GModG – ein Drama in mehreren Akten
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein neues, modernisiertes Gesetz für Gebäude vorgelegt. Wir haben – wie viele andere Verbände und Organisationen – dazu Stellung genommen (→ zur Stellungnahme). Leider fanden die Einschätzungen der Fachwelt keine Beachtung; die Koalitionsparteien haben es sehr eilig.
Auch in der Öffentlichkeit stieß der Entwurf auf Kritik. Neben der Bild-Zeitung (!) bezog auch der parteiunabhängige Nationale Normenkontrollrat klar Stellung und attestierte dem Gesetzentwurf erhebliche handwerkliche Mängel. Der Bundesrat fand ebenfalls deutliche Worte und veröffentlichte sogar eine offizielle Stellungnahme. Wir haben uns die Empfehlungen der Fachausschüsse, die dieser vorausgegangen sind, angesehen und dargestellt, welche Vorschläge aus unserer Sicht sinnvoll sind und welche nicht (→ Unsere Einschätzungen zu den Ideen des Bundesrates).
Nun hat die Bundesregierung ihre Antwort auf die Stellungnahme veröffentlicht. Bei vielen Punkten zeigt sie sich offen für eine Prüfung, andere Vorschläge lehnt sie jedoch kategorisch ab.
Was man deutlich ablehnt:
- Flottenansatz (da folgt man -mit anderen Argumenten- unserer Forderung :)
- Länderöffnungsklausel für Alleingänge der Länder (Bundesländer sollen nicht mehr für den Klimaschutz tun können)
- Wiedereinführung der Pflichtberatung
- Mengenfolgenabschätzung bezüglich der tatsächlichen, nationalen und internationalen Verfügbarkeit sowie der prognostizierten Preisentwicklung biogener und synthetischer Brennstoffe + regelmäßige Prüfung derselben
Was man annehmen möchte:
- Personen, die nach landesrechtlichen Vorschriften berechtigt sind, Erfüllungserklärungen auszustellen, sollen auch Energieausweise ausstellen dürfen.
Was man prüfen wird…
- Unerwünschte Landnutzungsänderungen
- Keine über das EU-Recht hinausgehenden Anforderungen an die Nachweisführung oder Zertifizierung bezüglich der Nachhaltigkeitsanforderungen an Biomassebrennstoffe
- Geplante Monopolstellung des BAFA für Qualifikationsprüfungen und § 88a streichen
- Konkretisierung des § 88c; Verzicht auf Weiterbildungsverpflichtungen für Leute mit Erfahrung in nahestehenden Bereichen (Auditoren)
- Nachweis- und Vorlagepflicht der baulichen Anforderungen beim Einbau von Stromdirektheizungen entsprechend § 71d Absatz 2 Satz 3 und 4 GEG beibehalten
- Verwaltungsaufwandsarme Regelung, mit der für Energieausweise das Nutzungsverhalten in der Praxis an die normierten Nutzungsrandbedingungen des Energieverbrauchs angepasst werden kann. Verbauchsausweis für gemischt genutzte Gebäude
- Zu § 69 Absatz 3 und 4 GModG-E: Bestandsschutzregelung noch zwingend erforderlich?
- Unternehmererklärung beim Einbau von Heizungsanlagen nach §§ 43 bis 46 GModG-E weiterhin verpflichten und § 96 GModG-E entsprechend anpassen
- Zeitspanne der einem Verbrauchsausweis zugrunde zu legenden Verbrauchsdaten wieder auf 36 Monate erhöhen?
→ Stellungnahme der Bundesregierung


