Stellungnahme Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Zuallererst möchten wir uns noch einmal ausdrücklich für den konstruktiven Austausch und die Gelegenheit unsere Hinweise zur Förderrichtlinie einzubringen bedanken. Ergänzend zu unseren Hinweisen vom 06.09.2023 möchten wir Ihnen folgende Punkte senden.
1. THG-Einsparungen
Die BEG soll ab 2024 jährlich 3,2 Mio. t CO2-Äquivalente einsparen. In den EBS-Programmen wurden ca. 500.000 t/a eingespart, was eine Steigerung auf 600% bedeutet. Zukünftig sollen Energieberatende/Fachunternehmer bereits bei Antragsbestätigung das THG-Potential ausweisen. Wir möchten dringend anregen, zusätzlich eine Verbrauchsdatenerfassung aufzubauen, die die Fördermittelempfänger verpflichtet ihre Daten mindestens 3 Jahre lang in ein Tool einzugeben. In den Fällen in denen Energieeffizienz-Expert: innen eingebunden sind, könnte das sehr niedrigschwellig organisiert werden.
Zusätzlich sollten in der Antragstellung die Verbrauchsdaten vor Sanierung nachrichtlich angegeben werden. Die Erfassung der Verbrauchsdaten würde eine wesentlich genauere Basis für die Evaluierung und Nachsteuerung der Programme bieten, als theoretische THG-Einsparungen.
Insgesamt sollten Monitoring Maßnahmen ausdrücklich adressiert und ggf. auch mit Boni gefördert werden. Für die THG-Berechnungen würden wir gerne separat mit Ihnen ins Gespräch kommen um möglichst einheitliche und einfache Tools entwickeln zu können. Beim Heizungstausch muss eine Heizlastberechnung vorliegen. Das bildet eine Datengrundlage für THG. Für die Berechnungen muss klargestellt werden, welche Raumtemperaturen angesetzt werden sollen. Hier gibt es deutliche Differenzen zwischen GEG, Normung und Mietrecht (von 19° C bis 22° C). 1 Kelvin Unterschied sind bekannterweise ca. 6% Heizkosten!
Zusätzlich stellen sowohl Heizungstausch als auch Gebäudehüllensanierungen Änderungen dar, die Anlass sein können, einen neuen Energieausweis auszustellen. Auch dort sind CO2-Angaben erforderlich. Das sollte als Erfüllungsoption für den THG-Nachweis möglich sein.
2. Fördersätze Gebäudehülle/Anlagentechnik
Wir möchten uns nicht den plakativen Forderungen nach mehr Geld anschließen, sondern plädieren nochmals, auch aus Sicht der sparsamen Verwendung von Steuermitteln, dafür volkswirtschaftlich determinierte Fördersätze einzuführen. Die Begrenzung der Förderhöhe für die Anlagentechnik sehen wir als richtigen Schritt Mitnahmeeffekte am Markt zu unterbinden. Ausdrücklich begrüßen wir die Kumulierungsmöglichkeit bis zu 90.000 € und die Einführung der Kreditvariante bei der KfW.
Wir möchten auch anregen die Heizungstechnik, wie bisher, mit einem Bonus für eine besonders effiziente Hülle zu versehen. Mindestens für die MFH, da viele MFH die Anforderungen an das EE-Wärmegesetz mit 15% besserer Hülle erreicht haben und diese Investitionen jetzt nicht anrechnen können (dies gilt auch für die 65% Regelung im GEG).
3. Normenzugang für Nachweise
Die BEG fordert zu Recht viele technische Berechnungen ein. Die dafür, auch von Handwerkern, zu nutzende Normen etc. sind aber nicht alle im GEG-Onlinetool des Beuth Verlages verfügbar. Um die gestellten Qualitätsstandards zu erreichen, muss dringend ein vollständiger und möglichst barrierefreier/kostenfreier Zugang zu den relevanten Normen geschaffen werden.
4. Einreichung von Rechnungen durch EEE/Handwerker
Die verpflichtende Forderung im Rahmen der Bestätigung der durchgeführten Maßnahmen, die Rechnungen die an die Fördermittelempfänger ergangen sind im Portal hochzuladen, halten wir aus Haftungsgründen für hochriskant. Der Nachweis der Rechnungen/Zahlungsbelege sollte ausschließlich durch den Fördermittelempfänger erfolgen. Die Energieeffizienz-Expert: innen (EEE) sollten, wie bei der KfW üblich, vor Inanspruchnahme der BEG, Listen mit den geprüften Belegen erstellen und auf dieser Basis die angefallenen Kosten bestätigen. Dies würde eine klare Trennung zwischen technischer Bestätigung und förderrelevanten Unterlagen bedeuten. Außer es erfolgt eine Bevollmächtigung der EEE.
