Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. begrüßt, dass mit dem vorliegenden Entwurf nun endlich eine Grundlage für den klimapolitisch wie auch volkswirtschaftlich zentralen Gebäudesektor geschaffen wurde. Zugleich sieht der Verband erheblichen Korrekturbedarf. „Mit diesem Gesetz verabschieden wir uns nun ganz offiziell und ohne erkennbaren Mehrwert von unseren Klimazielen“, so Jutta Maria Betz, Vorstand des DEN. Neben den steigenden Kosten für öffentliche wie private Haushalte kritisiert der Verband insbesondere den Wegfall der verpflichtenden Beratung beim Heizungstausch sowie die Streichung der Pflicht zum Energiebedarfsausweis beim Verkauf von Wohngebäuden.

 

  1. Biotreppe: Steigende Kosten, neue Abhängigkeiten

Das GModG streicht nach dem vorliegenden Referentenentwurf das bislang geltende Verbot fossiler Heizungen – eine Regelung, die 2020 unter der damaligen CDU-geführten Bundesregierung in der Großen Koalition eingeführt wurde. Stattdessen setzt man auf eine maximal 60-%- „Biotreppe.“ Dabei sollen Gashersteller zunehmend klimaneutrales Biogas beimischen. Die Herstellung von Biogas ist allerdings kosten- wie flächenintensiv und darüber hinaus ineffizient. Ein modernes Windrad kann über Wärmepumpen ungefähr so viel Heizwärme liefern wie mehrere hundert bis über tausend Hektar Biogas-Mais.

„Die Biotreppe weckt falsche Erwartungen. Fossile Heizsysteme haben keine Zukunft“, so Betz, „Die Gaspreise werden in den kommenden Jahren deutlich steigen und damit sowohl private als auch öffentliche Haushalte stark belasten. Die Koalition schafft und festigt hier Abhängigkeiten, formuliert ein Gesetz, das alles andere als technologieoffen ist.“

 

  1. Wegfall der verpflichtenden Energieberatung

Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des Verbandes nicht nachvollziehbar, dass die verpflichtende Energieberatung beim Heizungstausch gestrichen werden soll. Wenn der Gesetzgeber fachliche Aufklärung optional setzt, führt das zu einem Akzeptanzverlust energetischer Sanierungen beim Endverbraucher. Auch hier wird die Energie- und Wärmewende ausgebremst. Wenn Bauherren ohne verbindliche Expertenbegleitung agieren, drohen Fehlinvestitionen mit schwerwiegenden ökonomischen Folgen.

 

  1. Bedarfsausweise für Wohngebäude entscheidend

Auch die Tatsache, dass Bedarfsausweise für Wohngebäude bei Verkauf oder Vermietung künftig nicht mehr verpflichtend erstellt werden müssen, sieht der Verband kritisch. „Der Gesetzgeber muss vermeiden, dass Bestandsbauten mit hohem Sanierungsstau „schöngespart“ werden können.“ so Betz. Mit der Pflicht zu einer Gebäudebewertung würde sichergestellt, dass energetisch schlechte Gebäude schrittweise auf ein höheres Effizienzniveau gebracht werden. „Hier muss auf jeden Fall eine Nachbesserung erfolgen. Wir fordern nicht nur die Wiedereinführung der Pflicht zum Bedarfsausweis bei Wohngebäuden, sondern auch eine Vereinheitlichung der Energieausweise auf Basis der Bedarfsbilanzierung“, so die Energieberaterin.

Weitere detailliertere Nachbesserungsvorschläge hat das DEN in einer Stellungnahme erarbeitet. Dazu Betz abschließend: „Ziel muss es sein, einen sozial ausgewogenen und langfristig planbaren Rahmen zu schaffen, der Investitionen in Effizienz und erneuerbare Wärme ermöglicht und die Klimaziele realistisch erreichbar macht.“

Hier finden Sie unsere Pressemitteilung über das geleakte Klimaschutzprogramm als Druckvorlage (PDF).

Informationen zu den Bildern:
Jutta Maria Betz, Vorstand des DEN Zum Download der Bilddatei hier öffnen.
Beitragsbild: unsplash: ahmed