberatungen und kontrolliert stichprobenartig die Qualität der Beratungen.