Die Registrierung als Energieauditor nach EDL-G erfolgt noch immer beim BAFA. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.
Voraussetzung hierfür laut Merkblatt des BAFA sind Nachweise ihrer Fachkunde, die sich aus Ausbildung, praktischer Erfahrung und Fortbildung zusammenfügt. Die Ausbildung in einer einschlägigen Fachrichtung bildet den Grundbaustein. Darauf aufbauend und demgemäß zeitlich nachfolgend ist die praktische Erfahrung erforderlich. Die so aufgebaute Qualifizierung ist durch fortlaufende Fortbildungsseminare auf dem aktuellen Wissensstand zu halten.
Ausbildung:
- Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums in einer einschlägigen Fachrichtung der Ingenieur- oder Naturwissenschaften oder
- Staatlich geprüfte*r Techniker*in in einer einschlägigen Fachrichtung oder
- Einen Meisterabschluss in einer einschlägigen Fachrichtung.
Berufserfahrung:
Eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung, bei der praxisbezogene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erworben wurden.
Hier gelangen Sie direkt zum Merkblatt.