Die Listung des Energieberatenden bei der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes ist Voraussetzung, wenn Sie eine Förderung für die Energieberatung oder Sanierungsmaßnahmen beantragen möchten. Die Energieeffizienz-Expert/innen haben nachgewiesen eine fundierte Ausbildung und besitzen Fachkompetenz im Bereich des energetischen Bauens und Sanierens und sind in der offiziellen „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ eingetragen. Nur gelistete Expert/innen dürfen die erforderlichen Nachweise für Förderanträge ausstellen (z. B. Sanierungsfahrplan, Bestätigungen für KfW oder BAFA).