Bei der Prüfung der Einkommensverhältnisse sollte eine klare Trennung erfolgen und diese Nachweise ausschließlich und direkt von den Fördermittelempfängern eingereicht werden.
5. Umsetzungsfrist/Einreichung der Nachweise
Wir empfinden es positiv, dass wieder 36 Monate für die Umsetzung zur Verfügung stehen. Allerdings sind die Regelungen zum Antragsbeginn immer noch aufwendiger als in den EBS-Programmen. Weshalb wir dringend darum bitten, Verlängerungen über 36 Monate hinaus auf formlosen Antrag zuzulassen. Hintergrund ist, dass häufig geforderte Nachweise von Unternehmen nicht/nicht zeitnah erstellt werden und die Bestätigung durch die EEE entsprechend versagt werden muss.
6. Umsetzung von Maßnahmen/technische Anforderungen KfW vs. BAFA
Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir davon ausgehen, dass die TMA von beiden Durchführern gleichwertig umgesetzt werden. Die in der Anhörung vom 22.09.2023 von Teilnehmenden geäußerten Kulanzregelungen des BAFA (inkonsistente und vom jeweils Bearbeitenden abhängige Einzelfallentscheidungen) entsprechen nicht dem Gleichheitsprinzip. Für die Umsetzung beim BAFA schlagen wir vor, dass Anträge die nach 3 Monaten noch keine Bearbeitung erfahren haben, als genehmigt angesehen werden können.
7. Kumulierung 60% vs. 70% maximale Förderhöhe; Einzelmaßnahmen Hülle/Technik
Wir bitten um Klarstellung und Auflösung dieses Widerspruches maximal 60% Förderung (auch Dritter), wenn der Fördersatz bei Anlagentechnik/Heizung bereits 70% hat. Bei der Umsetzung von iSFP mit 90.000€ in Einzelmaßnahmen, sollte bei Nichtausschöpfung des Förderhöchstbetrages eine Anrechnung auf die jeweils andere Förderhöhe möglich sein. Voraussetzung sind dabei mindestens zwei Maßnahmen an der Gebäudehülle und Heizungstausch.
8. Umfeldmaßnahmen
Wir möchten vorschlagen Umfeldmaßnahmen, die direkt mit dem Einbau von Heizelementen (Flächenheizung) zusammenhängen, auch als Umfeldmaßnahme zu fördern (Einbau von Dämmungen in Fußböden oder Wänden bei Flächenheizungen).9. ISFP Stärkung
Wir unterstützen die Idee der Verdoppelung der förderfähigen Kosten bei einem iSFP und ausdrücklichen Dank für die Berücksichtigung der EEE, die nicht förderberechtigt sind für iSFP. Hier kann im Antragsprozess sicherlich einfach auf die Zugangsberechtigung/Account zur Expertenliste abgestellt werden.
Grundsätzlich ist die Weiterentwicklung des iSFP dringend erforderlich, um diesen als umfassendes Beratungsinstrument zu nutzen und nicht den Fokus auf die Optimierung von Fördermitteln zu legen. Dabei ist insbesondere Wert auf die Qualitätssicherung zu legen und auch die Thematik der Entwicklung eines Berufsbildes Energieberatung zu berücksichtigen.
Wir erhalten zunehmend Rückmeldungen von Beratern zu qualitativ schlechten iSFP, die dann nicht für die weitere Umsetzung der energetischen Maßnahmen genutzt werden können.
10. Aufklärungskampagne
Wir stehen dem BMWK gerne zur Seite, wenn es um eine fachlich fundierte und produktneutrale Aufklärung zum Thema energetische Sanierung geht. Gerne laden wir Sie hier in unseren Podcast „Das aktuelle Energiestudio“ ein.
Wir hoffen, dass wir dazu beitragen können eine wirksame Gebäudeförderung auf den Weg zu bringen, die die grundsätzliche Bereitschaft zur energetischen Sanierung bei den Eigentümer: innen unterstützt und uns gemeinsam den Klimazielen näherbringt.
Wie immer stehen wir Ihnen gerne für weiteren Austausch zur Verfügung.