Nationale Gebäudedatenbank:
Der Bundesrat fordert sie – der Bund winkt ab
Eigentlich klingt es nach der naheliegendsten Idee der Welt: Wenn Kommunen, Länder und Bund ohnehin Gebäudedaten für die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD), die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und die kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) brauchen – warum dann nicht eine gemeinsame Datenbank statt drei getrennter? Genau das fordert der Bundesrat von der Bundesregierung. Die Antwort aus Berlin: Nein, danke.
Der Anlass: eine WPG-Novelle mit Kritikpotenzial
Ausgangspunkt ist der Regierungsentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes. Der Bundesrat hat dazu Stellung genommen – unter anderem zu den geplanten §§ 10 und 12 WPG, die regeln, wie Daten für die Wärmeplanung erhoben und verarbeitet werden. Der Bundesrat stellt fest: Ohne eine flächendeckende, standardisierte und datenschutzkonforme Gebäudedatenbank ist die Wärmewende im Gebäudesektor nicht zu schaffen. Die fragmentierte Datenlage bremse schon jetzt die Umsetzung von EPBD und EED – und mit dem WPG entstehe nun eine dritte, separate Datenbank obendrauf. Kommunen, Länder und Bund würden am Ende für Doppel- und Dreifachstrukturen zahlen, die niemand wirklich braucht. Die Forderung des Bundesrats ist entsprechend konkret: eine einzige, systemoffene Datenbank, die EPBD, EED und WPG gleichermaßen bedient und auch für den Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts insgesamt taugt. Datenschutz, so das Argument, lasse sich über abgestufte Zugriffsrechte lösen – nicht über getrennte Systeme.
Die Antwort der Bundesregierung: lieber Schnittstellen als eine große Datenbank
In ihrer Gegenäußerung fällt die Antwort der Bundesregierung eindeutig aus: Man teile die Einschätzung des Bundesrats nicht. Zwar räumt die Regierung ein, dass für EPBD, EED und Wärmeplanung tatsächlich mehrere, inhaltlich verwandte Datenbanken entstehen. Eine große, integrierte Lösung erscheine deshalb zwar naheliegend – sei aus ihrer Sicht angesichts der sehr unterschiedlichen Anforderungen an die einzelnen Systeme aber nicht die effizienteste und sicherste Option. Stattdessen setzt die Bundesregierung auf gut verzahnte Einzeldatenbanken, die über Schnittstellen miteinander kommunizieren. Ob das in der Praxis tatsächlich Doppelstrukturen vermeidet oder am Ende doch bedeutet, dass dieselben Gebäudedaten mehrfach erhoben, gepflegt und abgeglichen werden müssen, bleibt damit vorerst offen.
Warum wir anderer Meinung sind
Wir haben schon länger dafür geworben, Gebäudedaten konsequent zu erheben. Sie zeigen, was in Gebäuden und Heizungskellern tatsächlich passiert – und liefern damit eine fundierte Grundlage für Sanierungen und das effiziente Planen der Wärmeversorgung. Ein gutes Datenmonitoring erspart teure Nachbesserungen, lenkt Investitionen dorthin, wo sie wirklich etwas bringen, und schafft langfristig Vertrauen in die Wärmewende. Schnittstellen zwischen mehreren Datenbanken können das im besten Fall leisten. Sie können aber auch genau die Reibungsverluste erzeugen, vor denen der Bundesrat warnt – uneinheitliche Formate, doppelte Pflege, Zuständigkeitsfragen. Aus unserer Sicht bleibt eine einheitliche, systemoffene Gebäudedatenbank die robustere Lösung, gerade weil sie Doppelstrukturen von vornherein ausschließt statt sie nachträglich zu managen.
Wer tiefer einsteigen will:
- Das aktuelle Energiestudio; Folge 18: „Qualitätssicherung für die Wärmewende“ mit Dipl.-Ing Jörg Ortjohann
- Pressemitteilung „Digitale Daten nutzen, um saubere und bezahlbare Wärme sicherzustellen“
- Auch auf dem GRE-Kongress wird Dipl.-Ing Jörg Ortjohann von der Initiative „Nachweisbasierte Baumethodik“ sprechen.
Weitere Quellen:
Stellungnahme des Bundesrates; (S. 4; Gegenäußerung der Bundesregierung ab S. 14);
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes