Für die Listung im Bereich Energieberatung Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 und der BEG-Nichtwohngebäude gelten die gleichen Anforderungen. Neben dem Nachweis Ihrer Ausbildung in diesem Bereich nach §88 GEG müssen Sie eine Fortbildung nachweisen:
- Lehrgang für Energieberatung Wohn- und Nichtwohngebäude – Basismodul 80 UE
- Lehrgang für Energieberatung Nichtwohngebäude – Vertiefungsmodul 80 UE
Für die Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen für NWG müssten ebenfalls das Basismodul und das Vertiefungsmodul NWG absolviert werden.
Es gibt laut dem Regelheft der Expertenliste hier leider keinerlei Anrechnungsmöglichkeiten aus Schulungen zum Energieeinsparcontracting oder Energieaudits nach 16247.