Der von uns kritisierte Referentenentwurf zur Beschleunigung der Energieeffizienzrichtlinie wurde überarbeitet. Wir freuen uns, dass in dem Gesetzesentwurf die Reportingpflichten zur Abwärme nun doch nicht ausgesetzt werden. Belastbare Daten sind eine wichtige Grundlage für die Wärmeplanung und den Ausbau von Wärmenetzen.
Zur Einordnung: Was regelt das Energieeffizienzgesetz, was ist ein „Energiemanagementsystem“?
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) legt fest, wie Deutschland weniger Energie verbrauchen soll. Es enthält Vorgaben für Behörden und Unternehmen, etwa zur Erfassung und Senkung ihres Energieverbrauchs. Ein Energiemanagementsystem (EnMS) ist ein fester Arbeitsablauf im Betrieb, mit dem Energie dauerhaft im Blick behalten wird. Das Unternehmen misst regelmäßig, wo wie viel Energie verbraucht wird, findet Stellen, an denen sich sparen lässt, und setzt entsprechende Maßnahmen um.
Warum machen die höheren Schwellenwerte für Energiemanagementsysteme Sorgen?
Wir sehen nach wie vor kritisch, dass die Schwellenwerte für die Pflicht zu Energiemanagementsystemen deutlich angehoben wurden. Damit fallen weniger Unternehmen unter die Regelung, und Einsparpotenziale bleiben ungenutzt. Benachteiligt werden zudem Unternehmen, die ihrer Pflicht bereits nachgekommen sind. Sie haben Zeit, Geld und personelle Ressourcen investiert. Die Politik sendet hier ein fatales Signal: Abwarten lohnt sich, das Aussitzen von Vorgaben wird am Ende belohnt. Das untergräbt das Vertrauen in verlässliche und langfristig planbare Rahmenbedingungen.
Wir schlagen deswegen (auch in unserer Stellungnahme) vor, Unternehmen zu unterstützen, die ihr Energiemanagementsystem freiwillig weiterführen, beispielsweise durch höhere Zuschüsse. So würde das bereits geleistete Engagement anerkannt und zugleich ein Anreiz geschaffen, die Systeme dauerhaft weiterzuführen.
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