Offenbach, 14.01.2026 – Die Regierung hat für Ende Januar eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angekündigt. Für diese hat die Initiative Nachweisbasierte Baumethodik, in der auch das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. engagiert ist, Forderungen erarbeitet, die klimafreundliches wie bezahlbares Heizen möglich machen und gleichzeitig den Verpflichtungen der EU nachzukommen. Zentral für ihre Forderungen sind dabei Gebäudedaten, die zum Teil sogar bereits erhoben, aber nicht genutzt werden.
Dabei ist ihr Potential groß: Mit dem Wissen, was in Gebäuden, Heizungskellern und Netzen wirklich -also im Rahmen der Nutzung- passiert, lässt sich eine wirksame wie nachhaltige Wärmeversorgung planen und umsetzen. „Mit der nachweisbasierten Baumethodik und einem guten Monitoring können wir teure Nachbesserungen vermeiden, Investitionen optimal steuern und langfristig das Vertrauen in die Wärmewende stärken. Es ist eine Chance, Klimaschutz bezahlbar zu gestalten“, erklärt Stefanie Koepsell, Vorstandssprecherin des DEN. Gleichzeitig betont sie, dass der Blick auf die Daten nur ein Baustein einer gelungenen Gebäudepolitik sein kann. „Ohne eine qualitätsgesicherte Energieberatung, ohne ein ehrliches Bemühen, das GEG auch umsetzen, also kontrollieren zu wollen, kann eine nachweisbasierte Bau- und Fördersystematik nur begrenzt viel erreichen.“
Wie sieht diese aber nun konkret aus? Um welche Daten geht es, welche Infrastruktur braucht es? Die Initiative hat konkrete Vorschläge entwickelt, um gegebene Strukturen innovativ zu nutzen und Anreize zu schaffen, Gebäudedaten freizugeben.
- Energieanalyse aus dem Verbrauch als digitaler Gebäudefingerabdruck
Zentral für die Herangehensweise ist dabei die Idee, reale Verbrauchsdaten in der Betrachtung von Gebäuden zu berücksichtigen. Diese ermöglichen kosten- und wirkungsbezogene Bewertung und decken ineffiziente Anlageeinstellungen auf. Die Initiative bezieht sich hier auf die Energieanalyse aus dem Verbrauch (EAV), ein Verfahren, bei dem eine strukturierte Auswertung gemessener Energieverbräuche vorgenommen wird und fordert, diese als digitalen Gebäude-Fingerabdruck zu etablieren. Es soll als nachweisbasiertes Verfahren zugelassen werden und damit Eingang in die Praxis der Energieberatung finden. „Das gewährleistet einen ehrlichen Blick auf Gebäude, erlaubt eine faire Bewertung von Sanierungsmaßnahmen, wirkt qualitätssteigernd insbesondere auch in Hinblick auf die oftmals auftretenden Abweichungen zwischen tatsächlichen Verbrauchsdaten und Bedarfsberechnungen“, so Koepsell und weist damit auf die politischen Positionen des DEN.
- Qualitätsbonus für optimal eingestellte Wärmepumpen
Bei der Umrüstung auf Wärmepumpen ist die Qualitätssicherung ein zentraler Aspekt und die Jahresarbeitszahlen im Betrieb sollten nicht unter 3 liegen. Bisher wird im Gebäudeenergiegesetz nur eine Betriebskontrolle bei Wärmepumpen in Gebäude mit mehr als 6 Wohneinheiten gefordert. Mittels eines Qualitätsbonus können Messwerte genutzt werden, um die fachgerechte Planung und Ausführung sicherzustellen und im Problemfall nachzusteuern. Um die Daten so einer Überprüfung im Sinne einer langfristigen Qualitätssicherung zu nutzen, soll ein weiterer Bonus dazu anreizen, die Daten an eine zentrale Stelle zu übermitteln.
- Strategien für das Einsparen von CO2 erkennen
Das Bemühen um eine verbesserte Datenlage spiegelt sich auch in den anderen Forderungen wider. So schlägt die Initiative vor, nachgewiesene CO2 – Einsparungen in bereits digitalisierten Gebäuden zu belohnen. Wenn Eigentümer/innen ihre Emissionen substantiell senken, soll das honoriert werden. Weil eine entsprechende Förderung immer auch Daten verlangt, werden so erfolgreiche Strategien für das Einsparen von CO2 – Emissionen identifiziert und auch verifiziert, welche Maßnahmen zu welchen Einsparungen in der Realität führen.
- Innovationsklausel für nachweisbasierte Verfahren öffnen
Bereits jetzt gibt es im Gebäudeenergiegesetz eine Innovationsklausel (§103), die für digitale Verfahren wie die nachweisbasierte Baumethodik erweitert werden soll. Damit kann realitätsnaher geplant werden, die Daten für die Planung und Ausführung und später auch fürs Monitoring genutzt werden und tatsächliche CO2-Einsparungen konkret nachgewiesen werden. Nur dann sind späteren Optimierungen im Betrieb umsetzbar und mittels Datenbanken auch quantifizierbar.
- Randbedingungen für klare Orientierung
Die Randbedingungen für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz müssen verbindlich festgelegt werden: gegenwärtig werden CO₂-Faktoren für Fernwärme sehr verschieden bewertet und mittels eines einheitlichen und nachweisbasierten Ansatzes können Daten harmonisiert werden. Die Dekarbonisierung des Stromnetzes schreitet voran, aber wird gegenwärtig nur statisch im GEG berücksichtigt. Für Gasnetze sind verbindliche, überprüfbare Dekarbonisierungsfahrpläne vorzuschreiben, wobei Förderungen ausschließlich nachweislich klimafreundliche Gaslösungen berücksichtigen dürfen. Die bestehenden Vorgaben des GEG sowie die Wasserstoff-Fahrpläne der Bundesnetzagentur (FAUNA) sind zu konkretisieren und als Zulässigkeitskriterium für gasgebundene Lösungen anzuwenden. Energy-Sharing ist in das Gebäudemodernisierungsgesetz aufzunehmen, Bilanzräume sind zu erweitern und dynamische Preissignale zur Stärkung von Prosumern und zur Entlastung der Netze zu nutzen. Harmonisierte Datenaustauschformate, vereinfachte 15-Minuten-Messungen, offene Standards wie sdp-CNB und ein barrierefreier Zugang zu Daten im Sinne einer Datendemokratie sind verbindlich umzusetzen.
„Die neue europäische Gebäuderichtlinie legt großen Wert auf die Digitalisierung von Gebäudedaten. Unsere Vorschläge zeigen, wie wir diesen Anspruch gerecht werden können, wie wir zugleich zu einer ehrlichen Bewertung unserer Gebäude und Versorgungsnetze kommen und die Dekarbonisierung effizient und auf lange Sicht kostengünstig voranbringen“, betont die Vorstandssprecherin des DEN.
Hier finden Sie die konkreten Forderungen der Initiative „Nachweisbasierte Baumethodik“.
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Stefanie Koepsell, Vorstandssprecherin des DEN – Zum Download der Bilddatei hier öffnen.