Im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) wird eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude, durchgeführt von anerkannten Energieberaterinnen und -beratern gefördert. Die Beratung unterstützt Eigentümer und weitere Berechtigte dabei, sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ihres Gebäudes zu erkennen und umzusetzen.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer von Wohngebäuden, Mieter und Pächter, Nießbrauchsberechtigte und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Die Förderung deckt einen Großteil des förderfähigen Beratungshonorars – mit folgenden Höchstbeträgen:
Stand: Juni 2025
Die aktuellen Förderkonditionen erfahren Sie beim Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA).