Wichtigste Aufgaben: Rechtliche Vereinfachung, Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz
Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. sieht in der kurzfristigen Vertagung eines Kabinettsbeschlusses zum neuen Gebäudeenergiegesetz GEG auch die Möglichkeit, den zuletzt immer noch umstrittenen Referentenentwurf zu überarbeiten. „Selbst wenn es in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu einer Verabschiedung des GEG kommen sollte, ist das immer noch besser als ein unzureichendes Gesetz“, sagt der Vorsitzende des DEN, Dipl.-Ing. Hinderk Hillebrands. „Schließlich müssen sich vor allem die Abgeordneten in Ruhe mit der nicht unkomplizierten Materie befassen können. Man sollte jetzt neue Chancen erkennen und sie nutzen mit dem Ziel, im Sinne von höherer Energieeffizienz und besserem Klimaschutz möglichst viele Akteure ins Boot zu holen.“
Der Referentenentwurf des GEG wurde seit Jahren zwischen Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium verhandelt. Das Gesetz sollte eigentlich 2018 in Kraft treten und Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenführen.
Prinzipiell begrüße das DEN die Intention des GEG, Regelwerke zusammenzufassen und deutlich zu vereinfachen, so Hillebrands: „Immer wieder werden einfachere Bauvorschriften und weniger Bürokratie gefordert, auch von der Bundesbauministerin. Sie müsste jetzt die ebenfalls SPD-geführten und beim GEG beteiligten Ministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Justiz in die Pflicht nehmen. Jetzt bestünde die Möglichkeit, mit dem neuen GEG Zeichen zu setzen. Allerdings müssten sich da auch die Länder bewegen.“
Der DEN-Vorsitzende lobt ausdrücklich, dass im Baubereich dank engagierter Planer und Bauherren und dank öffentlicher Fördermittel bereits erhebliche CO2-Einsparungen gelungen seien. Darauf gelte es aufzubauen: „Im GEG könnten ambitionierte Standards formuliert werden, an denen sich private und öffentliche Bauherren orientieren und zukunftsfähige Gebäude errichten oder sanieren. Höhere Anforderungen an die Energieeffizienz werden ohnehin gestellt, nicht zuletzt von europäischer Seite. Deshalb sollte man sich jetzt auf ein tragfähiges und vorbildliches deutsches GEG einigen.“
Der Ingenieur mahnt, nicht nur die Wirtschaftlichkeit bei Bau und Betrieb von Gebäuden zu betrachten, sondern alle klimaschutzrelevanten Aspekte, etwa die Lebenszyklen von Bauten und die zu ihrer Errichtung oder Sanierung aufgewandte „graue Energie“: „Wirtschaftlichkeit sollte im Detail bewertet und geregelt werden. Klimaschutz darf man nicht nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht sehen.“ Deshalb müsse ein neues GEG klare Standards von Null- und Niedrigstenergiehäusern detailliert beschreiben.
Vor diesem Hintergrund komme der öffentlichen Hand eine besondere Vorbildfunktion zu. Bei ihren Nichtwohngebäuden müsse ein ambitionierter Standard entwickelt und zu Grunde gelegt werden. Auch Kommunen mit Finanzproblemen sollten in der Lage sein, solche Bauten zu errichten, so Hillebrands: „Da ist auch Phantasie gefragt – auf allen politischen Ebenen.“
Hillebrands verweist auf die ausführliche Stellungnahme, welche das Deutsche Energieberater-Netzwerk den Ministerien eingereicht habe: „Da macht das DEN eine Menge guter und praxisorientierter Vorschläge, denen sich die Politik jetzt in Ruhe widmen sollte. Sie reichen von einheitlichen Berechnungsverfahren bei der Ausstellung von Energieausweisen über einheitliche Normen im Bereich der Wirtschaftlichkeit bis zu einem eigenen Berufsbild für Energieberater. Das neue GEG ist zu wichtig; es sollte kein Thema im Wahlkampf werden.“
Die gesamte Stellungnahme des Deutschen Energieberater-Netzwerks DEN e.V. zum GEG-Entwurf findet sich hier.