Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogrammes im Steuerrecht
Dritter Versuch zur steuerlichen Anschreibung – Der unter extremen Zeitdruck und weitgehend ohne Beteiligung der Planer, Berater und Bauschaffenden verfasste Gesetzentwurf ist in wichtigen Punkten noch einmal gegenüber dem Entwurf vom vergangenen Freitag geändert worden.
Der Kabinettsbeschluss sieht jetzt vor, dass alle Anforderungen an Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung und mit der Umsetzung beauftragte Fachunternehmen in einer Rechtsverordnung zu regeln sind, die gewährleisten soll, dass die steuerliche Anforderung der noch zu konzipierenden Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) entsprechen soll. Das sorgte auch beim Vorstand des Deutschen Energieberater-Netzwerkes für kurze Entspannung.
Hermann Dannecker zeigte sich zuversichtlich, dass es gelingen wird in dieser Rechtsverordnung seriöse, langfristige Randbedingungen zu definieren, die hohe Kontinuität und Planbarkeit erlauben und dem Ziel des klimaschonenden Sanierens gerecht werden. Es ist gut, dass es hier langfristige, klare Ziele geben wird und kein politischer Aktionismus agiert.
Marita Klempnow ergänzt: Wir haben uns als DEN e.V. zusammen mit vielen anderen Akteuren, wie der Bundesarchitektenkammer, der DENEFF, dem BUVEG und der GRE u.a. oft für eine steuerliche Abschreibung als dritte Säule neben Krediten und Zuschüssen ausgesprochen. Es wäre fatal, wenn jetzt ausgerechnet die steuerliche Abschreibung zu einer Kannibalisierung der bestehenden erfolgreichen Förderprogramme führen würde und nicht wie immer gewollt, diese ergänzt.
Für die unabhängigen Experten des DEN sind dabei die bisherigen technischen Anforderungen der Qualitätssicherung der Mindeststandard den es weiterzuentwickeln gilt. Bereits heute können qualifizierte Handwerksunternehmen Einzelmaßnahmen im KfW-Programm gleichzeitig ausführen und Bestätigungen für eine Förderung erstellen. Die Baubegleitung durch unabhängige Experten wird zusätzlich gefördert und ist gerade für private Bauherren eine wichtige Unterstützung. Die im Kabinettbeschluss vorgesehenen Nachweise mit Fachunternehmererklärungen, Rechnungskopien etc. hält das DEN e.V. für eine antiquierte Vorgehensweise, die nicht mehr dem digitalen Zeitalter und einer modernen Verwaltung entspricht. Die Experten sehen hier keine ausreichende Prozessqualität, insbesondere hinsichtlich von Betrugspräventionen.
Der avisierte Aufwand von 10 Minuten zur Prüfung der Belege bei den Steuerbehörden erlaubt maximal eine formale Prüfung, aber keine Prüfung hinsichtlich der tatsächlich ausgeführten Leistungen.
Hier sollten die aus den (unveröffentlichten) Stichprobenkontrollen der Bundesländer gemachten Erfahrungen zu den Manipulationen der Energieausweise aufgrund fehlender Identifizierungsprüfungen Anlass sein eine möglichst hohe Sicherheit durch entsprechende Prozessqualitätskriterien in der Rechtsverordnung zu erreichen, die dann auch für die, durch BAFA und KFW umgesetzten, investiven Förderprogramme gelten müssen. Dazu könnte das technische Prüftool der KfW auch für die steuerliche Förderung erweitert werden. Das Tool verknüpft seit Jahren Identifikationsprüfung von Experten mit technischer Plausibilitätsprüfung und bietet eine hohe Prozessqualität und Betrugsprävention. Für die Finanzämter würde das den Bearbeitungsaufwand erheblich reduzieren. Die Förderung erfolgt, wenn die „Bestätigung nach Durchführung“ vorliegt (das BAFA stellt bereits heute im MAP auf diese Bestätigungen ab, z.B. beim Gebäudebonus). Vorteil wäre, dass kein neues System aufgebaut werden muss.
Da die steuerliche Förderung an private Selbstnutzer adressiert ist, müssen, auch aus Verbraucherschutzgründen, die Qualitätsanforderungen der Umsetzung besonders hoch sein um steuerfinanzierte Bauschäden zu vermeiden, die im w.c. neben dem finanziellen Schaden auch eine Gefahr für das Leben der Bewohner darstellen. Schließlich lässt die Investitionshöhe von maximal 200.000€ pro Gebäude, die über drei Jahre mit maximal 40.000€ abgeschrieben werden kann, umfangreiche Sanierungen am Gebäude zu, die einer entsprechenden fachgerechten Planung, Ausführung und Baubegleitung bedürfen. Es ist gut, dass im heutigen Kabinettsbeschluss der Hinweis zu Sanierungsfahrplänen und einer schrittweisen Umsetzung von Maßnahmen aufgenommen wurde.
Sonst endet es, wie auf dem Foto, dass das BMWi passend in seinem heutigen Newsletter veröffentlicht. Ein kleines Kind steht alleine am offenen Fenster, in einem höheren Stockwerk: Weder die Brüstungshöhe ist eingehalten, noch eine Absturzsicherung vorhanden, die zweifach verglasten Fenster wären auch nicht förderfähig und der notwendige Mindestluftwechsel wird über weit geöffnete Fenster umgesetzt. Wir müssen unsere Kinder aber nicht nur vorm Fenstersturz bewahren, sondern auch vor einem drohenden Klimakollaps. Dafür sind die vorliegenden Maßnahmen im Klimaschutzprogramm 2030 allerdings bei weitem nicht ausreichend und in weiten Teilen (insbesondere im Verkehr und Landwirtschaft) von Angst und Besitzstandswahrung geprägt. Wir können mehr.